Datum: 10.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunaler Wohnungsbau; Vorstellung Planungsstand
2 FFW-Neubau; Vergabe Tragwerksplanung
3 Ehrenordnung; Besondere Wertschätzung ehrenamtlicher Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen durch die Gemeinde Oberammergau, Antrag der Fraktion CSU
4 Ladenschluss; Erlass einer neuen Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2024
5 Geschäftsgang; Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

zum Seitenanfang

1. Kommunaler Wohnungsbau; Vorstellung Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den aktuellen Planungstand zum kommunalen Wohnungsbau  in der Moosgasse vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Bauvorhaben gemäß der Vorstellung der Verwaltung / mit folgen enden Anmerkungen __________________ (ergibt sich aus der Diskussion) fortzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Bauvorhaben gemäß der Vorstellung der Verwaltung mit folgenden Anmerkungen fortzuführen:

  • Die Details der Gestaltung des Bauvorhabens sollen im Bauausschuss beraten und beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. FFW-Neubau; Vergabe Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Für weitere Planung des Neu- und Umbaus des Feuerwehr Gerätehauses muss ein Tragwerksplaner beauftragt werden. Die Architektengemeinschaft Gruber Holzapfel wünscht einen möglichst frühen Einstieg des Tragwerkplaners vor allem um den Bestand, dessen Tragfähigkeit und damit verbundene Kosten genauer beurteilen zu können. 

Die Verwaltung hat daraufhin ausgehend von 1,3 Mio. € anrechenbare Kosten für Tragwerksplanung (Machbarkeit Studie) zehn geeignete Büros für Tragwerksplanung um ein Honorarangebot nach HOAI gebeten. Sieben Büros haben ein Angebot abgebeben. 

Der günstigste Anbieter ist EC Ingenieure aus Mittenwald.

Der Vertrag wird nach der Vorlage des Muster-Ingenieurvertrags der bayrischen Ingenieurkammer-Bau entsprechend dem Architektenvertrag als Stufenvertrag geschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Tragwerksplanung entsprechend der Empfehlung der Verwaltung an den günstigsten Bieter, das Büro EC Ingenieure, zu vergeben. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, wird die Verwaltung beauftragt, den Auftrag an den dann wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Tragwerksplanung entsprechend der Empfehlung der Verwaltung an den günstigsten Bieter, das Büro EC Ingenieure, zu vergeben. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, wird die Verwaltung beauftragt, den Auftrag an den dann wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Ehrenordnung; Besondere Wertschätzung ehrenamtlicher Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen durch die Gemeinde Oberammergau, Antrag der Fraktion CSU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Besondere Wertschätzung ehrenamtlicher Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen durch die Gemeinde Oberammergau

Der Gemeinderat möge beschließen: 
Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird beauftragt, die Ehrenordnung der Gemeinde Oberammergau um den Bereich „Ehrennadel für langjährige Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen“ zu erweitern und die überarbeitete Ehrenordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Der Beschlussvorschlag begründet sich wie folgt: 
In ländlich strukturierten Gemeinden wie Oberammergau ist das Vereinsleben eine der tragenden Säulen jeder Dorfgemeinschaft. Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Vereine/Organisationen wären das soziale Leben sowie das Freizeit- und Tourismusangebot im Ort um ein Vielfaches ärmer. 

Die Vereinsstruktur funktioniert nur mit einer engagierten und funktionierenden Vorstandschaft und weiteren aktiven Funktionsträgern. Unzählige ehrenamtliche Stunden werden hier zum Wohle der Allgemeinheit und für unseren Ort geleistet. Aufgrund vieler unterschiedlicher gesellschaftlicher Entwicklungen ist es keine Selbstverständlichkeit mehr, dass ehrenamtliche Funktionen überhaupt bzw. langfristig übernommen werden.

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat ist daher der Überzeugung, dass ein solches oftmals sehr langjähriges Engagement eine entsprechende Anerkennung und öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, z.B. in Form einer Ehrennadel, verdient. In der bisherigen Ehrenordnung der Gemeinde Oberammergau können zwar Ehrenplakette und Ehrenmedaille verliehen werden, jedoch sollte dieses ehrenamtliche Engagement im Vereinsleben explizit geehrt und hervorgehoben werden. 

Antragsberechtigt sollen ortsansässige Vereine und Organisationen sein. Eine Staffelung der Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold soll gemäß folgender zeitlicher Staffelung festgelegt werden. 

15 Jahre Bronze
20 Jahre Silber
25 Jahre Gold

Es werden dabei ausschließlich ehrenamtliche Vereinsfunktionen (nicht die reine Mitgliedschaft) berücksichtigt. 

Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt durch den Ersten Bürgermeister im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung des/der entsprechenden Vereins/Organisation bzw. ggf. im Rahmen der jährlichen Bürgerversammlung. 

Deckungsvorschlag: 
Die Kosten werden für das HH-Jahr 2025 vorgesehen. 

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird beauftragt, die Ehrenordnung der Gemeinde Oberammergau um den Bereich „Ehrennadel für langjährige Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen“ zu erweitern und die überarbeitete Ehrenordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Beschluss

Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird beauftragt, die Ehrenordnung der Gemeinde Oberammergau um den Bereich „Ehrennadel für langjährige Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen“ zu erweitern und die überarbeitete Ehrenordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

4. Ladenschluss; Erlass einer neuen Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2023 ö beschliessend 1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) jährlich festzusetzen.

Hierbei ist gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG zwingend zu beachten, dass die Verordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden darf, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Keinesfalls ist ein Anlass für den Erlass einer solchen Verordnung gegeben, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht.

Der „Pro Gast Tourismus e. V.“ hat mit Email vom 03.04.2024 nachstehenden verkaufsoffenen Sonntag für das Jahr 2024 beantragt:

12.05.2024                Streetfood Festival am Passionstheater

Der Antrag (s. Anlage) ist nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde wie folgt zu beurteilen:

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den Geschäftsverkehr geschlossen bleiben. Als Ausnahme hiervon können Gemeinden gem. § 14 LadSchlG durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

Der Zweck dieser Ausnahmevorschrift besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms der Anlassveranstaltung Rechnung zu tragen und im Übrigen den ortsansässigen Verkaufsstellen die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen.

Der von der Anlassveranstaltung angezogene Besucherstrom ist aber nicht nur für die Frage entscheidend, ob eine Verkaufsöffnung ausnahmsweise zulässig ist, sondern bestimmt auch, in welchem Umfang die Öffnung der Ladengeschäfte erlaubt werden kann. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Sind die Genehmigungsmerkmale (aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) erfüllt, hat die Gemeinde im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Versorgungsbedürfnisse der Veranstaltungsbesucher sowie die Interessen des Einzelhandels sorgfältig mit den besonderen Belangen des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie des Arbeitsschutzes der in den Einzelhandelsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer abzuwägen.
Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.05.2011 sind vor Erlass einer Rechtsverordnung im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig zu hören. Dies erfolgte mit Email vom 03.04.2024.

Das etablierte „Streetfood Festival“ das bereits unter anderem auch in Penzberg, Weilheim und Starnberg stattgefunden hat, wird in diesem Jahr erstmalig in Oberammergau abgehalten. Von Samstag den 11.05. bis Sonntag den 12.05. kommen 16-18 Food-Trucks nach Oberammergau und machen Station am Passionstheater. Es ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltung einen beträchtlichen überregionalen Besucherstrom erzielen wird.

Die Voraussetzungen für das Offenhalten der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist somit gegeben.

Der beantragte verkaufsoffene Sonntag am 12.05.2024 wird daher aus vorstehenden Gründen von Seiten der Verwaltung befürwortet. Die entsprechende Verordnung ist zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Verordnung gem. Anlage über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 samt Anlagen gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verordnung gem. Anlage über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 samt Anlagen gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Geschäftsgang; Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Entsprechend Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Soweit entsprechende Beschlüsse aus vergangenen Sitzungen vorliegen, werden diese bekannt gemacht.

Gemeinderat 28.02.2024

  • Neuverpachtung Dorfstraße 7
Neuer Pächterin der Gaststätte ist die KID Gastronomie GmbH.

zum Seitenanfang

6. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 6

Sachverhalt

GRM Götz erkundigt sich, wann die Veranstaltung „Oper für alle“ beworben wird. 
Die Verwaltung erklärt, dass noch nicht bekannt ist, welches Stück in Oberammergau zur Aufführung kommen wird. Ebenfalls sind die Verträge noch nicht geschlossen.

GRM Köpf frägt an, aus welchem Grund Baggerarbeiten in der Ammer auf Höhe ehem. Pürschlingsteg stattfinden. 
BGM Rödl erklärt, dass das WWA Buhnen in das Gewässer einbaut, um das Strömungsverhalten des Flusses mehr zu beleben.

GRM Gotzler frägt an, aus welchem Grund Baggerarbeiten in der Ammer auf Höhe V-Markt stattfinden. 
BGM Rödl erklärt, dass der Ammer an dieser Stelle Kies entnommen wird.

Datenstand vom 16.01.2025 09:50 Uhr