Datum: 18.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Cunradi-Rutz Barbara; Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 06.08.2024 teilt Frau Barbara Cunradi-Rutz mit, dass sie ihr Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegen wird.
Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied Art. 19 GO keine Anwendung findet. Ein wichtiger Grund ist daher seit den Kommunalwahlen 2014 nicht mehr erforderlich.
Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Gemeinderat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Gemeinderätin Barbara Cunradi-Rutz mit sofortiger Wirkung fest.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Gemeinderätin Barbara Cunradi-Rutz mit sofortiger Wirkung fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Lang Monika; Feststellung als Listennachfolgerin und Vereidigung als Gemeinderatsmitglied
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Frau Barbara Cunradi-Rutz wurde aus ihrem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats entlassen.
Über das Nachrücken eines Listennachfolgers hat der Gemeinderat zu entscheiden. Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.
Entsprechend dem amtlichen Endergebnis der Kommunalwahl 2020 ist Frau Monika Lang, (Listenplatz 7 aus dem Wahlvorschlag „Bunt in Oberammergau e. V. (Bunte Liste))“ vierte Listennachfolgerin. Die drei Kandidatinnen für die Listennachfolge, die vor Frau Lang platziert sind, haben die Übernahme des Mandats abgeleht.
Frau Lang hat bereits schriftlich erklärt, das Amt als Gemeinderatsmitglied anzunehmen, sowie den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.
Gründe gem. Art. 31 Abs. 3 GO, die einer Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieds entgegenstehen, liegen nicht vor.
Gemeinderatsmitglieder sind gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„ Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“, die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Beschlussvorschlag
Frau Monika Lang wird als Listennachfolgerin für Frau Barbara Cunradi-Rutz mit sofortiger Wirkung bestätigt.
Beschluss
Frau Monika Lang wird als Listennachfolgerin für Frau Barbara Cunradi-Rutz mit sofortiger Wirkung bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Geschäftsordnung; Änderung der Ausschussbesetzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Die personelle Änderung im Gemeinderat macht es notwendig, die Anlagen 1 - 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend zu ändern.
Insbesondere ist die Besetzung der Ausschüsse hiervon betroffen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen in der Geschäftsordnung. Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen in der Geschäftsordnung. Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Ladenschluss; Erlass einer Änderungs-Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) jährlich festzusetzen.
Hierbei ist gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG zwingend zu beachten, dass die Verordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden darf, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Keinesfalls ist ein Anlass für den Erlass einer solchen Verordnung gegeben, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht.
Rechtliche Würdigung:
Der „Pro Gast Tourismus e. V.“ hat mit Email vom 17.09.2024 nachstehenden verkaufsoffenen Feiertag für das Jahr 2024 beantragt:
03.10.2024 Tag der Familie
Der Antrag (s. Anlage) ist nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde wie folgt zu beurteilen:
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den Geschäftsverkehr geschlossen bleiben. Als Ausnahme hiervon können Gemeinden gem. § 14 LadSchlG durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.
Der Zweck dieser Ausnahmevorschrift besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms der Anlassveranstaltung Rechnung zu tragen und im Übrigen den ortsansässigen Verkaufsstellen die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen.
Der von der Anlassveranstaltung angezogene Besucherstrom ist aber nicht nur für die Frage entscheidend, ob eine Verkaufsöffnung ausnahmsweise zulässig ist, sondern bestimmt auch, in welchem Umfang die Öffnung der Ladengeschäfte erlaubt werden kann. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Sind die Genehmigungsmerkmale (aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) erfüllt, hat die Gemeinde im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Versorgungsbedürfnisse der Veranstaltungsbesucher sowie die Interessen des Einzelhandels sorgfältig mit den besonderen Belangen des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie des Arbeitsschutzes der in den Einzelhandelsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer abzuwägen.
Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.05.2011 sind vor Erlass einer Rechtsverordnung im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig zu hören. Dies erfolgte mit Email vom 17.09.2024.
Tag der Familie am 03.10.2024:
Vorausgesetzt, dass der „Tag der Familie“ am 03.10.2024 entsprechend dem vorgelegten Veranstaltungsprogramm organisiert und durchgeführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für das Offenhalten der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegeben sind.
