Datum: 07.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Wirtschaftsplan 2024 und Finanzplanung bis 2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan 2024 und die Finanzplanung des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur wurden in der Werkausschusssitzung am 11.12.2023 vorberaten und dem Gemeinderat mehrheitlich zur Annahme empfohlen.
Die in der Sitzung gefassten Änderungsbeschlüsse wurden in den Wirtschaftsplan eingearbeitet. Außerdem wurden die Beschlüsse des Gemeinderates vom 17.01.2024 entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Änderungen seit Beginn der Wirtschaftsplanberatungen können der Anlage 1 zu diesem Sachverhalt entnommen werden.
Für das Jahr 2024 wurde im Wirtschaftsplan in den einzelnen Teilbereichen der nachfolgend aufgeführte Bedarf an Finanzmitteln eingeplant:
Details zu den Ausgabepositionen können dem Wirtschaftsplan (Anlage 2) entnommen werden. Für zusätzliche Ausführungen wird auf das Protokoll des Werkausschusses vom 11.12.2023 verwiesen.
Zur endgültigen Klärung der Erforderlichkeit der Ausgaben sowie zur Sicherung der notwendigen Investitionsmaßnahmen wurden bei den Wirtschaftsplanberatungen sowie in der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2024 für die nachfolgend aufgeführten Ausgabepositionen Sperrvermerke aufgenommen:
Die Freigabe dieser Ansätze kann somit erst nach nochmaliger Beratung und
Beschlussfassung erfolgen. Bleiben die Sperrvermerke bestehen, werden die Finanzmittel
im Jahr 2024 eingespart und stehen in den Folgejahren zur Verfügung.
Rücklagenentwicklung – Finanzplanung:
Gemäß Finanzplan (siehe Seite 22 der Anlage 2) betragen die Rücklagen des Eigenbetriebs zum 31.12.2024 rd. 24 Mio. €. Angesichts eines durchschnittlichen jährlichen Defizits des Eigenbetriebs von rd. 3 Mio. € und unter Berücksichtigung der geplanten Entnahmen aus den Rücklagen durch die Hoheitsverwaltung verbleibt zum 31.12.2028 ein Restbetrag von rd. 8 Mio. €. Zum Vergleich: Der Rücklagenstand zum 31.12.2018 betrug ohne Ticketanzahlungen rd. 6,5 Mio. €. Im Jahr 2019 musste der Eigenbetrieb insgesamt ein Defizit i. H. von rd. 6,9 Mio. € ausgleichen. Die Liquiditätslücken der Jahre 2019 und 2020 (Vorbereitungskosten bis zur Absage) konnten durch einen Kassenkredit überbrückt werden. Als Sicherheit dienten damals der Rechtsaufsichtsbehörde die bereits erhaltenen Anzahlungen für Eintrittskarten aus dem Kartenverkauf sowie die abgeschlossene Ausfallversicherung. Auch für die Passion 2030 sollten entsprechende Verhandlungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde geführt werden, um die Finanzierung sicherzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzmittelbestandes incl. erhaltener Anzahlungen aus Ticketverkäufen für die Passion 2020/2022:
Der Wirtschaftsplan lt. Anlage 2 ist vor der Haushaltssatzung der Gemeinde zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 sowie die Finanzplanung des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 sowie die Finanzplanung des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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2. Haushalt 2024; Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
|
ö
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beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023:
Der Rücklagenstand der Hoheitsverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2023 wie folgt dar:
Im Haushaltsplan des Jahres 2023 war eine Rücklagenentnahme i. H. von 3.075.200 € veranschlagt worden.
Unter anderem waren für die Ergebnisverbesserung die nachfolgend aufgeführten Einsparungen bzw. Mehreinnahmen verantwortlich:
Einsparungen im Bereich des Vermögenshaushalts können der Anlage 1 (Haushaltsreste) den Spalten: „Abgang-HH-Reste“ bzw. „kein Vortrag nach 2023“ entnommen werden.
1.1. Haushaltsreste: Vortrag und Auflösung:
Der Anlage 1 können die im Rahmen des vorläufigen Abschlusses gemäß § 19 Abs. 1 KommH-Kameralistik gebildeten Haushaltsreste zum 31.12.2023 entnommen werden. Einnahmereste dürfen gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahmen im folgenden Jahr gesichert ist. Die Ausgabereste können für Investitionen gebildet werden, welche bislang nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt wurden. Dadurch stehen die Haushaltsmittel im Folgejahr zur Durchführung der Maßnahmen bereits vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Jahres 2024 weiterhin zur Verfügung. Die Haushaltsausgabereste wurden bei der Höhe der Planansätze für das Jahr 2024 berücksichtigt.
2. Zum Haushaltsplan 2024:
Die hohe Inflation, die gestiegenen Energiekosten, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und das über die Kreisumlage zu deckende Defizit des Klinikums führen zu erheblichen Mehrausgaben, welche sowohl den Verwaltungshaushalt als auch den Vermögenshaushalt der Gemeinde stark belasten.
Zahlreiche kostenintensive Investitionen in den kommenden Jahren stellen die Gemeinde vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen.
Inmitten dieser Komplexität muss die Gemeinde die lokalen Ressourcen bestmöglich nutzen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024 und die mittelfristige Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027, einschließlich der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe, wurden in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2023 und 28.11.2023 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme empfohlen. Zusätzliche Beratungen zum Haushalt bzw. zur Finanzplanung erfolgten am 13.12.2023, am 17.01.2024 und am 29.01.2024.
Nach den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses mussten im Haushaltsplan noch einige Änderungen vorgenommen werden, welche in der Anlage 2 nachvollziehbar dargestellt werden.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur sowie die mittelfristige Finanzplanung wurden am 11.12.2023 durch den Werkausschuss vorberaten und in der heutigen Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden letztmalig im Jahr 2018 von jeweils 400 % auf 450 % erhöht. Eine Änderung der Hebesätze für das Jahr 2023 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2022 nicht befürwortet und ist deshalb in der Haushaltssatzung nicht vorgesehen.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2013 von 350% auf 380% erhöht.
Vom Haupt- und Finanzausschuss wurde am 28.11.2023 mehrheitlich empfohlen, den Hebesatz auf 400% festzusetzen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde jedoch vom Gemeinderat am 13.12.2023 abgelehnt.
