Datum: 24.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Hochwasserschutz Große Laine, Sachstandsbericht durch WWA WM
2 Passionfonds Bereitstellung von Mittel und Richtlinien zur Förderung der Musik im Hinblick auf die Passionsspiele 2030
3 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Hochwasserschutz Große Laine, Sachstandsbericht durch WWA WM

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim geben einen Überblick über den aktuellen Sachstand zum Hochwasserschutz an der Großen Laine.

1. Allgemeines

Im Jahr 2011 haben die Ingenieure Patscheider & Partner GmbH im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim eine Pilotstudie zur Erarbeitung eines integralen Wildbachsanierungskonzeptes in der Gemeinde Oberammergau erstellt. Beurteilt wurden die Große Laine als Hauptvorfluter sowie alle Zuflüsse im Einzugsgebiet und der Schnitzlergraben. Hierfür wurde das Einzugsgebiet umfassend untersucht und hinsichtlich der relevanten wildbachspezifischen Prozesse und Faktoren bewertet. Im Rahmen dieser Studie wurde die Gefahrenzonenkarte, in der bei Hochwasser gefährdete Zonen dargestellt werden, erstellt. Zusätzlich wurden in der Pilotstudie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Oberammergau ausgearbeitet.

Als beste Variante ergab sich dabei eine Maßnahmenkombination bestehend aus der Errichtung eines Entlastungsgerinnes (Teilüberleitung) für das Hochwasser der Großen Laine und dem teilweisen Gewässerausbau der bestehenden Gerinne (Kühberggraben, Köckenbach, Esellaine, Lainegraben, Kainzengraben und Große Laine). Diese Variante wurde nach Durchführung eines EU-weiten Verfahrens von der Arge Ingenieurbüro Dr.-Ing. Koch Bauplanung GmbH und Patscheider Engineers bis zur Genehmigungsplanung bearbeitet.

In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München wurde in der Versuchsanstalt für Wasserbau und Wasserwirtschaft am Oskar von Miller Institut (Obernach) ein Modellversuch durchgeführt, mit dem das Ableitungsbauwerk so dimensioniert wurde, dass im Hochwasserfall die Abflusskapazität von 14 m³/s der Großen Laine im Ortsbereich nicht überschritten wird und das restliche Hochwasser über die Teilüberleitung abfließt. Demnach soll im BHQ-Fall 65 % des Hochwassers (21,2 m³/s) über die Teilüberleitung abgeführt werden. Im Rahmen der Unterhaltung wurden zwischenzeitlich für die über 200 Wildbachbauwerke im Einzugsgebiet zahlreiche Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.


2. Kurzbeschreibung Variante Teilüberleitung

Im Rahmen dieser Variante sind folgende Bauwerke geplant:

  • Aufteilungsbauwerk; 
  • Neues Ableitungsgerinne im Anschluss an das Aufteilungsbauwerk bis hin zum Kühberggraben; 
  • Erhöhung der Abflusskapazität des Kühberggrabens, des Köckenba-ches, der Esellaine durch Aufweitung des Gerinnequerschnitts und abschnittsweise der Großen Laine; 

  • Rückhaltebecken und Anpassung des Kainzengrabens; 
  • Seilnetzsperre und Erhöhung der Abflusskapazität am Lainegraben;
  • Neubau mehrerer Gewässerüberführungen an den Zubringern, sowie Neubau der Fußgängerbrücke, der Brücke Feldiglgasse und der Radwegbrücke an der Großen Laine; 
  • Sanierung der Großen Laine im Ortsgebiet (nicht in den Kosten erfasst).

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 14 Mio. € (Stand 2019).

