Datum: 24.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Vorbescheid; Rottenbucher Str. 3, FlNr. 2207; Gemeindliches Einvernehmen
2 Neubau einer Hackschnitzelheizung zur Nahwärmeversorgung Passionswiese; Gemeindliches Einvernehmen
3 Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus auf der FlNr. 1664; Gemeindliches Einvernehmen
4 Antrag auf Teilumbau am Anwesen Ettaler Str. 8, FlNr. 493; Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes
5 Änderung der Innenbereichssatzung IBS Nr. 2 "An der Knableite/Wank", Einbeziehung bzw. Neufestlegung der Grenzen
6 Kläranlage, Neuerstellung des Wasserrechtsbescheides, Ingenieurleistungen
7 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Antrag auf Vorbescheid; Rottenbucher Str. 3, FlNr. 2207; Gemeindliches Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Das Bayerische Rote Kreuz stellt folgenden Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Rettungswache, Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen in der Rottenbucherstr.3, 82487 Oberammergau. Die Gemeinde Oberammergau hat über das Gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Der vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) beauftragte Architekt stellt das Gesamtprojekt kurz vor. Anschließend können Fragen an den Architekten gestellt werden.

Eingangsschreiben:

Gemeinde Oberammergau 
Bauamt 
Ludwig-Thoma-Str. 10 
D- 82487 Oberammergau

Betreff: BV Kreisverband Garmisch-Partenkirchen 
Neubau einer Rettungswache, Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen in der Rottenbucherstr.3 in D- 82487 Oberammergau, Fl.-Nr. 2207+2207/4, Gemarkung Oberammergau 

Anlagen: Antrag auf Vorbescheid



Sehr geehrte Damen und Herren, 

anbei erhalten Sie die Antragsunterlagen zu oben genanntem Bauvorhaben.

Der Bauherr, der Kreisverband Garmisch-Partenkirchen, beabsichtigt das bestehende Gebäude zu beseitigen und eine neue, dem Stand der Zeit und Technik angepasste, Rettungswache mit Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen zu bauen. 

Das Maß der Nutzung richtet sich nach der umliegenden Bebauung § 34, da es hier keinen rechtskräftigen B-Plan gibt, der das Maß der Nutzung regelt.

Das Baugrundstück dürfte sich in einem Gewerbegebiet / Mischgebiet befinden, so dass die geplanten Nutzungen entsprechend realisiert werden könnten. 

Die beschriebenen Nutzungen (Rettungswache mit Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen) sollen in einem kompakten Kubus untergebracht werden. Für die Funktionalität der neuen Rettungswache ist es notwendig das Raumprogramm der Rettungswache in einem Geschoss (= Erschließungsgeschoss der Rettungswache) unterzubringen.

Die in den Plänen dargestellte Höhenentwicklung erörtert sich wie folgt: 

  1. Ausgehend vom Niveau der „Rottenbucherstr.“ situiert sich der südliche Gebäudekörper an der Rottenbucherstr. (parallel dazu) mit einer normalen und üblichen Höhenentwicklung E+1+D (D = kein Vollgeschoss). 
Geplant mit UG/KG, das vom Niveau der Rottenbucherstr. ein Kellergeschoss darstellt. 
Auf der südlichen, gegenüberliegenden Straßenseite bildet sich dieselbe Höhenentwicklung ab. 
Das Dachgeschoss soll klassisch mit einem 80 er (80 cm hohen) Kniestock ausgebildet werden. Schnittpunkt Außenflucht Außenwand an Unterkante Dachsparren, gemessen von Rohdecke DG. 
Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. 

  1. Der nördliche Gebäudekörper situiert sich entsprechend der Topografie mit einer geringeren Höhenentwicklung E+1. 

Folglich stuft sich die Höhenentwicklung der beiden Gebäudekörper gem. der vorhandenen Topografie ab. 
Somit entsteht ein harmonisches „sich Einfügen“ in die vorhandene Topografie. Der westliche Gebäudekörper befindet sich in Bezug auf die Höhenentwicklung in einem Mittel zwischen der Höhenentwicklung des südlichen und nördlichen Gebäudekörpers und verbindet somit die beiden anderen Gebäudekörper „topografisch folgend“. 