3.0. Haushaltsvolumen insgesamt:
Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans 2024 (VMHH und VWHH) beträgt bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils 31.016.550 € (Vorjahr - Planansatz: 26.606.500 €).
3.1. Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt:
Vom Gesamtvolumen des Haushalts 2024 entfallen auf den Verwaltungshaushalt 22.359.350 € (Vorjahr - Planansatz: 20.924.850 €).
Der voraussichtliche Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer 2024 beträgt 3.165.000 € (lt. Steuerschätzung 10/2023). Im Jahr 2023 konnten 3.061.369 € vereinnahmt werden, der Planansatz betrug 2.970.000 €.
Die Höhe der Kreisumlage wurde mit 4.355.750 € (Vorjahr - lt. Bescheid vom 24.05.2023: 3.122.779 €) geschätzt. Der Schätzung wurde ein Umlagesatz von 56 % (Vorjahr: 50%) zugrunde gelegt, ein Beschluss des Kreistages zum Umlagesatz liegt derzeit noch nicht vor.
Die voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Nachdem aufgrund der erfolgreichen Passionsspiele noch mit Gewerbesteuernachzahlungen zu rechnen ist, wurden für das Jahr 2024 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit 4.600.000 € (Ist-Einnahmen 2023: rd. 2,8 Mio. €) veranschlagt, die Schlüsselzuweisungen werden noch 1.371.000 € (Vorjahr: 2.260.400 €) betragen.
Der Überschuss im Verwaltungshaushalt, welcher an den Vermögenshaushalt abgeführt wird, beträgt (ohne Sonderrücklagen) insgesamt nur noch € 333.750.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts können der Anlage 3 (Einnahmen: Seite 2, Ausgaben: Seite 3) entnommen werden.
3.2. Erläuterung zum Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt sind Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 8.657.200 € (Vorjahr - Planansatz: 5.681.650 €) vorgesehen. Hiervon entfallen auf Investitionen für Grunderwerb, Baumaßnahmen und die Anschaffung von beweglichen und immateriellen Gegenständen insgesamt 8.023.650 €. Für Tilgungen von Krediten und Zuweisungen für Investitionen wurden 633.150 € veranschlagt. Nach Anrechnung der veranschlagten Einnahmen aus Zuschüssen, Beiträgen usw. in Höhe von 299.000 € und dem Zuführungsbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 333.750 €, kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. 8.024.050 € der Ausgleich gewährleistet werden.
Für verschiedene Baumaßnahmen ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.379.500 € vorgesehen. Neben diversen kleineren Maßnahmen sind als Wesentlichste aufzuführen:
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Geplante Kosten in €
|
Schule: Sanierung Schulhof, Parkplätze (Sperrvermerk € 100.000)
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185.000
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Skate- und Bikepark (Sperrvermerk € 200.000)
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620.000
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Straßenbaumaßnahmen (Sperrvermerk € 50.000)
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160.000
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Kläranlage: Planungskosten – Sanierung Vorklärbecken, Sandfang
|
100.000
|
Kanalsanierung, -erneuerung, incl. Planungskosten
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505.000
|
Kläranlage: Planungskosten – Sanierung Vorklärbecken, Sandfang
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110.000
|
Bauhof: Umbau Heizzentrale, Anschluss Fernwärme
|
119.000
|
Wasserversorgung: Sanierung Hochbehälter incl. Planungskosten
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290.000
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Wasserversorgung: Erneuerung, Sanierung Leitungsnetz
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210.000
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Kommunaler Wohnungsbau Moosgasse
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2.125.000
|
Allg. Grundvermögen: Erneuerungen Wohnungen Bestand (z. B. Dorfstr. 3,7)
|
442.000
|
Für notwendige Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Ausstattungen sind insgesamt 447.150 € vorgesehen. Die Wesentlichsten teilen sich u. a. auf folgende Bereiche auf:
|
Geplante Kosten in €
|
Feuerwehr: Ersatzbeschaffungen
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39.150
|
Parkplätze: Erwerb von Parkautomaten
|
50.000
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Bauhof: Ersatzbeschaffung Ausstattung und Arbeitsgeräte
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135.000
|
Bauhof: Beschaffung Fahrzeugen
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140.000
|
Außerdem wurde ein Betrag i. H. von insgesamt 2.195.500 € für den Erwerb von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt.
Bei der „Daisenberger Stiftung“ ist ein Betrag von 400 € für die Zuführung zur Sonderrücklage vorgesehen. Hier hat vorrangig der Inflationsausgleich zu erfolgen bevor wieder eine Auszahlung möglich wird.
Die Gruppierungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in der Anlage 3 auf der Seite 4 dargestellt.
3.3. Haushaltssatzung 2024:
Die zu beschließende Haushaltssatzung mit den oben erläuterten Einnahmen und Ausgaben ist als Anlage 4 diesem Sachverhalt beigefügt.
4. Liquiditätszuschüsse an die eigenbetriebsähnlich geführten Regiebetriebe:
Für die Regiebetriebe WellenBerg, Ammergauer Haus und Tourismus wurden nachfolgend aufgeführte Budgets im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt eingeplant:
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|
Planwerte für das Jahr 2024 in €
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Regiebetrieb WellenBerg - Zuschuss:
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262.600
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Regiebetrieb Ammergauer Haus - Zuschuss:
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608.250
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Regiebetrieb Tourismus - Zuschuss:
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456.900
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Verlustausgleich Betriebe insgesamt:
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1.327.750
|
5. Entwicklung der Schulden:
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind, sowohl bei der Hoheitsverwaltung als auch beim Eigenbetrieb, nicht vorgesehen.
Bei der Hoheitsverwaltung beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024 insgesamt rd. 4.01 Mio. €, davon für die Abwasser- und Wasserversorgung rd. 3.26 Mio. €.
Der Eigenbetrieb Kultur ist seit dem Jahr 2016 schuldenfrei.
6. Entwicklung der allgemeinen Rücklage:
Ausgehend von der Sollrücklage der Jahresrechnung 2022 und unter Einbeziehung des vorläufigen Abschlussergebnisses 2023, ergibt sich zum 31.12.2023 ein Stand der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 11,02 Mio. € (vgl. Nr. 1 des Sachverhalts). Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 8,02 Mio. € vorgesehen.
Eine Grafik zur Entwicklung der Rücklage befindet sich auf der Seite 9 der Anlage 3.
7. Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushaltsplan 2024 enthält Verpflichtungsermächtigungen i. H. von insgesamt 4.180.000 €. Die Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Gemeinde, Verträge abzuschließen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen, deren Erfüllung erst in den folgenden Jahren stattfindet.
Nachdem in den Finanzplanjahren 2025 und 2026 keine Darlehensaufnahmen eingeplant sind, müssen die Verpflichtungsermächtigungen nicht rechtsaufsichtlich genehmigt werden.
8. Sperrvermerke:
Zur endgültigen Klärung der Erforderlichkeit der Ausgaben sowie zur Sicherung der notwendigen Investitionsmaßnahmen wurden bei den Haushaltsberatungen sowie in der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2024 für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Sperrvermerke aufgenommen:
Die Freigabe dieser Haushaltsmittel kann somit erst nach nochmaliger Beratung und
Beschlussfassung erfolgen. Bleiben die Sperrvermerke bestehen, werden die Haushaltsmittel im Jahr 2024 eingespart und stehen in den Folgejahren zur Verfügung.
9. Sonstiges:
Weitere Daten zum Haushalt 2024, wie Bevölkerungsentwicklung, Gästeankünfte und Übernachtungen oder Steuer- und Rücklagenentwicklungen, können der Anlage 3 (Seiten 5-9) entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Die Haushaltsreste des Jahres 2023 werden wie in der Anlage dargestellt aufgelöst bzw. vorgetragen.
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan für das Jahr 2024, der in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit 22.359.350 € und des Vermögenshaushalts mit 8.657.200 € abschließt, einschließlich der Stellenpläne (Hoheitsverwaltung und Eigenbetrieb) und der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe sowie aller übrigen Anlagen (§ 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Die Haushaltsreste des Jahres 2023 werden wie in der Anlage dargestellt aufgelöst bzw. vorgetragen.
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan für das Jahr 2024, der in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit 22.359.350 € und des Vermögenshaushalts mit 8.657.200 € abschließt, einschließlich der Stellenpläne (Hoheitsverwaltung und Eigenbetrieb) und der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe sowie aller übrigen Anlagen (§ 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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3. Haushalt 2024; Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 - 2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, sowie ein Investitionsprogramm aufzustellen.
In der Finanzplanung (Art. 70 GO) wird die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2023 bis 2027 dargestellt. Grundlage dafür sind die eigenen, individuellen Ansätze unter Beachtung der Orientierungsdaten zur Finanzplanung des Innenministeriums. Im Investitionsprogramm werden die voraussichtlichen Maßnahmen dargestellt.
Die erwirtschafteten Überschüsse der Passionsspiele 2022 müssen es dem Eigenbetrieb ermöglichen, die Verluste der kommenden Jahre sowie Anteile der Vorbereitungskosten für die Passion 2030 zu tragen.
Aufgrund der Auswirkungen der vorherrschenden Krisen (Inflation, Lohnkostensteigerungen, Rezession usw.) ist in vielen Bereichen mit weiter steigenden Ausgaben sowie zurückgehenden Einnahmen zu rechnen.
Wegen der passionsbedingten Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuern in den Jahren 2022 bis 2024, werden die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2024 bis 2026 sinken, zugleich wird die Kreisumlage stark ansteigen. Zur Defizitabdeckung des Verwaltungshaushalts wurden in der Finanzplanung steuerpflichtige Entnahmen aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs eingeplant. Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sollten diese Gewinnanteile nur bei tatsächlicher Notwendigkeit angefordert werden. Die Restbeträge sollten im Eigenbetrieb verbleiben, um Steuerzahlungen zu vermeiden.
Die nachfolgende Tabelle enthält, neben der Entwicklung der allgemeinen Rücklage auch die im Finanzplanzeitraum veranschlagten Entnahmen aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Kultur,
sowie eine zum Ausgleich des Haushalts notwendige Kreditaufnahme im Jahr 2027:
Entsprechend der vorliegenden Finanzplanung würde der Schuldenstand am Ende des Finanzplanzeitraums insgesamt rd. 3,6 Mio. € (rd. 2,5 Mio. € Altschulden + rd. 1,1 Mio. € neue Kreditaufnahme) betragen.
Kreditgenehmigungen im Investitionsbereich werden vom Landratsamt nur in Aussicht gestellt, soweit regelmäßig ein entsprechender Überschuss im Verwaltungshaushalt (freie Finanzspanne) erwirtschaftet werden kann. Dies wird für jedes Haushaltsjahr eigens geprüft.
Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm wurden vom Haupt- und Finanzausschuss in
den Sitzungen am 27.11.2023 und 28.11.2023 beraten. Weitere Beratungen fanden im Gemeinderat am 13.12.2023, 17.01.2024 und am 29.01.2024 statt.
Derzeit sind u. a. die nachfolgend aufgeführten Investitionsvorhaben im Zeitraum 2025 bis 2027 eingeplant:
|
Auszug Vermögenshaushalt: Wesentliche Investitionen im Finanzplanzeitraum
|
HHST-NR.