3. Kurzbeschreibung Variante Linearer Ausbau

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, das am 22.07.2019 vom WWA beantragt wurde, haben sich große Widerstände gegen die Lösung der Teilüberleitung gezeigt. Im Wesentlichen geht es um Einwendungen, die eine stärkere Beaufschlagung der Innerortsstrecke der Großen Laine und eine entsprechende Reduzierung der Teilableitung fordern. Um belastbare Aussagen hierzu treffen zu können, wurde eine vertiefte Untersuchung des linearen Ausbaus der Großen Laine in Auftrag gegeben. Ein linearer Ausbau hätte den Vorteil, dass dieser auch eine Sanierung des inzwischen sanierungsbedürftigen Gerinnes impliziert.

Mithilfe von hydraulischen 2D-Simulationen wurden möglich Varianten des linearen Ausbaus (Aufweitungen des Trapezprofils, Umwandlung in ein Rechteckgerinne und diverse Kombinationen dieser Ausführungen) untersucht, bei denen ein BHQWB von 39 m³/s für die Große Laine angesetzt wurde.

Die hydraulischen Untersuchungen ergaben, dass lediglich der Ausbau der Großen Laine innerorts nicht ausreichend ist, um den Hochwasserschutz in der Ortslage zu verbessern. So wurden im Zuge der Vorplanung des Linearen Ausbaus auch verschiedene Varianten zur Erhöhung der Abflusskapazität der Zubringer untersucht.

Neben den hydraulischen Varianten wurden entlang der betrachteten Gewässer auch Varianten der baulichen Umsetzung bewertet. Aus dem Variantenstudium (ökonomische, räumliche, technische und ökologische Bewertungen) ergab sich die Vorzugsvariante wie folgt:

Große Laine:

  • Ausbildung eines Rechteckgerinnes an der Großen Laine im Mündungsbereich (km 0+000 – 0+136) in die Ammer; Anhebung der Radbrücke bei Fluss-km 0+024;
  • Im Bereich der Einmündung Esellaine (km 0+136 – 0+285): Aufweitung orografisch rechts (Böschungsrückverlegung), Ufermauer orografisch links mit Verbreiterung der Straße „Feldiglgasse“.
  • Im Ortsbereich (Km 0+285 – 1+089): Rechteckgerinne als Stahlbetonwanne und Verblendung mit Natursteinen. Ersatzneubau der Fußgängerbrücke bei km 0+285 und der Brücke „Warbergstraße“ (Km 0+709, aufgrund des schlechten baulichen Zustands);
  • Km 1+089 – 1+803: Rechteckgerinne mittels beidseitiger Schwergewichtsmauern aus Naturstein. Ersatzneubau der Fußgängerbrücken;
  • Km 1+803 – 1+996: Rückbau Querbauwerke und Ausgleich Sohlgefälle, Sicherung der Böschungen mit Schwergewichtsmauern aus Naturstein;
  • Km 2+165 – 2+218: Erhöhung der Abflusskapazität durch steilere Ausbildung der Böschungen. Ersatzneubau der Fußgängerbrücke.

Esellaine:

  • Böschungsrückverlegung orografisch rechts um 1 m und Anhebung der Böschung mittels Geländemodellierung. Deichkörper orografisch links zum Schutz der Ortslage von Oberammergau.
  • Verbreiterung der Brücke „Warbergstraße (Km 0+263), Anpassung Brücke „Romanshöheweg“ (km 0+477).

Lainegraben:

  • Bau einer Seilnetzsperre analog zur Variante Teilüberleitung;
  • Erhöhung der orografisch rechten Böschung um 50 cm zwischen km 0+000 und 0+049, Anpassung der Feldwegbrücke bei km 0+049.

Köckenbach:

  • Erhöhung der Abflusskapazität durch Bau einer Ufermauer orografisch rechts, Anpassung der Brücken und abschnittsweiser Eintiefung und Ausbildung eines Rechteckprofils.

Kainzengraben:

  • Bau eines Rückhaltebeckens mit Wildholzrechen analog zur Variante Teilüberleitung zur Reduzierung des Feststoffeintrags.

