Datum: 03.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Wellenberg; Ganzjahresbad für Oberammergau - Szenarien entwickeln, Antrag der Fraktion PWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, Konzepte für den Betrieb eines Badeangebots in Oberammergau zu erarbeiten und dem Gemeinderat bis zum 31. Oktober 2024 vorzustellen.
Diese Konzepte sollen folgende Szenarien abbilden:
I. Künftige Konzepte
- Errichtung und Betrieb eines kommunalen Ganzjahresbads (Mindestbedingungen: 25m-Sport-Becken für das Schulschwimmen, Beckenangebot für Kleinkinder)
- Errichtung und Betrieb eines kommunalen Ganzjahresbads wie unter 1., aber ergänzt um einen eigenen Saunabereich mit Außen- und Innen-Sauna-Angeboten.
- Errichtung und Betrieb eines Warm-Freibads auf dem Areal des bisherigen WellenBergs.
- Errichtung und Betrieb eines Naturbadeweihers auf dem Areal des bisherigen WellenBergs
- Renovierung und technische Erneuerung des alten Beckens für den Fall, dass nur der Erhalt dieses Beckens angestrebt werden sollte
- Berechnung der zu erwartenden Kosten für die Wiederinbetriebnahme vorhandener Strukturen als Minimallösung (z.B. Innen-Sport-Becken, Nutzung des Außenbereichs des Heißbeckens nur im Sommer; welche baulichen Maßnahmen müssten ergriffen werden, um im Winter nur den Innenbereich des Heißbeckens nutzen zu können; Berücksichtigung der damit in Verbindung stehenden Flächen wie Duschen, Umkleiden und Sauna)
Daraus resultierende dauerhafte bauliche Abtrennung des Erlebnis-Becken-Bereichs, außerdem ergänzende Beheizung des 50-Meter-Sportbeckens im Sommerbetrieb; Kosten für die Neuanschaffung jener Einrichtungsgegenstände, die für den Betrieb notwendig sind, aber nach dem 30.9.2022 veräußert wurden)
II. Weitere Fragestellungen
- Dem Gemeinderat ist eine aktuelle Kostenschätzung vorzulegen für eine mögliche Wiederinbetriebnahme des bestehenden Bades in kleinstmöglicher Form (25m-Becken / Heißbecken nur innen, Gastro unten, Umkleiden / Lobby, Saunabereich).
- Dem Gemeinderat sind aktuelle Kostenschätzungen für einen möglichen Abriss der vorhandenen Gebäude bzw. Becken vorzulegen, sollten künftige Konzepte darauf aufbauen, Flächen des WellenBergs „als grüne Wiese“ übergeben zu müssen.
- Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, bei einem möglichen Verkauf von Flächen des WellenBergs Grunddienstbarkeiten einzutragen, die eine Verpflichtung zum Anbieten einer öffentlichen Ganzjahresbademöglichkeit beinhalten.
- Konzept Ausschreibung der ganzen Halle oder Teilbereiche (z.B. Rutschenhaus = Kletterhalle) zur weiteren Nutzung (z.B. von Paintball, Exit the Room bis Indoor-Spielplatz)
- Zudem sind Gespräche mit den Gemeinden der Ammergauer Alpen sowie dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu führen, um die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Errichtung und dem Betrieb eines für den Schwimmunterricht notwendigen Ganzjahresbads zu prüfen.
III. Bürgerbeteiligung
- Die Bürgerinnen und Bürger sind mindestens vierteljährlich über die weiteren Entwicklungen zu informieren, z.B. in Form von Bürgerversammlungen oder im Rahmen öffentlicher Sitzungen des Gemeinderats.
- Der Gemeinderat zieht beratend Vertreterinnen und Vertreter der touristischen Leistungsträger hinzu, um die Konzeptionierung eines Ganzjahresangebots, hilfsweise eines Sommer-Badeangebots, in (inter)kommunaler Trägerschaft auch mit den Tourismus-Verantwortlichen abzustimmen.
- Die Bürgerinnen und Bürger sind am Ende des anstehenden Prozesses im Rahmen eines Ratsbegehrens aufzurufen, das erarbeitete Konzept zu bestätigen.
Begründung
Nach dem Scheitern der Ausschreibung des WellenBerg-Areals bedarf es sehr schnell konkreter Planungen, wie es mit einem Ganzjahres-Schwimmangebot für Oberammergau und die Region weitergehen kann. Wie schon in den zurückliegenden Jahren seitens der Fraktion Parteilose Wählergemeinschaft gefordert, muss parallel zu anderen Überlegungen auch nochmals umfassend untersucht werden, welches Badeangebot in kommunaler, ggf. auch in interkommunaler Verantwortung geschaffen werden kann.