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Bezeichnung
|
Plan 2025
|
Plan 2026
|
Plan 2027
|
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung:
|
|
|
|
|
0600.9350
|
Allg. Ersatzbeschaffungen; 2026 - Büroausstattung Bauamt im AG-Haus
|
5.000
|
50.000
|
5.000
|
0600.9450
|
Umbaukosten Umzug Bauamt in das AG-Haus
|
350.000
|
50.000
|
0
|
Brandschutz (Feuerwehr):
|
|
|
|
|
1300.9350
|
Ersatzbeschaffungen, 2025 - altersbedingter Austausch Einsatzkleidung
|
97.000
|
12.000
|
12.000
|
1300.9357
|
Fahrzeuge: RW2 (Sperrvermerk) , LF10
|
440.000
|
690.000
|
250.000
|
1300.9400
|
Erweiterung / Neubau Feuerwehrhaus
|
920.000
|
1.500.000
|
1.500.000
|
1300.9490
|
Planungskosten - Erweiterung, Neubau Feuerwehrhaus
|
225.000
|
285.000
|
0
|
Schule:
|
|
|
|
|
2150.9400
|
Chipgesteuerte Schließanlage (Sperrvermerk)
|
110.000
|
0
|
0
|
Bau- und Wohnungswesen:
|
|
|
|
|
6200.9320
|
Erwerb von Grundstücken - Umlegungsverfahren
|
0
|
1.750.000
|
0
|
Gemeindestraßen:
|
|
|
|
|
6300.9500
|
Straßenerneuerungen
|
180.000
|
180.000
|
180.000
|
6300.9590
|
Planungskosten - Straßenerneuerungen
|
10.000
|
10.000
|
10.000
|
Brückenbauten:
|
|
|
|
|
Pürschlingsteg:
|
|
|
|
|
6301.002.9500
|
Baukosten lt. Kostenschätzung GR 15.11.2023
|
500.000
|
0
|
0
|
6301.002.9590
|
Baunebenkosten, Planungskosten
|
40.000
|
5.000
|
0
|
Wasserbau:
|
|
|
|
|
6900.9812
|
Beteiligungsleistung Hochwasserschutz Große Laine
|
0
|
500.000
|
1.000.000
|
Abwasserbeseitigung:
|
|
|
|
|
7000.9400
|
Klärwerk: Sanierung Rechen und Sandfang
|
1.500.000
|
800.000
|
0
|
7000.9490
|
Baunebenkosten, Planungskosten - Rechen, Sandfang
|
95.000
|
35.000
|
35.000
|
Kanalerneuerung:
|
|
|
|
|
7022.9500
|
Sanierungen in offener und geschlossener Bauweise
|
300.000
|
175.000
|
175.000
|
7022.9590
|
Baunebenkosten zu Kanalsanierungen
|
20.000
|
20.000
|
20.000
|
Bauhof:
|
|
|
|
|
7710.9352
|
Arbeitsgeräte und Maschinen; 2025 - Streuer Unimog, Reifenmontier und -wuchtmaschine
|
100.000
|
20.000
|
20.000
|
7710.9357
|
Beschaffung von Fahrzeugen; 2026 - Weiteres E-Kfz als Ersatz für Porter Kleintransporter
|
0
|
65.000
|
0
|
7710.9450
|
Ersatzbauten Bauhof
|
20.000
|
500.000
|
500.000
|
Wasserversorgung:
|
|
|
|
|
Ortsnetzerweiterung, -erneuerung:
|
|
|
|
|
8155.9500
|
Sanierungen Wasserleitungen
|
150.000
|
100.000
|
100.000
|
8155.9590
|
Baunebenkosten, Planung Baumaßnahmen Wasserleitungsbau
|
10.000
|
10.000
|
10.000
|
Fernwärmeversorgung:
|
|
|
|
|
8160.9490
|
Planungskosten Heizkraftwerk, Fernwärmenetz
|
150.000
|
0
|
0
|
Allgemeines Grundvermögen:
|
|
|
|
|
8800.9320
|
Erwerb von Grundstücken
|
88.200
|
0
|
0
|
8800.9420
|
Kommunaler Wohnungsbau Moosgasse
|
1.500.000
|
0
|
0
|
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt ist die Fördermittelbereitstellung für die Fernwärmeversorgung weiter unklar. Die Planung für das bereits mehrfach diskutierte Projekt soll fortgeführt werden, die Baukosten für die Wärmeleitung und das Heizkraftwerk können derzeit jedoch noch nicht nachvollziehbar definiert werden. Eine Veranschlagung von entsprechenden Ansätzen konnte in der Finanzplanung deshalb noch nicht erfolgen.
Zur Finanzierung des Fernwärmeprojekts bzw. zur Gegenfinanzierung geplanter Bauprojekte wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2024 die bereits erläuterten Sperrvermerke (siehe TOP Haushalt) beschlossen. Außerdem wurde in der Sitzung eine Liste mit Grundstücken, welche zur Gegenfinanzierung veräußert werden könnten, priorisiert. Die Liste soll es der Gemeinde ermöglichen, flexibel auf die sich entwickelnde Finanzsituation sowie auf ggf. steigende Baukosten reagieren zu können.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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4. Kindertageseinrichtungen; Änderung Benutzungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) vom 17.03.2022 ist an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Im Wesentlich ändert sich, dass die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung seit 01.01.2024 zentral über das vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen angeschaffte Elternportal Little Bird erfolgt. Mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wurde dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die u. a. Regelungen zur Vergabe von Betreuungsplätzen beinhaltet.
Aufgrund der angespannten Krippenplatzsituation müssen außerdem weitere Regelungen zur Dringlichkeitsstufe (§ 5) getroffen werden.
Wesentliche Änderungen betreffen daher die §§ 4 bis 6 der Satzung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Satzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Satzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Kindertageseinrichtungen; Änderung Gebührensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.11.2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt für die Kindergärten neue Gebührensatzung auszuarbeiten, welche die Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen. Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.
Die Gemeinde Oberammergau hat zuletzt zum 01.09.2022 die Gebühren für die Nutzung ihrer Kindertageseinrichtungen erhöht.
Aufgrund der tariflichen Entwicklungen der Vergütungen im öffentlichen Dienst und der steigenden Allgemeinkosten sollte die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung zeitnah angepasst werden.
Letzte Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst:
ab 01.04.2022:
|
durchschnittlich 1,80 %
|
ab 01.07.2022:
|
SuE-Zulage 130,00 € / Monat + 2 Regenerationstage / Jahr
|
zum 01.06.2023:
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1.200,00 € Inflationsausgleich
|
01.07.2023 - 29.02.2024:
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200,00 € / Monat Inflationsausgleich
|
ab 01.03.2024:
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durchschnittlich 200,00 € + 5,5 %
|
Entwicklung der Gebühren bei einer Buchungszeit von 4 Stunden
|
Kindergarten
|
Kinderkrippe
|
01.09.2015
|
85,00 €
|
170,00 €
|
01.09.2016
|
87,00 €
|
174,00 €
|
01.09.2017
|
90,00 €
|
180,00 €
|
01.09.2019
|
100,00 €
|
200,00 €
|
01.09.2022
|
110,00 €
|
220,00 €
|
Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern vom 01.09. des Kalenderjahres in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt einen Zuschuss von 100,00 € pro Monat zum Elternbeitrag (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG).
Durch das Bayerische Krippengeld werden Eltern mit einem geringen Einkommen bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet (Art. 23 a BayKiBiG).
Das gemeindliche Defizit für die beiden Kindertageseinrichtungen bewegt sich inzwischen bei ca. 900.000,00 € jährlich.
Die Gemeinde bezuschusst somit jedes einzelne Kind mit über 5.200,00 € pro Jahr.