Der beantragte verkaufsoffene Feiertag am 03.10.2024 wird daher aus vorstehenden Gründen von Seiten der Verwaltung befürwortet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Zuwendungen für Wasserwirtschaftliche Vorhaben, RZWAS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberammergau hat in den letzten Jahren bereits laufend Sanierungsarbeiten an ihrem Abwassersystem bzw. Kanalnetz durchgeführt. Dies soll weiterhin so erfolgen.
Es wurden deshalb bereits 2022 und aktuell 2024 die restlichen Teile des Kanalnetzes inspiziert bzw. mittels Kamerabefahrung und optischer Kontrolle begutachtet.
Nach einer entsprechenden Auswertung und Zustandsbewertung wird der zu erwartende Sanierungsumfang festgelegt und die entsprechenden Maßnahmen folgen.
Für diese Maßnahmen gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) entsprechende Zuwendungen.
Zuwendungsbescheide erhalten immer eine Laufzeit von vier Jahren.
Der Zuwendungsantrag muss somit eine Vorschau auf geplante Maßnahmen der nächsten 4 Jahre enthalten sowie einen Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen.
Ansätze hierfür sind im Finanzplan bereits eingestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier insbesondere Kanalsanierungsmaßnahmen, für den Zeitraum der kommenden 4 Jahre, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier insbesondere Kanalsanierungsmaßnahmen, für den Zeitraum der kommenden 4 Jahre, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Grund- und Mittelschule; Antrag der Fraktion PWG zur Entwicklung des schulischen Angebots
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (hilfsweise des Gemeinderats) das Thema Zukunft der Mittelschule Oberammergau sowie die Umsetzung des verpflichtenden Ganztagsangebots an der Grundschule zu beraten.
Zu diesen Beratungen ist die Schulleitung einzuladen.
Insbesondere soll es dabei um folgende Fragestellungen gehen:
- Wie haben sich den Jahren seit 2018 die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule sowie an der Mittelschule entwickelt?
- Welche (pädagogischen) Maßnahmen hat die Schulleitung seit 2018 entwickelt und umgesetzt, um dem Rückgang der Schülerinnen und Schüler an der Mittelschule entgegenzuwirken?
- Welche Maßnahmen plant die Schulleitung, um ein weiteres Wegbrechen von Schulklassen an der Mittelschule zu verhindern und den Mittelschulstandort Oberammergau wieder zu stärken?
- Welche Maßnahmen sollte der Sachaufwandsträger ergreifen, um die Schulleitung dabei zu unterstützen?
- Welche konkreten Planungen gibt es seitens der Schulleitung und des Schulaufwandsträgers, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 sicherzustellen und ein qualitativ hochwertiges Angebot ausbauen zu können?
Begründung
Als Sachaufwandsträger hat die Gemeinde Oberammergau die Entwicklungen im Bildungsbereich zu beobachten und ggf. mit ergänzenden Mitteln dabei zu helfen, das Bildungsangebot vor Ort zu sichern und auszubauen. Der Austausch mit den Verantwortlichen dient dazu, jeweilige Verantwortlichkeiten herauszuarbeiten und künftige Schritte zu erörtern.
Deckungsvorschlag
Es entstehen zunächst keine weiteren Kosten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (hilfsweise des Gemeinderats) das Thema Zukunft der Mittelschule Oberammergau sowie die Umsetzung des verpflichtenden Ganztagsangebots an der Grundschule zu beraten.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (hilfsweise des Gemeinderats) das Thema Zukunft der Mittelschule Oberammergau sowie die Umsetzung des verpflichtenden Ganztagsangebots an der Grundschule zu beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Kreuzigungsgruppe; Antrag der Fraktion PWG zum 150jährigen Jubiläum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläum 150 Jahre Kreuzigungsgruppe im Jahr 2025 zu planen und umzusetzen:
- Die Sichtbarkeit dieses einzigartigen Denkmals ist durch das Freischneiden weiterer Sichtachsen in das Tal hinein zu verbessern.
