Datum: 29.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rupprecht Kristina; Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied
2 Niggl Harald; Feststellung als Listennachfolger und Vereidigung als Gemeinderatsmitglied
3 Geschäftsordnung; Insbesondere Änderung der Ausschussbesetzung
4 Wellenberg Privatisierung; Aufhebung des Bieterverfahrens
5 Förderung örtlicher Vereine; Antrag auf Jugendförderung
6 Geschäftsgang; Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Rupprecht Kristina; Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2024 teilt Frau Kristina Rupprecht mit, dass sie ihr Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegen wird.

Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied Art. 19 GO keine Anwendung findet. Ein wichtiger Grund ist daher seit den Kommunalwahlen 2014 nicht mehr erforderlich.

Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Gemeinderat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Gemeinderätin Kristina Rupprecht mit sofortiger Wirkung fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Gemeinderätin Kristina Rupprecht mit sofortiger Wirkung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Niggl Harald; Feststellung als Listennachfolger und Vereidigung als Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Frau Kristina Rupprecht wurde aus seinem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats entlassen.

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers hat der Gemeinderat zu entscheiden. Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.

Entsprechend dem amtlichen Endergebnis der Kommunalwahl 2020 ist Herr Harald Niggl, (Listenplatz 5 aus dem Wahlvorschlag „Bürgerinitiative Oberammergau (BIO))“ nächster Listennachfolger.

Herr Niggl hat bereits schriftlich erklärt, das Amt als Gemeinderatsmitglied anzunehmen, sowie den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.

Gründe gem. Art. 31 Abs. 3 GO, die einer Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieds entgegenstehen, liegen nicht vor. 

Gemeinderatsmitglieder sind gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„ Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“, die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

Beschlussvorschlag

Herr Harald Niggl wird als erster Listennachfolger mit sofortiger Wirkung bestätigt. 

Beschluss

Herr Harald Niggl wird als erster Listennachfolger mit sofortiger Wirkung bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Geschäftsordnung; Insbesondere Änderung der Ausschussbesetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die personelle Änderung im Gemeinderat macht es notwendig, die Anlagen 1 - 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend zu ändern.

Insbesondere ist die Besetzung der Ausschüsse hiervon betroffen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen in der Geschäftsordnung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen in der Geschäftsordnung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Wellenberg Privatisierung; Aufhebung des Bieterverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Jahr 2020 beschlossen, das Areal Wellenberg an einen Investor zur Weiterentwicklung zu übergeben. Der Investor hatte sich als Ergebnis des Verfahrens mindestens dazu zu verpflichten, auf dem Areal über die Vertragslaufzeit (auch) eine Bade- und Freizeiteinrichtung für die Öffentlichkeit im Sinne der Daseinsvorsorge zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Die Gemeinde beabsichtigte diesbezüglich den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Investor als Ergebnis dieses Verfahrens. Ein Verkauf von Flächen kam für die Gemeinde nicht in Frage.

Das Vorhaben der Gemeinde wurde im März 2021 europaweit ausgeschrieben. Abgabetermin für die Einreichung von Konzepten war der 30.09.2021. Im November 2021 ist man mit den Bietern in die Dialogphase des Verfahrens eingetreten. Die sehr intensiv geführten Verhandlungen sollten dann 2,5 Jahre lang andauern. Leider haben diese Verhandlungen nicht zum gewünschten Ziel geführt. Der Gemeinderat sah sich gezwungen, das Bieterverfahren in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2024 aufzuheben.

Die Gemeinde wird zeitnah für die Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung ansetzen, in der über das gescheiterte Verfahren berichtet wird. Natürlich stellt sich auch die Frage, wie geht es weiter mit der Liegenschaft Wellenberg? Auch hierzu wurden bereits erste Gedanken andiskutiert. 

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5. Förderung örtlicher Vereine; Antrag auf Jugendförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der ESC Oberammergau 1997 e.V. beantragt zusätzlich zum Vereinszuschuss in Höhe von € 3.000 eine weitere Förderung für Kinder- und Jugendprojekte in Höhe von € 3.000.

Mit den Mitteln soll die Anschaffung von Schlittschuhen für das öffentliche Eislaufen finanziert werden.

Der ESC ist ein eingetragener Verein. Die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine ermöglicht eine zusätzliche Förderung i. H. v. € 3.000 für Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen.

Der Verein selbst hält keine Nachwuchsarbeit vor. Der Grundsatzbeschluss zur Vereinsförderung vom 26.07.2023 ist sehr offengehalten. Wie eng der Gemeinderat den Beschluss des Werkausschusses auslegen möchte, bleibt dem Gremium vorbehalten. 


Der Kirchenchor St. Peter und Paul beantragt im Wege einer Ausnahmegenehmigung eine Förderung aus den Passionserlösen analog den Regelungen für Vereine. Der Kirchenchor ist kein Verein, er wird aber vereinsähnlich geführt. Mit den Mitteln möchte der Kirchenchor historische Notensätze, insbesondere jene von Rochus Dedler, neu setzen lassen, um sie auch dauerhaft für Aufführungen nutzen zu können. Geplant ist derzeit das Neusetzen der Primiz- sowie der Pastoralmesse sowie der Ölbergmusik.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an den ESC Oberammergau 1997 e.V..

  1. Der Gemeinderat unterstützt den Antrag des Kirchenchors und genehmigt finanzielle Mittel in Höhe von max. 3.000 Euro für das im Sachverhalt aufgeführte Projekt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an den ESC Oberammergau 1997 e.V..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat unterstützt den Antrag des Kirchenchors und genehmigt finanzielle Mittel in Höhe von max. 3.000 Euro für das im Sachverhalt aufgeführte Projekt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Geschäftsgang; Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Entsprechend Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Soweit entsprechende Beschlüsse aus vergangenen Sitzungen vorliegen, werden diese bekannt gemacht.

Gemeinderat 20.03.2024
Die Kooperation über die Jugendarbeit in Oberammergau zwischen der Gemeinde und Condrobs e. V. wurde um weitere drei Jahre verlängert. 

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7. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Datenstand vom 22.07.2024 09:04 Uhr