Vorschlag der Verwaltung ist, den Elternbeitrag für die Mindestbuchungszeit (bis zu 4 Stunden) um 10,00 € zu erhöhen, um den steigenden Kosten angemessen entgegenzutreten. Die weiteren Buchungszeiten von bis zu > 9 Stunden täglich sind pro Betreuungsstunde gestaffelt um mind. 10 % (ausgehend von der niedrigsten Buchungskategorie) zu erhöhen.
Die Verpflegung kann durch die gestiegenen Personal- und Lebensmittelkosten nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Das Defizit betrug allein für das Mittagessen im Jahr 2023 über 12.145,00 €. Eine Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung von 70,00 € auf 75,00 € sowie eine Erhöhung der Gebühren für die Pausenverpflegung im Kindergarten Kunterbunt von 20,00 € auf 25,00 € sind daher dringend notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Freiwillige Feuerwehr; Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau am 20.01.2024 wurde Herr Dionys Arnold jun. mit 40 von 58 abgegebenen, gültigen Stimmen zum neuen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau gewählt.
Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG muss der Gewählte durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt werden. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn der Gewählte fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für die Ausübung des Amtes ungeeignet ist.
Der Kreisbrandrat, Herr Eitzenberger, war in der Dienstversammlung anwesend und erteilte sein Einvernehmen zur gemeindlichen Bestätigung von Herrn Dionys Arnold jun. als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau.
Die für das Amt des Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten notwendigen Lehrgänge werden von Herrn Arnold so bald als möglich besucht. Im Übrigen werden die Eignungsvoraussetzungen für das Amt erfüllt.
Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG); sie beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde an die gewählte Person.
Beschlussvorschlag
Gem. Art. 8 Abs. 4 des BayFwG wird Herr Dionys Arnold jun. zum 12.02.2024 als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr bestätigt. Die Bestellung gilt so lange, wie auch die Eignungsvoraussetzungen erfüllt werden, längstens jedoch für die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren.
Beschluss
Gem. Art. 8 Abs. 4 des BayFwG wird Herr Dionys Arnold jun. zum 12.02.2024 als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr bestätigt. Die Bestellung gilt so lange, wie auch die Eignungsvoraussetzungen erfüllt werden, längstens jedoch für die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bauvorhaben 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
In 2024 sind wieder diverse Baumaßnahmen zur Verbesserung und zum Unterhalt der gemeindlichen Infrastruktur geplant und notwendig.
Außerdem sind einige Bauvorhaben fix für 2024 eingeplant.
Hierfür ist ein entsprechender Vorlauf für Vorbereitung, Planungen, Ausschreibungen etc. sowie die notwendige Planungssicherheit erforderlich.
Die finanziellen Mittel für die jeweiligen Maßnahmen wurden im HH 2024 bzw. im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Die Beschlüsse/Sperrvermerke aus der GR Sitzung am 29.01.24 wurden berücksichtigt.
Die Maßnahmen werden gemäß den Vergaberichtlinien angefragt bzw. ausgeschrieben.
Die Vergaben erfolgen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Im Folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen kurz aufgezeigt und erläutert.
1. Brückensanierungsarbeiten aus Brückenprüfungen
Die Sanierung ist zur Bestandserhaltung dringend notwendig.
Es erfolgt die Sanierung von vorwiegend Kleinschäden, Betonsanierungen, Sanierung von Rissen, Abplatzungen sowie Abdichtungen im Fahrbahnbereich.
Neben kleineren Maßnahmen an diversen Brücken ist hier 2024 hauptsächlich die Sanierung der Bahnhofsbrücke vorgesehen, ähnlich zu den Arbeiten an der Osterbichlbrücke 2023.
Im HH 2023 wurden hierfür Mittel von gesamt ca. 120.000,- Euro vorgesehen.
Die jeweiligen Maßnahmen werden im Zuge laufender Baumaßnahmen ausgeführt bzw. nach Bedarf angefragt oder öffentlich ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
2. Wasserleitungssanierung Franzosengasse-Kolbengasse (Wankalm)
Im Zuge der Unterhaltung des gemeindlichen Wasserleitungsnetzes muss ein Teilstück der Hauptwasserleitung von der Franzosengasse zur Kolbengasse erneuert werden.
Der betroffene Bereich ist in schlechtem Zustand. In den letzten Jahren sind hier bereits vermehrt Schäden aufgetreten.
Es soll deshalb zur Sicherstellung der Wasserversorgung die Erneuerung des Leitungsabschnittes erfolgen.
Im HH 2024 wurden hierfür Mittel von ca. 100.000,- Euro vorgesehen.
Die Maßnahme wird durch das Bauamt öffentlich ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
3. Schulhof
In 2024 ist die Sanierung des Schulhofes (und die angrenzenden Flächen zur Herkulan-Schweiger Gasse) geplant.
Vorgesehen sind die Erneuerung von Randeinfassungen, Belägen, Straßenentwässerung, Grünflächen etc.
Im Haushalt sind hierfür aus Resten 2023 und Ansatz 2024 Mittel i.H.v. ca. 220.000,- Euro
vorgesehen.
Die Maßnahme wird durch das Bauamt angefragt bzw. ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
4. Umbau Dorfstraße 3
Der Umbau der Dorfstraße 3 ist in 2024 geplant. Hierfür sind diverse Leistungen verschiedener Gewerke notwendig. Die Arbeiten werden durch das Bauamt koordiniert und eingetaktet.
Im HH 2024 sowie im Wirtschaftsplan des EB Kultur sind hierfür ca. 805.000,00 Euro eingestellt.
Die jeweiligen Leistungen oder Maßnahmen werden durch das Bauamt angefragt bzw. ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
5. Umbau bzw. Sanierung „Zur Tini“
Um die Gaststätte weiterhin ordnungsgemäß betreiben zu können, sind diverse Umbau und Sanierungsarbeiten insbesondere im Küchenbereich und an der Küchentechnik notwendig.
Die Arbeiten werden durch das Bauamt koordiniert und eingetaktet.
Im HH 2024 sind hierfür ca. 270.000,00 Euro eingestellt.
Die jeweiligen Leistungen oder Maßnahmen werden durch das Bauamt angefragt bzw. ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
6. Kanalsanierung / Kanalreparaturen im Ortskernbereich, Bauabschnitt 4
Die Maßnahme läuft bereits seit mehreren Jahren in verschiedenen Sanierungsabschnitten.