- Die Kreuzigungsgruppe ist auf das Jubiläum hin zu reinigen (z.B. Befreien von Moosen und Flechten) und bei Bedarf zu reparieren, sollten sich im Rahmen einer Begutachtung weitere Bedarfe für eine Sanierung ergeben.
- Das Jubiläum ist zudem in geeigneter Weise, z.B. durch eine Sonderausstellung im Oberammergau Museum und durch einen Festakt, idealerweise an der Kreuzigungsgruppe, zu würdigen.
Begründung
Mit der Kreuzigungsgruppe verfügt die Gemeinde Oberammergau über ein einzigartiges Baudenkmal. Sie wurde der Gemeinde von König Ludwig II. als Zeichen der Dankbarkeit für eine Separat-Vorstellung im Rahmen der Passionsspiele 1871 geschenkt.
Die Kreuzigungsgruppe traf am 15. August 1875 in Oberammergau ein und wurde am 15. Oktober 1875 auf dem Osterbichl eingeweiht.
Wunsch von König Ludwig II. war es, dass die Kreuzigungsgruppe vom Tal aus gut einsehbar ist. Im Sinne der möglichst originalgetreuen Präsentation dieses Baudenkmals ist insofern auch eine Verbesserung der Sichtbarkeit zu erreichen, indem der Baubestand unterhalb der Kreuzigungsgruppe reduziert wird.
Uns ist bewusst, dass dies ein schwieriger Abwägensprozess ist zwischen Erhalt des Baumbestands und der Wiederherstellung der anfänglich beabsichtigten Sichtbarkeit des Denkmals. Im Zweifelsfall ist über Ersatzpflanzungen an anderer Stelle nachzudenken.
Deckungsvorschlag
Die anfallenden Kosten sind im Haushalt 2025 einzuplanen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag der Fraktion PWG ist in vollem Umfang nachzukommen.
Beschluss
Dem Antrag der Fraktion PWG wird grundsätzlich zugestimmt. Notwendige anfallende Kosten sind vor der Umsetzung der Maßnahme zu ermitteln. Die Sichtachsen sollen so weit möglich, freigeschnitten werden. Hierzu soll eine Ortsbegehung stattfinden. Der Sachverhalt ist dem zuständigen Gremium zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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8. Stärkung des Tourismus zur Adventszeit - Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie; Antrag der Fraktion PWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
1. Der Gemeinderat beschließt für die Adventswochenenden 2024 im Ortskern die Parkgebühren für die Zeit ab Freitagmorgen bis Sonntagabend zu erlassen – sprich, der Gast / Bürger kann kostenfrei im Ortskern parken.
2. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Oberammergau (Parkgebührenordnung -PGO -) vom 20.05.2021 ist in § 3 dahingehend zu ändern, dass für die genannten Advents Wochenenden die Gebührenpflicht für die Parkzeit aufgehoben ist.
3. Für diese Tage (Freitag / Samstag / Sonntag ) sollen das Passionsspielhaus und das Museum kostenfreien Eintritt bzw. reduzierten Eintritt und ggf. Spezialführungen (Abendführungen im Passionsspielhaus) anbieten und entsprechend bewerben. Hierzu ist die Werkleitung und die Ammergauer Alpen mit ins Boot zu holen.
4. Im Nachgang soll über eine Befragung des Einzelhandels / Gastronomie im Frühjahr 2025 ein Fazit gezogen werden, ob eine Wiederholung für 2025 erstrebenswert ist.
Begründung
Oberammergaus Einzelhandel und Gastronomie benötigen die Unterstützung der Gemeinde. Speziell zur Adventszeit wird es ruhiger im Dorf – dies ist auf der einen Seite schön, für die Geschäftswelt gerade im Hinblick auf den 24/7-Onlinehandel als kritisch zu sehen.
In Rücksprache mit vielen Einzelhändlern und Gastronomen kann das kostenfreie Parken und das optimierte Kulturangebot ein probates Mittel sein, um hier den Ort zu dieser Zeit attraktiver zu machen.
Die Idee ist nicht neu, deutschlandweit wird diese Aktion in ähnlicher Weise umgesetzt.
