Datum: 28.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Passion 2030; Antrag der Fraktion PWG für eine Wiederaufnahme der Inszenierung 2022
2 Geschäftsordnung; Diverse Änderungen
3 Förderung örtlicher Vereine; Antrag auf Jugendförderung
4 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Passion 2030; Antrag der Fraktion PWG für eine Wiederaufnahme der Inszenierung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Der Gemeinderat fasst im Zusammenhang mit dem Oberammergauer Passionsspiel folgenden Beschluss:

  • Die Gemeinde Oberammergau wird im Jahr 2030 das Passionsspiel zur Aufführung bringen. Grundlage dafür hat eine Wiederaufnahme der erfolgreichen Inszenierung von 2022 zu sein, um bereits jetzt Sicherheit zu haben, dass die Kosten für die Inszenierung 2030 deutlich geringer ausfallen werden als bei einer Neuinszenierung.


Begründung
Das Oberammergauer Passionsspiel blickt zurück auf künstlerisch sehr erfolgreiche Passionsspiele. Es sind nun noch knapp sechs Jahre, bis sich der Eiserne Vorhang im Passionsspielhaus zur nächsten Premiere hebt. Daher erscheint es uns wichtig, bereits jetzt erste grundsätzliche Beschlüsse auf den Weg zu bringen. 
Dazu gehört an dieser Stelle auch eine Vorgabe dahingehend, im Aufführungsjahr 2030 die erfolgreiche Inszenierung aus dem Jahr 2022 wieder aufzunehmen, um nicht zuletzt eine höhere finanzielle Belastung des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur durch eine ansonsten zu erwartende vollständige Neuinszenierung zu verhindern.


Deckungsvorschlag
Es entstehen zunächst keine weiteren Kosten.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oberammergau wird im Jahr 2030 das Passionsspiel zur Aufführung bringen. Grundlage dafür hat eine Wiederaufnahme der erfolgreichen Inszenierung von 2022 zu sein, um bereits jetzt Sicherheit zu haben, dass die Kosten für die Inszenierung 2030 deutlich geringer ausfallen werden als bei einer Neuinszenierung.

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2. Geschäftsordnung; Diverse Änderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 beschlossen, Ortsrecht und andere Veröffentlichungen künftig ausschließlich digital über die Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Als Service für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger wird zusätzlich, zu reinen Informationszwecken, eine Anschlagtafel im Ortszentrum vorgehalten.

Die neue Art der Bekanntmachung ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend zu hinterlegen. Aufgrund der Kommunalrechtsnovelle 2023 sind weitere redaktionelle Änderungen in der Geschäftsordnung vorzunehmen, die anhand der Anlage dem Gremium vorgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderungen in der Geschäftsordnung gem. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderungen in der Geschäftsordnung gem. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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3. Förderung örtlicher Vereine; Antrag auf Jugendförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 11.12.2023 ö beschliessend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft hat im Wege der Vereinsförderung bereits eine Förderung von 3.000 Euro erhalten. Der Verein möchte nun zwei weitere Luftpistolen für die Jugendarbeit anschaffen und beantragt einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine ermöglicht in Einzelfällen eine zusätzliche Förderung i. H. v. 3.000 € für Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an die Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an die Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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4. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2024 ö 4

Sachverhalt

GRM Kirchmayr erkundigt sich nach dem Sachstand der temporären Ampelanlage in der Bahnhofstraße. BGM Rödl erklärt, dass die Ampelanlage von der Gemeinde gekauft wurde und demnächst fest installiert wird.

GRM Utschneider regt an, den Anleinzwang für Hunde am Altherrnweg besser zu kommunizieren. Über mögliche Geldbußen bei Verstößen gegen die Satzung soll auf entsprechenden Tafeln hingewiesen werden. Es soll über Kontrollen der Anleinpflicht in der Vergangenheit informiert werden. BGM Rödl wird den Naturpark bitten, eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben.

GRM Götz bitte darum, sämtliche Zuwege zum Altherrnweg mit Radverbotsschildern zu versehen. 

GRM Floßmann bittet darum, Vorkehrungen zu treffen, damit am Sternplatz nicht mehr geparkt werden darf.

GRM Utschneider bittet darum, die Bevölkerung über den Sachstand des Investorenauswahlverfahrens Wellenberg zu informieren.

Datenstand vom 22.07.2024 09:20 Uhr