Es erfolgt nun der 4. Abschnitt der Sanierungsarbeiten von Kanalleitungen im Ortskernbereich aus den Befahrungen und Schadensbildern 2016.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms der RZWas der Reg. v. OBB durchgeführt.
Die Ing. Leistungen werden durch das Ing. Büro RIWA, Augsburg durchgeführt
Im HH wurden hierfür Mittel von ca. 250.000,- Euro vorgesehen.
Baukosten: HH-Rest € 50.000
Baukosten HH 2024 € 200.000
Die Maßnahme wird durch das IB RIWA, Augsburg öffentlich ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
7. Straßensanierungsarbeiten
Im gesamten Ortsbereich sind die Sanierung sowie der Unterhalt von Asphaltflächen, Spritzdecken, Randsteinen, Fugen, Banketten etc. notwendig.
Hierfür sind verschiedene Ausschreibungen notwendig (Asphaltierungsarbeiten, Oberflächenbehandlungen, Pflasterarbeiten, Fugenverguss etc.)
Im Haushalt 2024 wurden insgesamt Mittel i.H.v. ca. 145.000,- Euro vorgesehen.
Die jeweiligen Maßnahmen werden im Zuge laufender Baumaßnahmen ausgeführt bzw. nach Bedarf angefragt oder öffentlich ausgeschrieben.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt die Vergabe jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschlussvorschlag
Die genannten Maßnahmen Nr. 1-7 können, vorbehaltlich der Genehmigung des HH 2024, wie oben vorgestellt entsprechend 2024 durchgeführt werden.
Die Maßnahmen werden gemäß den Vergaberichtlinien angefragt bzw. ausgeschrieben.
Die Vergaben erfolgen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Beschluss
Die genannten Maßnahmen Nr. 1 – 7 können, vorbehaltlich der Genehmigung des HH 2024, wie oben vorgestellt entsprechend 2024 durchgeführt werden.
Die Maßnahmen werden gemäß den Vergaberichtlinien angefragt bzw. ausgeschrieben.
Die Vergaben erfolgen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Kiesgrube am Wellenberg, Fördervertrag GAB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
|
ö
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beschliessend
|
8 |
Sachverhalt
Für eine abschließende Abschätzung der Gefährdung durch die vorhandenen Altlasten im Bereich der „alten Kiesgrube“ sind, aufbauend auf die bereits erfolgten Untersuchungen insbesondere dem Ergebnis der Detailuntersuchung Teil 2 (13.04.2023), erneut weitere Maßnahmen notwendig. Diese sind lt. Einschätzung der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern) im Rahmen einer ergänzenden Detailuntersuchung Teil 3 durchzuführen. (14.04.2023)
Das Landratsamt GAP hat, nach Abstimmung mit der GAB und dem WWA Weilheim, die Gemeinde Oberammergau aufgefordert, die ergänzende Detailuntersuchung Teil 3 entsprechend durchzuführen. (25.04.2023)
Das Konzept dafür wurde bereits vom beauftragten Büro Ther ausgearbeitet (23.06.2023) und mit dem WWA Weilheim und dem LRA GAP abgestimmt. (27.06.2023)
Um weiterhin die Förderung der GAB in Anspruch nehmen zu können, ist vor Vergabe der Leistungen für die ergänzende Detailuntersuchung Teil 3 wiederum der Abschluss eines Zuschussvertrages mit der GAB notwendig. Die Vertragslaufzeit ist bis Ende 2026 festgelegt.
Der Vertragsabschluss ist durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen.
Die GAB wird die über den Eigenanteil der Gemeinde Oberammergau hinausgehenden Kosten tragen.
Der Eigenanteil der Gemeinde ist durch die bereits erfolgten Maßnahmen vollständig aufgebraucht, so dass alle nun entstehenden Kosten von der GAB übernommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Fördervertrag mit der GAB wird abgeschlossen.
Beschluss
Der Fördervertrag mit der GAB wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Unterstützung Einzelhandel, Antrag Fraktion PWG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Bzgl. des Antrags der PWG wurde wie gewünscht bei den Kommunen Ruhpolding und Traunstein nachgefragt. Es konnte dadurch folgendes in Erfahrung gebracht werden:
Frau Haßlberger Gemeinde Ruhpolding (Bürgerservice):
- Die Gemeinde Ruhpolding hat das Rabattsystem eingeführt.
- Parken auf Wanderparkplätzen kostet 7 Euro.
- Im Ortszentrum von Ruhpolding parkt man allerdings kostenlos, es gibt dort keine Parkautomaten – somit andere Gegebenheiten als in Oberammergau.
- Die Abrechnung bzw. Auszahlung erfolgt über die Verwaltung, in Form einer monatlichen Liste der Einzelhändler
- Wertmarken (Abriss) in Höhe von 4 Euro wird überwiegend im EDEKA eingelöst.
- Keine Zusammenarbeit mit Firma Parkster
- Nicht möglich, da kein Handyempfang an den außerhalb liegenden Wanderparkplätzen
Das Modell von Ruhpolding lässt sich u. a. wegen der Parkraumbewirtschaftung im Ortszentrum nicht auf Oberammergau „analog“ übertragen, dies sieht auch Frau Haßlberger aus der Gemeindeverwaltung Ruhpolding so.
U. a. kommen zu uns ins Ortszentrum auch weiterhin Tagestouristen/Wanderer wegen der Schnitzereien und dem Passionstheater… dies ist in Ruhpolding lt. Frau Haßlberger nicht der Fall.
Frau Heindel Stadt Traunstein (Tourismus):
- Die Stadt Traunstein hat kein Rabattsystem für Einzelhändler
- In Traunstein muss derzeit jeder im Stadtzentrum fürs Parken bezahlen.
- Lediglich im Sommer 2021 - nach Corona – zur Unterstützung des Einzelhandels durfte ein Monat im Stadtzentrum generell umsonst geparkt werden...
- Lt. Frau Heindel aus dem Tourismusbüro gibt es außerhalb von Traunstein keine vergleichbaren Wanderparkplätze wie z. B. in Ruhpolding.
Lt. Antrag der Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft sollte eine Befragung des Einzelhandels bzw. der Gastronomie, ob ein Preis/ Rabatt System via Parkster gewünscht ist erfolgen. Blaupause für dieses Modell, sollte die Abwicklung der Gemeinden Ruhpolding oder Traunstein sein.
