Datum: 17.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kläranlage, Sanierung und Ertüchtigung 2024-2029
2 Beteiligungsbericht 2022 gem. Art. 94 Abs. 3 GO
3 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

zum Seitenanfang

1. Kläranlage, Sanierung und Ertüchtigung 2024-2029

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

In den kommenden Jahren werden an der Kläranlage umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Betroffen sind hier insbesondere die Bauteile der ersten Generation der Kläranlage aus den 1960-ger Jahren, der mechanischen Reinigungsstufen Vorklärbecken und Sandfang.
Auch die bestehende Rechenanlage aus den 1990-ger Jahren weist nicht mehr die gewünschte Reinigungsleistung auf.
Die bestehende Zulaufsituation der Kläranlage insgesamt bereitet durch die ungünstigen Höhenverhältnisse und Setzungen Probleme in Form von Ablagerungen oder Überflutungsgefahr.

Es sollte deshalb eine Lösung der Gesamtsituation erreicht werden.

Mit den Ingenieurleistungen wurde 2022 das IB Schneider & Leibner aus Augsburg, IB SLI, beauftragt.
In diversen Ortsterminen, Voruntersuchungen, Planungsüberlegungen sowie Abstimmungen mit dem WWA Weilheim wurde nun eine mögliche Vorgehensweise in Form eines Vorentwurfes erarbeitet. Die Arbeiten werden sich über mehrere Jahre erstrecken und teilen sich in 2 Bauabschnitte.
Lt. Kostenberechnung werden für den ersten geplanten Bauabschnitt Kosten von ca. 2.329.425,00 € entstehen.

Das beauftragte IB SLI wird die Thematik sowie die geplante weitere Vorgehensweise entsprechend vorstellen und erläutern.

Die Arbeiten können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt je an die Abwasserversorgung angeschlossenen Einwohner 250 €, maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung für einen Zeitraum von 4 Jahren. Ein Gemeinderatsbeschluss ist notwendig.

Nach Bewilligung der Maßnahme wird die Ausschreibung 2024 erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2025-2026 durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kläranlage durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von ca. 2.329.425,00 € einzuplanen.
 
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kläranlage durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von ca. 2.329.425,00 € einzuplanen.
 
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Beteiligungsbericht 2022 gem. Art. 94 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö informativ 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt.

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde Oberammergau zu geben.

Eine ausreichende Einflussnahme der Gemeinde Oberammergau auf die kommunalen Beteiligungen ist durch die Aufsichtsgremien der Unternehmen, in die der 1. Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde entsandt ist, gewährleistet. Wichtige Unternehmensentscheidungen und Gesellschafterbeschlüsse bedürfen ferner der Zustimmung des Gemeinderats.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

zum Seitenanfang

3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Datenstand vom 22.07.2024 09:22 Uhr