Betrachtet man die bebauten Flächen in der erweiterten, gewerblichen Umgebung, so dürfte man zu dem Schluss kommen, dass teilweise durchaus gleichermaßen bebaute Grundstücke existent sind (Autowerkstatt Reiter, Lidl, Netto, Edeka, …

Folgendes Maß der Nutzung ist geplant

Gebiet: Es dürfte sich um ein Misch- bzw. Gewerbegebiet handeln 
Bebaute Fläche: 953,16 m² 
E+1+D (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) bezogen auf Höhenentwicklung des Gebäudeteils an der Rottenbucherstrasse. 
Kniestock 80 cm (bei einer Gebäudebreite von 10,50 m (an der Rottenbucherstrasse) 
(Wandhöhen an der Rottenbucherstr. ca. 7,00 m bis ca. 8,50 m Vorentwurfsphase) 
(GRZ (Grundstück) = 0,497) 
(GFZ (Grundstück) = 1,376) 
Firsthöhenkote: + 10,03 m (+-0,00 OK FFB) 
Traufhöhe: +7,58 m (+-0,00 OK FFB) 

Nutzflächenverteilung: 
- Rettungswache + Bereitschaftswache + Verwaltungsdienststelle 1.048,86 m² 
- Wohnungen 1-14 (ca. 1/3 oder n. B. mehr Mitarbeiterwohnungen) 1.192,57 m² 3 

Abstandsflächen:

Die nach Bayerischer Bauordnung zu berechnenden Abstandsflächen sind schematisch im Erdgeschoss-Grundriss dargestellt (alle Seiten 0,4 H).

Die Abstandsflächen würden nach einem ersten groben „Gelände-Aufmaß“ per „Hand-Aufmaß“ ermittelt. 

Änderungen können sich im weiteren Verlauf der Planung dahingehend ergeben, sobald ein genaues digitalisiertes Aufmaß zugrunde liegt (dies ist, wie eingezeichnet zu erkennen, unproblematisch).

Hinsichtlich der Grenzbebauung und teils grenznahen Bebauung in Teilbereichen der West- und Ostseite ist dem Bauherrn bewusst, dass hier dahingehend eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn = Freistaat Bayern notwendig wird.

Hier wurde seitens des Bauherrn schon mit dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt u. Straßenbauverwaltung) Kontakt aufgenommen.

Im ersten Kontakt wurde eine dahingehende Unterstützung prognostiziert. 

Zusätzliche Fragen zum Antrag auf Vorbescheid: 

  1. Kann das Objekt wie geplant und dargestellt realisiert werden? 

  1. Unter welchen Voraussetzungen könnte das geplante Objekt gebaut werden? 

  1. Gibt es für das geplante Objekt seitens der Genehmigungsbehörde konkrete Angaben (Richtzahlen) / Vorstellungen zur Stellplatzberechnung. Die BayBO enthält speziell für Rettungswachen u. Bereitschaftswachen keine dahingehend anzuwendende Richtzahlen.

Wir bitten Sie die Ansichtsplanung gemäß dem Planungsstand als Vorentwurf zu betrachten. Diese werden wir bei der Erstellung der Bauantragsplanung entsprechend gestalterisch überarbeitet und optimiert.

Es geht hier vorwiegend darum, einen ersten Eindruck der geplanten Kubatur und möglicher Belichtungsflächen aufzuzeigen.

Für die Weiterbearbeitung und Prüfung des Antrags auf Vorbescheid bedanken wir uns recht herzlich und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat die bauordnungsrechtlichen Fragen zu beurteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat die bauordnungsrechtlichen Fragen zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Hackschnitzelheizung zur Nahwärmeversorgung Passionswiese; Gemeindliches Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Am 05.01.2024 wurde beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen folgender Antrag eingereicht: Neubau einer Hackschnitzelheizung zur Nahwärmeversorgung Passionswiese.

Das Projekt wurde bereits im Bau,- Umwelt- und Energieausschuss am 27.03.2023 vorgestellt.

Für das Bauprojekt ist per Vorbescheid vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eine Genehmigung nach § 35 BauGB in Aussicht gestellt worden. 

Die Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens ist hierfür beim Bau-, Umwelt- und Energieausschuss.

Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung zur Nahwärmeversorgung Passionswiese zu.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung zur Nahwärmeversorgung Passionswiese zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus auf der FlNr. 1664; Gemeindliches Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Am 08.01.2024 ging beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen folgender Bauantrag ein: Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus. 

Bei dem Bauantrag handelt es sich um ein Bauvorhaben, dass im Außenbereich der Gemarkung Oberammergau liegt und nach § 35 BauGB beurteilt wird und deswegen ist der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss für das Gemeindliche Einvernehmen zuständig.

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Gründe, einer Nutzungsänderung der Betriebsleiterwohnung zu widersprechen bzw. eine Versagung des Anbaus eines Balkons auszusprechen.

Die Beurteilung zur Errichtung einer Baumschule obliegt allein dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen in Verbindung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB. Diese Behörden müssen feststellen, ob das Vorhaben privilegiert im Sinne des § 35 BauGB ist. Hierzu ist der Antragsteller aber informiert und bereits in Abstimmung mit den beiden Behörden.

Die Gemeinde Oberammergau kann aber das Vorhaben, Errichtung einer Baumschule, grundsätzlich befürworten oder die Zustimmung verweigern, wenn dies begründet wird.

Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus zu.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Teilumbau am Anwesen Ettaler Str. 8, FlNr. 493; Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Am 08.12.2023 stellten die Eigentümer der FlNr. 493 (Ettaler Str. 8) einen Bauantrag beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit folgender Vorhabenbezeichnung:

Antrag für einen Teilumbau einer Pension und zweier Ladengeschäfte zu Wohnzwecken. Erstellung von insgesamt neun Wohneinheiten in dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus an der Ettaler Str. 8, 82487 Oberammergau.

Nach Rücksprache mit dem beauftragten Architektenbüro sollen dort 9 Wohneinheiten entstehen, die dann fest vermietet werden sollen. Die Eigentümer möchten keine Pension oder Ferienwohnung mehr betreiben. Eine Wohnung wird von den Eigentümern weiterhin als Wohnsitz benutzt.

Nach der Prüfung des Bauantrages im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist aufgrund der neuen Wohnflächenberechnung ein Stellplatz als Mehrbedarf notwendig. Da im Bestand kein weiterer Stellplatz untergebracht werden kann, wurde beantragt, einen Stellplatz abzulösen.

Den Antragstellern ist bewusst, dass lt. gemeindlicher Stellplatzsatzung einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € fällig wäre.

Für das Gebäude ist derzeit eine Garage als Stellplatz in den Bauunterlagen vorhanden. Da für die bisherige Pension auch keine Stellplätze vorhanden waren, wurde die Parksituation mittels Ausnahmegenehmigungen zum Parken geregelt. Dies müsste auch in Zukunft so praktiziert werden. Pro Wohnung könnte dann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Ortszentrum beantragt werden.

Zudem ist das Gebäude in der Denkmalliste von Oberammergau aufgeführt. In der Beschreibung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ist folgendes aufgeführt: 

Wohnhaus, sog. Dedlerhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Fassadenmalerei, 18. Jh., Fresken teilweise nach alter Vorlage erneuert.

Weitere Stellplätze im Bestand zu realisieren, dürfte schwierig sein.

Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt der Stellplatzablöse für einen Stellplatz zu.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt der Stellplatzablöse für einen Stellplatz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Änderung der Innenbereichssatzung IBS Nr. 2 "An der Knableite/Wank", Einbeziehung bzw. Neufestlegung der Grenzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.04.2023 wurde die Urkunde zum Grundstückstausch zwischen dem Bayerischen Roten Kreuz, der Gemeinde Oberammergau und dem Eigentümer der Flurnummer 2409/4 genehmigt.

Ziel des Grundstückstausches war und ist die Weiterentwicklung der Bergwacht zu ermöglichen und die bauliche Ortsabrundung abzuschließen.

Hierfür ist es notwendig, die derzeit gültige Ortsabrundungssatzung (Innenbereichssatzung IBS Nr. 2 für das Gebiet „An der Knab leite / Wank“) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu ändern.

Bei einer Vorbesprechung mit Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Rahmen eines Amtstages wurde für die Änderung der Satzung ein positives Signal gegeben. Das Gebiet, das einbezogen werden soll, ist im derzeitig noch gültigen Flächennutzungsplan als Parkplatz gekennzeichnet und könnte ihn ein Wohngebiet umgewandelt werden.

Dadurch wäre eine bauliche Weiterentwicklung für die Bergwacht möglich und die vorhandene Baulücke auf den FlNr. 2409/4 und 2409/5 könnte mit einem Wohngebäude nach § 34 BauGB bebaut werden.


Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt die Änderung für die Neufestlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile für die Flurnummern 2409/1, 2409/4 und 2409/5 gemäß § 34 Abs. 4 BauGB entsprechend der Planskizze.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt die Änderung für die Neufestlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile für die Flurnummern 2409/1, 2409/4 und 2409/5 gemäß § 34 Abs. 4 BauGB entsprechend der Planskizze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Kläranlage, Neuerstellung des Wasserrechtsbescheides, Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der geltende Wasserrechtsbescheid für die Kläranlage zur Benutzung der Ammer durch Einleiten gesammelter Abwässer läuft zum 31.03.2025 aus.
Eine Neuerstellung nimmt einige Zeit in Anspruch und muss in Abstimmung mit dem WWA Weilheim und dem LRA GAP erstellt werden. Es sind diverse Arbeitsschritte notwendig.
Ein entsprechendes Angebot des IB Schneider & Leibner, Augsburg, das unsere Kläranlage derzeit ingenieufachlich betreut, liegt vor.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag gem. Anlage wird an das IB Schneider & Leibner, Augsburg erteilt.

Beschluss

Der Auftrag gem. Anlage wird an das IB Schneider & Leibner, Augsburg erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2024 ö 7
Datenstand vom 22.07.2024 09:21 Uhr