Günzburg, Dessau, Cuxhaven, Landau, Meppen, Potsdam und viele weitere boten bzw. bieten das an.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag der Fraktion PWG wird in vollem Umfang entsprochen.
Beschluss
Dem Antrag der Fraktion PWG wird in vollem Umfang entsprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10
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9. Feuerwehr; Anschaffung Rüstwagen - Auflösung Sperrvermerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 08.12.2021 beauftragt, mit dem Landkreis in Kontakt zu treten und die Thematik der Finanzierung der überörtlichen Gefahrenabwehr zu besprechen.
Ein Gespräch kam dann erst im Dezember 2022 zustande. Konkret wurde hier u. a. über die finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Ersatzbeschaffung des RW2 gesprochen. Der Kreisbrandrat hat vorgeschlagen das Fahrzeug über die 25 % Kreiszuschuss hinaus zu fördern. Die größtmögliche Förderung des Landkreises wäre, den Rüstwagen als kreiseigenes Fahrzeug anzuschaffen und in Oberammergau zu stationieren.
Solange die Fördersituation für den RW nicht geklärt ist, wurde die Anschaffung des Fahrzeuges mit Sperrvermerk versehen.
Nach mehrmaligen nachhaken beim Landkreis haben wir am 13.08.2024 eine unverbindliche Förderzusage des Landkreises erhalten.
Der Kreisbrandrat hat klar festgestellt, dass der Rüstwagen aus fachlicher Sicht für den überörtlichen Einsatz erforderlich ist. Gemäß Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz haben die Landkreise als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder Zuschüsse hierfür zu gewähren. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen fördert Fahrzeuge, die dieses Kriterium erfüllen, grundsätzlich mit einem äußerst geringen Zuschuss von 25 %.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises hat sich seit dem Zeitpunkt des gemeinsamen Gesprächs grundlegend verschlechtert. Ein höherer Fördersatz kommt aus diesem Grund nicht in Frage. Die Landkreisverwaltung wird daher den Kreisgremien zum Haushalt 2025 den Vorschlag eines Landkreiszuschusses von 25 % für die Beschaffung des RW zur Entscheidung vorlegen. Vorbehaltlich der Entscheidung der Kreisgremien und der Genehmigung des Haushalts 2025 kann ein Zuschuss in dieser Höhe zugesichert werden.
Somit bleibt es bei der überproportionalen Belastung der Gemeinde Oberammergau bei der überörtlichen Gefahrenabwehr. Zusätzlich muss die Gemeinde das Fahrzeug unterhalten und den notwendigen Stellplatz im neuen Feuerwehrhaus schaffen. Hierfür gibt es keinerlei finanzielle Beteiligung des Landkreises.
Die Verwaltung geht derzeit von Anschaffungskosten in Höhe von ca. 880.000 Euro aus. Neben dem Landkreiszuschuss fördert der Freistaat die Anschaffung mit einem Festbetrag von 210.210 Euro. Der Gemeinde würde die Anschaffung des Fahrzeugs letztendlich ca. 450.000 Euro kosten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk für die Anschaffung des Rüstwagens auf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung des Fahrzeuges auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk für die Anschaffung des Rüstwagens auf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung des Fahrzeuges auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, einen Antrag beim Kreistag auf eine höhere Bezuschussung des Rüstwagens zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
10. Ehrenordnung; Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Verwaltung beauftragt, die Ehrenordnung der Gemeinde Oberammergau um den Bereich „Ehrennadel für langjährige Funktionsträger in örtlichen Vereinen/Organisationen“ zu erweitern und die überarbeitete Ehrenordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Änderungen sind der Anlage zu entnehmen. Von der Verwaltung wurden noch weitere kleinere Änderungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Ehrenordnung. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Ehrenordnung entsprechend den im Sachverhalt aufgeführten ergänzenden Beschlüssen. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
GRM Utschneider erkundigt sich über den Sachstand der im vergangenen Jahr geplanten Flüchtlingsunterkunft im Gewebegebiet.
BGM Rödl erklärt, dass es hier keine neuen Erkenntnisse gibt. Die Planungen sind seines Wissens eingestellt.
Datenstand vom 24.10.2024 17:19 Uhr