Dieser Antrag dient dazu, eine aktuelle Datenbasis erarbeiten zu lassen, um dem Gemeinderat belastbare Zahlen für die weiteren Planungen zu liefern.
Zudem ist es enorm wichtig, die Bürgerinnen und Bürger nun regelmäßig und umfassend über die weiteren Entwicklungen zu informieren.
Die Prüfungen und der Beteiligungsprozess sollen zeitnah beginnen mit der Zielsetzung, spätestens im Laufe des Jahres 2025 beschlussfähige Entscheidungen zur Abstimmung vorlegen zu können.
Deckungsvorschlag
Die anfallenden Kosten sind aus den laufenden Mitteln des Haushalts 2024 zu tragen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung den Antrag der Fraktion PWG vollumfänglich umzusetzen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung den Antrag der Fraktion PWG vollumfänglich umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12
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2. Wellenberg Areal - Möglichkeiten zur Umsetzung der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich öffentliches Schwimmen; Antrag der Fraktion CSU
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird beauftragt, eine gesonderte Sitzung des Gemeinderates zu o.g. Thematik vorzubereiten und hierzu einzuladen. Die Sitzung ist baldmöglichst, nach Abstimmung mit Herrn Pohl, einzuberufen.
Im Rahmen dieser Sondersitzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich das Gremium mit Herrn Pohl als Fachplaner intensiv mit den Möglichkeiten zur Entwicklung einer öffentlichen Badestelle im Areal Wellenberg austauscht. Ziel dieses Fachgesprächs soll sein, dass das Gremium unter der Voraussetzung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit (Investition und laufendes Defizit) der Gemeinde Oberammergau das weitere Vorgehen zur Umsetzung einer kommunalen öffentlichen Bademöglichkeit erarbeitet und ggf. erste Eckpunkte festlegt.
Der Beschlussvorschlag begründet sich wie folgt:
Nach dem Scheitern des Investorenauswahlverfahrens für das Areal Wellenberg ist zu prüfen, inwieweit die Gemeinde Oberammergau im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge finanziell überhaupt in der Lage ist, durch entsprechende Investitionen einen öffentlichen Schwimmbetrieb zu realisieren. Bevor erneut kostspielige Machbarkeitsstudien hierzu beauftragt werden, erachten wir es als überaus sinnvoll im Rahmen eines Expertengespräches die derzeitigen Rahmenbedingungen genauer zu betrachten und zu erörtern. Herr Dipl. Ing. Hagen Pohl ist als ausgewiesener Sachverständiger im Bereich Schwimmbäder bereits bestens mit der Situation in Oberammergau vertraut und kann sicherlich wertvolle fachlich und sachlich begründete Einschätzungen zur Gesamtthematik geben. Das Expertengespräch soll dem Gemeinderat somit als wesentliche Orientierungshilfe für das weitere Vorgehen dienen.
Deckungsvorschlag:
Anfallende Reise- und Honorarkosten sind als allgemeine Beratungskosten im Haushalt erstattungsfähig.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung werden beauftragt, eine gesonderte Sitzung des Gemeinderates zu o.g. Thematik vorzubereiten und hierzu einzuladen. Die Sitzung ist baldmöglichst, nach Abstimmung mit Herrn Pohl, einzuberufen.
Beschluss
Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird beauftragt, eine gesonderte Sitzung des Gemeinderates zu o.g. Thematik vorzubereiten und hierzu einzuladen. Die Sitzung ist baldmöglichst, nach Abstimmung mit Herrn Pohl, einzuberufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Schwimmkurse in der Fachklinik am Kofel; Antrag der Fraktion "Bunte Liste"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Die Fraktion Bunte Liste beantragt, dass der Bürgermeister Gespräche mit der „Fachklinik am Kofel“ aufnimmt, um mit deren Leitung genaue Modalitäten zur Nutzung des dortigen Schwimmbereichs für Schwimmkurse auszuhandeln. Nach Vorgesprächen wäre die Klinik bereit, der Gemeinde für solche Zwecke das Becken für 10 Std./Woche zur Verfügung zu stellen. Es sollen dort ausschließlich Kurse stattfinden, insbesondere Kinderschwimmkurse; Kinderschwimmtraining sowie Gruppenangebote für Senioren. Um eine gute Organisation zu gewährleisten, möchte die Klinikleitung eine feste Ansprechperson in der Verwaltung. Diese wird damit beauftragt, anfänglich die Koordination zwischen den Kursleitern und dem Klinikum zu übernehmen. Sobald sich die Kurszeiten bzw. die Gruppen eingespielt haben, dürfte der weitere Verwaltungsaufwand gering sein.