Kühberggraben:

  • Erhöhung der Abflusskapazität durch Anhebung der orografisch rechten Böschungsober-kante abschnittsweise mittels Geländemodellierung, im Bereich des Parkplatzes „Wellen-Berg“ durch Bau einer Schwergewichtsmauer.

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 23 Mio. € (Stand 2023).

4. Kostengegenüberstellung der Varianten



Hinweis: Bei der Kostenbeteiligung handelt es sich um eine überschlägige Ermittlung. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des WWA Weilheim zur Kenntnis und stimmt für den linearen Ausbau der Großen Laine mit Gewässerausbau der ehemaligen Teilüberleitung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des WWA Weilheim zur Kenntnis und stimmt für den linearen Ausbau der Großen Laine mit Gewässerausbau der ehemaligen Teilüberleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Passionfonds Bereitstellung von Mittel und Richtlinien zur Förderung der Musik im Hinblick auf die Passionsspiele 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Passionsfonds wurde im Jahr 2011 von der Gemeinde Oberammergau in Zusammenarbeit mit dem Musikverein und der Ammergauer Chorgemeinschaft ins Leben gerufen.

Zielsetzung war die Förderung des instrumentalen und vokalen Nachwuchses im Hinblick auf Solisten, Chor und Orchester im Passionsspiel 2020. Gefördert wurde der Unterricht für alle Instrumente, die in der Besetzung des Passionsorchesters abgebildet sind. Die Ausbildung junger Gesangssolistinnen und -solisten spielte im Rahmen der Förderung bisher nur eine untergeordnete Rolle. Zusätzlich wurden instrumentale Coachings durch externe Fachkräfte finanziell unterstützt und ebenso konnten von Musikverein, Chorgemeinschaft und Kirchenchor aus dem Passionsfonds Mittel für die Durchführung von größeren Projekten abgerufen werden. Zur finanziellen Unterstützung für die Anschaffung von neuen Instrumenten wurde ebenfalls ein bestimmter Betrag eingestellt. 
Die finanzielle Unterstützung des Instrumental- und Gesangsunterrichts ist mit Sicherheit eine wesentliche Maßnahme zum Erhalt der Oberammergauer Klangkörper mit dem Endziel, bei den Passionsspielen die Gesangssolisten, den Chor und das Orchester möglichst mit ortsansässigen Kräften zu bestücken. 

Die Richtlinien wurden nochmals für die Förderung im Hinblick auf die Passionsspiele 2030 von Markus Zwink im Einvernehmen mit dem Musikverein vertreten durch Georg Horak und Johannes Klucker überarbeitet und den derzeitigen Erfordernissen angepasst.      
Die Werkleitung schlägt die jährlich maximale Ausschüttung für den Passionsfonds 2030 von 20.000€ und eine Laufzeit von 2023 bis 2029 vor.

Markus Zwink wird in der Sitzung anwesend sein und die Richtlinien erläutern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Richtlinien für den Passionsfonds zur Förderung der Musik im Hinblick auf die Passionsspiele 2030 und stellt hierfür einen Betrag von 140.000 € bis 2029 zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Mindestkriterium die vorgestellten Richtlinien für den Passionsfonds zur Förderung der Musik im Hinblick auf die Passionsspiele 2030 und stellt hierfür einen Betrag von 140.000 € bis 2029 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2023 ö 3

Sachverhalt

GRM Floßmann bittet darum, in der Rottenbucher Straße vorübergehend Parkverbotsschilder aufzustellen, bis die entsprechenden Maßnahmen gem. Antrag der „Bunten Liste“ vom 22.05.2023 umgesetzt worden sind.
Das Bauamt wird dies entsprechend veranlassen.

GRM Held erkundigt sich, warum der Poller in der Ludwig-Thoma-Straße nicht mehr zum Einsatz kommt. Bauamtsleiter Sedlmaier gibt bekannt, dass die Anlage defekt ist und erst wieder Instand gesetzt werden muss.

Datenstand vom 21.11.2023 15:17 Uhr