Lt. Telefonat mit der Fa. Parkster (Gebietsvertreter) besteht derzeit nicht die Möglichkeit, eine „Einzelhandelsrückvergütung“ sprich ein Preis/ Rabatt System via Parkster-App einzurichten.
Es ist aber natürlich den Einzelhändlern bzw. der Gastronomie vor Ort selbst überlassen, ein eigenes Rabattsystem für Ihre Kunden einzuführen. Dies ermöglicht den lokalen Geschäften, flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen und individuelle Rabattaktionen zu gestalten, die den Gemeindecharakter stärken und die lokale Wirtschaft fördern.
Beschlussvorschlag
Da ein Rabattsystem via Parkster technisch nicht möglich ist, ist der Antrag der Fraktion PWG nicht weiter zu verfolgen.
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10. Kreisumlage; Antrag der Fraktion PWG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
|
ö
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beschliessend
|
10 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, von Landrat und Kreistag Lösungsvorschläge einzufordern, wie die drastische Anhebung der Kreisumlage durch eine geänderte Haushaltsplanung auf Kreisebene abgemildert werden kann.
Begründung
Die drastische Erhöhung der Kreisumlage belastet die Investitionsfähigkeit der Gemeinde Oberammergau massiv. Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende stehen in diesem Zusammenhang auch in Frage. Bislang wird nicht ersichtlich, wie Landrat und Kreistag ihrerseits versuchen, durch eine geänderte Planung für den Kreishaushalt dämpfend auf die Erhöhung der Kreisumlage einzuwirken. Für eine Gemeinde gibt es kaum noch Stellenschrauben, um den Investitionsspielraum zu erhöhen, außer man belastet die Bürgerinnen und Bürger noch mehr durch Anhebung von Steuern und Gebühren. Aber genau das ist in der jetzigen Situation kontraproduktiv.
Deckungsvorschlag
Es entstehen keine weiteren Kosten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, von Landrat und Kreistag Lösungsvorschläge einzufordern, wie die drastische Anhebung der Kreisumlage durch eine geänderte Haushaltsplanung auf Kreisebene abgemildert werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, von Landrat und Kreistag Lösungsvorschläge einzufordern, wie die drastische Anhebung der Kreisumlage durch eine geänderte Haushaltsplanung auf Kreisebene abgemildert werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
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11. Ortsübliche Bekanntmachung; Umstellung auf die ausschließlich digitale amtliche Bekanntmachung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
11 |
Sachverhalt
Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 wurden die Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht u.a. geschaffen. Gemeinden, die kein eigenes Amtsblatt im Sinne von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO haben, können ihre Bekanntmachungen wahlweise (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 BayKommV) auch durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde vornehmen.
Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden aktuell dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Es werden auch weitere Angelegenheiten wie z. B. Einladungen zu Sitzungen auf diese Weise öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
1. Am Kleinen Theater
2. Am Rainenbichl / Ettaler Straße
3. Bahnhofsstraße / beim Bahnhofsparkplatz
4. St. Gregor
Ein bis zwei Mal pro Woche werden die Aushänge aktualisiert. Im Schnitt wird hier eine Stunde Arbeitszeit benötigt. Die Tafeln sind in die Jahre gekommen und müssen mittelfristig erneuert oder zumindest saniert werden. Die Tafeln sind immer wieder Ziel von Vandalismus. Scheiben werden eingeschlagen, beschmiert oder sogar versucht, die Tafeln in Brand zu setzen.
Die Verwaltung empfiehlt, die neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten der ausschließlichen digitalen amtlichen Bekanntmachung umzusetzen und auf die Bekanntmachung mittels Anschlagtafeln zu verzichten.
Beschlussvorschlag
Ortsrecht und andere Veröffentlichungen sind künftig ausschließlich digital über die Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Als Service für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger ist zusätzlich, zu reinen Informationszwecken, die Anschlagtafel in der Schnitzlergasse auch weiterhin vorzuhalten.
Beschluss
Ortsrecht und andere Veröffentlichungen sind künftig ausschließlich digital über die Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Als Service für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger ist zusätzlich, zu reinen Informationszwecken, eine Anschlagtafel im Ortszentrum vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
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12. Museum und Passionstheater; Erhöhung der Eintrittspreise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.02.2024
|
ö
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beschliessend
|
12 |
Sachverhalt
Die Eintrittspreise Museum/Passionstheater wurden seit sehr langer Zeit nicht mehr angepasst. Nach Aussage des Museums sind die Preise für die Kombikarten seit 2011 unverändert. Der Einzeleintritt wurde im Jahr 2016 eingeführt.
Folgende Preise sind derzeit gültig:
Regulär Ermäßigt* Kind (6-18 Jahre)
Einzeleintritt 3,50 Euro 1,50 Euro
Kombi Museum/PT 6,00 Euro 5,00 Euro 2,00 Euro
Superticket (Kombi + Führung) 8,00 Euro 7,00 Euro 3,00 Euro
Führung 6,00 Euro 5,00 Euro 2,00 Euro
*Ermäßigte Preise gelten für Inhaber der Gästekarte des Ammertales, Schwerbehinderte über 70% (bei Vorlage des Ausweises) und Gruppen ab 10 Personen.
Alleine die Lohnkosten sind seit 2016 um weit mehr als 20 % gestiegen.
Die Eintrittspreise in Oberammergau sind im Vergleich zu anderen Museen sehr günstig.
Museen im Landkreis
|
normal
|
ermäßigt
|
Kind
|
|
|
|
Mittenwald
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5,50 €
|
4,50 €
|
2,00 €
|
|
|
|
Werdenfels
|
4,50 €
|
3,00 €
|
1 € ab 15 J,
|
|
|
|
Aschenbrenner
|
4,00 €
|
3,50 €
|
frei bis 18 J
|
|
|
|
Murnau
|
12,00 €
|
10,00 €
|
frei bis 18 J
|
|
geplante Erhöhung 2024
|
|
Die Verwaltung empfiehlt die Eintrittspreise mit Beginn der Sommersaison folgendermaßen zu erhöhen:
Einzeleintritt 5,00 Euro 4,50 Euro 2,00 Euro
Kombi Museum/PT 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Superticket (Kombi + Führung) 12,00 Euro 11,00 Euro 4,00 Euro
Führung 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Die Preiserhöhung bewegt sich zwischen 33 % und 60 %. Aufgrund der äußerst geringen Eintrittspreise ist dies durchaus vertretbar.