Des Weiteren ist zu klären, wie viel Zuschuss die „Fachklinik am Kofel“ von der Gemeinde für die zeitweise Bereitstellung des Schwimmbeckens erhält.
Begründung:
Da davon ausgegangen werden muss, dass es in absehbare Zeit keine wetterunabhängige Schwimmgelegenheit auf dem Areal des Wellenbergs geben wird, muss die Gemeinde dafür Sorge tragen, dieses Manko zumindest im Sinne einer öffentliche Daseinsvorsorge abzudecken. Besonders Kinder und Senioren benötigen zum sicheren Schwimmen lernen und den Erhalt ihrer Gesundheit Möglichkeiten, ganzjährig ein Schwimmbecken nutzen zu können. Aktuell sind etwa die nächsten Schwimmkurse für Kinder in Schongau. Es ist für viele Familien organisatorisch und auch finanziell kaum darstellbar, ihre Kinder regelmäßig dorthin zu fahren, damit sie schwimmen lernen. Dabei warnt die DLRG jedes Jahr aufs Neue, dass immer weniger Kinder schwimmen können, was oft genug zu tragischen Unfällen führt. Für uns ist es daher ein großes Anliegen, wieder Kinderschwimmkurse im Ort zu ermöglichen. Ebenso sind für uns Schwimmgruppen für Senioren wichtig, da diese von großem gesundheitlichen Nutzen sind. Die Bereitstellung des Schwimmbeckens durch die „Fachklinik am Kofel“ für gemeinnützige Zwecke muss selbstverständlich von kommunaler Seite bezuschusst werden.
Kosten: Zunächst keine.
Der noch auszuhandelnde Zuschuss soll für 2024 außerplanmäßig bereitgestellt und ab 2025 im Haushalt dargestellt werden. Durch die Schließung des Wellenberges wurde und wird einiges eingespart, insofern müsste es möglich sein, einen Zuschuss auszuhandeln, welcher für beide Seiten passt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fachklinik hat sich bereits nach eigenen Aussagen für externe Kursangebote im Rahmen der verfügbaren Zeiten des Hallenbads geöffnet. Es ist überhaupt nicht notwendig, dass sich die Gemeinde hier zwischenschaltet. Organisatoren von Schwimmkursen ect. können ihr Angebot direkt mit der Klinik absprechen und verhandeln. Es besteht keine Veranlassung, dass die Gemeinde private Kursangebote finanziell unterstützt. Die Miete des Bades muss sich mit den Kursgebühren rechnen. Mit einer möglichen gemeindlichen Bezuschussung einzelner Kursangebote tritt die Gemeinde direkt in Konkurrenz zu gewerblichen Schwimmschulen. In der Verwaltung stehen zudem keinerlei personelle Kapazitäten zur Verfügung, um privat geführte Schwimmangebote in der Fachklinik zu organisieren.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag der Fraktion Bunte Liste wird vollumfänglich zugestimmt. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2024 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die Familienreferentin Marina Kirchmayr als Beauftragte bzw. Ansprechpartner in Verhandlung mit der „Fachklinik Am Kofel“ zu treten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Förderung örtlicher Vereine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Der Waldkindergarten e.V. beantragt zusätzlich zum Vereinszuschuss in Höhe von € 3.000 eine weitere Förderung für Kinder- und Jugendprojekte.
Mit den Mitteln soll die Anschaffung eines mobilen Toilettenhäuschens finanziert werden.
Die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine ermöglicht eine zusätzliche Förderung i. H. v. € 3.000 für Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen.
Der evangelische Posaunenchor Oberammergau beantragt eine Förderung aus den Passionserlösen analog den Regelungen für Vereine. Der Posaunenchor ist kein Verein. Aus diesem Grund muss der Gemeinderat über eine Ausnahme von der beschlossenen Richtlinie entscheiden. Mit den Mitteln möchte der Chor Notensätze, Notenstände, usw. anschaffen.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an den Waldkindergarten e.V..
- Der Gemeinderat unterstützt den Antrag des Posaunenchors und genehmigt finanzielle Mittel in Höhe von max. 3.000 Euro für das im Sachverhalt aufgeführte Projekt.
Beschluss
- Der Gemeinderat genehmigt die zusätzliche Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro an den Waldkindergarten e.V..
- Der Gemeinderat unterstützt den Antrag des Posaunenchors und genehmigt finanzielle Mittel in Höhe von max. 3.000 Euro für das im Sachverhalt aufgeführte Projekt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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Datenstand vom 16.01.2025 09:48 Uhr