Bereits im September 2023 hat die Werkleitung die Preise für Gruppenführungen ab 2024 folgendermaßen angepasst:
Passionstheater ( 45 bis 60 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 180 Euro (alt) auf 200 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 70 Euro plus je 5 Euro pro Person Eintritt (alt) auf 80 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Passionstheater Kurzführung ( 20 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 140 Euro (alt) auf 150 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 50 Euro plus je 5 Euro pro Person Eintritt (alt) auf 60 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Kombi (Passionstheater und Ort) 60 – 90 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 200 Euro (alt) auf 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 90 Euro plus je 5 Euro (alt) auf 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Ortsführung 60 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 110 Euro (alt) auf 120 Euro.
Künstlerdorf o. Römerführung 90 Min. bzw. 120 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 180 Euro / 200 Euro (alt) auf 200 Euro / 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 90 Euro plus je 5 Euro pro Person Eintritt (alt) auf 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Sonderpreise für Schülergruppen:
Wie bisher, kostenlos für Schnitzschüler, Oberammergauer Schulklassen u. Kindergärten, Hort u. Marie-Mattfeld-Haus
Gruppen aus Jugendherberge, Schulklassen Landkreis 2 Euro (alt) 3 Euro (neu) pro Kind, 5 Euro pro Erw. (alt) 7 Euro (neu), (keine Führungskosten)
Sonstige Schulen 60 Euro je Führung zzgl. 2 Euro pro Schüler, 2 Begleiter frei, Erw. je 5 Euro (alt) 65 Euro zzgl. 3 Euro pro Schüler, 2 Begleiter frei, Erw. je 7 Euro (neu)
Ortsführung 2 Euro pro Schüler wenn es mehr als 30 Schüler sind; mindestens aber 60,- Euro (alt) 3 Euro pro Schüler mindestens aber 65 Euro (neu)
Da diese Preise bereits gegenüber den Reiseveranstaltern kommuniziert wurden, sollte zumindest vorerst keine weitere Erhöhung veranlasst werden.
Beschlussvorschlag
Die Eintrittspreise Museum/Passionstheater werden zum Beginn der Sommersaison 2024 wie folgt erhöht:
Regulär Ermäßigt Kind (6-18 Jahre)
Einzeleintritt 5,00 Euro ..4,50 Euro 2,00 Euro
Kombi Museum/PT 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Superticket (Kombi + Führung) 12,00 Euro 11,00 Euro 4,00 Euro
Führung 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Gruppenführungen werden zu folgenden Preisen angeboten:
Passionstheater ( 45 bis 60 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 200 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 80 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Passionstheater Kurzführung ( 20 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 150 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 60 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Kombi (Passionstheater und Ort) 60 – 90 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Ortsführung 60 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 120 Euro.
Künstlerdorf o. Römerführung 90 Min. bzw. 120 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 200 Euro / 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Sonderpreise für Schülergruppen:
Wie bisher, kostenlos für Schnitzschüler, Oberammergauer Schulklassen u. Kindergärten, Hort u. Marie-Mattfeld-Haus
Gruppen aus Jugendherberge, Schulklassen Landkreis 3 Euro pro Kind, 7 Euro, (keine Führungskosten)
Sonstige Schulen 65 Euro zzgl. 3 Euro pro Schüler, 2 Begleiter frei, Erw. je 7 Euro
Ortsführung 3 Euro pro Schüler mindestens aber 65 Euro
Beschluss
Die Eintrittspreise Museum/Passionstheater werden zum Beginn der Sommersaison 2024 wie folgt erhöht:
Regulär Ermäßigt Kind (6-18 Jahre)
Einzeleintritt 5,00 Euro ..4,50 Euro 2,00 Euro
Kombi Museum/PT 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Superticket (Kombi + Führung) 12,00 Euro 11,00 Euro 4,00 Euro
Führung 9,00 Euro 8,00 Euro 3,00 Euro
Gruppenführungen werden zu folgenden Preisen angeboten:
Passionstheater ( 45 bis 60 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 200 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 80 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Passionstheater Kurzführung ( 20 Min.):
Gruppe bis 30 Pers.: 150 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 60 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Kombi (Passionstheater und Ort) 60 – 90 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Ortsführung 60 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 120 Euro.
Künstlerdorf o. Römerführung 90 Min. bzw. 120 Min.:
Gruppe bis 30 Pers.: 200 Euro / 220 Euro
Kleingruppe bis 15 Pers.: 100 Euro plus je 7 Euro pro Person Eintritt
Sonderpreise für Schülergruppen:
Wie bisher, kostenlos für Schnitzschüler, Oberammergauer Schulklassen u. Kindergärten, Hort u. Marie-Mattfeld-Haus
Gruppen aus Jugendherberge, Schulklassen Landkreis 3 Euro pro Kind, 7 Euro, (keine Führungskosten)
Sonstige Schulen 65 Euro zzgl. 3 Euro pro Schüler, 2 Begleiter frei, Erw. je 7 Euro
Ortsführung 3 Euro pro Schüler mindestens aber 65 Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
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13. Bücherei; Anpassung der Gebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
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ö
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beschliessend
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13 |
Sachverhalt
Die Ausleihe der Medien (Bücher, Zeitschriften, Tonträger) erfolgt grundsätzlich kostenlos. Es wird seit sehr vielen Jahren lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, für Auszubildende, Studenten, Inhaber des Freizeitpasses und Inhaber der Ehrenamtskarte wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. Gäste mit Kurkarte können die Bücherei bis zu 4 Wochen lang kostenlos nutzen.
Neben den rasant steigenden Personalkosten steigen auch die Kosten für Bücher und Verwaltungssoftware.
Die Büchereileitung empfiehlt die jährliche Verwaltungsgebühr auf 12 Euro anzuheben.
Beschlussvorschlag
Die jährliche Verwaltungsgebühr für die Nutzung der Bücherei wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von 10 Euro auf __ Euro erhöht. Der Personenkreis, für den keine Verwaltungsgebühr erhoben wird, bleibt unverändert.
Beschluss
Die jährliche Verwaltungsgebühr für die Nutzung der Bücherei wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von 10 Euro auf 15 Euro erhöht. Der Personenkreis, für den keine Verwaltungsgebühr erhoben wird, bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
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ö
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14 |
Sachverhalt
GRM Utschneider regt an, defekte und nicht mehr gebrauchsfähige Fahrräder an den Radständern am Bahnhof entfernen zu lassen.
Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr