Datum: 25.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltsberatungen 2025; Finanzplanung 2024 - 2028
2 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Haushaltsberatungen 2025; Finanzplanung 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.11.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

1. Einführung:


In den letzten Jahren sind die Ausgaben der Gemeinde mit ungebremster Dynamik angestiegen. Besonders bemerkbar gemacht haben sich die Bau-, Energie- und Personalausgaben, die zum Teil im zweistelligen Prozentbereich gewachsen sind. Diese Ausgabensteigerungen konnten in den vergangenen Jahren durch kräftig sprudelnde Steuereinnahmen aufgefangen werden. Nun stagnieren die Ertragssteuern. Die Passionsspiele 2022 haben in den Jahren 2022 bis 2024 zu Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuern geführt. Diese zusätzlichen Einnahmen haben die finanzielle Situation der Gemeinde in diesen Jahren deutlich verbessert. Ab 2025 werden auch diese Mehreinnahmen jedoch wegfallen.

Aufgrund der höheren Steuerkraft der Gemeinde in den Jahren 2023 und 2024 erhält die Gemeinde in den Jahren 2025 und insbesondere 2026 niedrigere Schlüsselzuweisungen. Da diese Zuweisungen auf der Steuerkraft des vorvorhergehenden Jahres basieren, führen die hohen Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2023 und 2024 nun zu einer Reduzierung der Zuweisungen in den Folgejahren.

Zusätzlich muss die Gemeinde eine höhere Kreisumlage bezahlen. Auch diese Umlage wird nach der Steuerkraft des vorvorhergehenden Jahres berechnet. Das bedeutet, dass die gestiegenen Einnahmen aus den Jahren 2023 und 2024 nun zu einer erhöhten Belastung durch die Kreisumlage führen. 

Die geplanten Beträge im Bereich der Steuern und Umlagen können der Tabelle unter der Nr. 4.2 entnommen werden.

Die aktuellen Steuerschätzungen bieten keinen Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation in den kommenden Jahren.

Bei dem aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushalts (vgl. Nr. 4) gibt es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreisumlage sowie im Bereich der Schlüssel-zuweisungen. Der Satz der Kreisumlage wurde auf 55,5 % geschätzt (Vorjahreswert: 55 %). Auch die Höhe der Schlüsselzuweisung konnte nur geschätzt werden. Da die Schlüsselmasse um 9,2 % steigen soll, wurde bei den Vorausberechnungen von einer Erhöhung des allgemeinen Grundbetrages in Höhe von 7 % ausgegangen.

Im Vermögenshaushalt (vgl. Nr. 5) mussten die Planansätze für die beschlossenen Grundstücksverkäufe teilweise aufgrund von Wertgutachten nach unten korrigiert und aufgrund des Verfahrensstandes verschoben werden. Über eine Finanzierung der vorgesehenen Fernwärmeversorgung für einige Gemeindeimmobilien durch Grundstücksverkäufe konnte keine Einigung erzielt werden (vgl. Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2024). Deshalb und auch aufgrund fehlender Planzahlen ist das Projekt im Planentwurf noch nicht berücksichtigt. Über die Grundstücksangelegenheiten kann gegebenenfalls in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

2. Grundsteuerreform:


Aufgrund der Reform der Grundsteuer und der Neubewertung und Neuberechnung ab 2025 muss dieses Jahr noch eine Hebesatzung für die Grundsteuer erlassen werden, da die bisherigen Hebesätze zum 01.01.2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Nach dem aktuellem Auswertungsstand müssten die Hebesätze um 20 % erhöht werden, damit das Rechnungsergebnis des Vorjahres wieder erzielt werden kann. Dies wurde im aktuellen Planstand bereits berücksichtigt. Nach Informationen des Finanzamtes ist der Grundsteuermessbetrag mittlerweile für rd. 90 % aller Grundstücke in Oberammergau festgesetzt worden. Zudem ist mit vielen Änderungsverfahren nach dem Versenden der Bescheide zu rechnen. Aufgrund der Lücken und Fehler im aktuellen Grundsteuermessbetragsbestand kann ein Nachjustieren der Hebesätze in den kommenden Kalenderjahren erfolgen. Aufgrund der aktuellen Finanzlage und der Tatsache, dass in den kommenden Jahren ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt nur durch Gewinnentnahmen aus dem Eigenbetrieb Kultur möglich ist, empfiehlt die Verwaltung eine Anhebung des Hebesatzes von 450 % auf mindestens 500 %, dies würde lt. aktuellem Sachstand jährliche Mehreinnahmen von rd. 65.000 € bedeuten.

3. Aktueller Stand: Haushaltsjahr 2024:


Dieses Jahr zeichnet sich insbesondere durch hohe Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund der Passionsspiele eine freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt ab. Die Verwaltung empfiehlt daher, die für das Jahr 2024 geplante Entnahme aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur in Höhe von 745.000 € dieses Jahr nicht zu vollziehen und stattdessen auf das kommende Jahr zu verschieben, welches laut Plan wesentlich schlechter ausfallen wird. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat wurde diesem Sachverhalt angefügt.

Die Soll-Rücklage der Hoheitsverwaltung einschließlich der Regiebetriebe beträgt zum 31.12.2023 lt. Jahresrechnung rd. 11 Mio. €. Nach den derzeitigen Hochrechnungen wird für das Jahr 2024 eine Rücklagenentnahme von ca. 5,3 Mio. € notwendig werden, sodass der Rücklagenstand zum 31.12.2024 voraussichtlich rd. 5,7 Mio. € betragen wird. 

4. Verwaltungshaushalt 2025:


Nachfolgend der aktuelle Planungsstand des Verwaltungshaushalts 2025, sowie der Finanzplanung bis zum Jahr 2028 (vor Ausgleichsbuchungen). Dieser basiert auf den eingereichten Mittelanforderungen der Amts- und Betriebsleiter sowie in einigen Bereichen auf der derzeitigen Beschlusslage:

4.1 Planungsstand des Verwaltungshaushalts – mit Berücksichtigung der in den Vorjahren beschlossenen Einnahmen durch Entnahmen aus dem Eigenbetrieb Oberammergau Kultur:



Bereits in den Vorjahren hat der Gemeinderat Planansätze für Entnahmen aus den steuerpflichtigen Rücklagen des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur zum Ausgleich des Defizits im Verwaltungshaushalt beschlossen.

Folgende Beträge wurden deshalb bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts berücksichtigt:

Jahr:
Entnahmen EB-Kultur
 
2025
1.500.000,00
2026
3.500.000,00

Diese Beträge dienen der Stärkung des Verwaltungshaushalts, da die passionsbedingten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer wie unter Nr. 1 näher erläutert zu einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen und einem Anstieg der Kreisumlage in den Jahren 2025 und 2026 führen werden.

Da Kreditermächtigungen von der Rechtsaufsichtsbehörde nur genehmigt werden, wenn die zugehörige freie Finanzspanne (Mindesthöhe des Überschusses im Verwaltungshaushalt = veranschlagte Tilgungsleistung für Kredite)  von der Gemeinde dauerhaft erwirtschaftet werden kann, müssten nachfolgende Beträge eingespart werden:

Jahr:
Ergebnis Verwaltungshaushalt lt. Planstand
Tilgungsleistungen für Kredite
Unterschied = einzusparende Beträge
 
2025
-719.700,00
485.700,00
-1.205.400,00
2026
29.000,00
506.650,00
-477.650,00


Überträgt man den Planansatz der Rücklagenentnahme des Jahres 2024 aus dem Eigenbetrieb, wie unter Nr. 3 vorgeschlagen, auf das Jahr 2025, ergibt sich das nachfolgend dargestellte Ergebnis:

Jahr:
Einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne (vgl. oben)
Planansatz: Entnahme Eigenbetrieb aus 2024:
Aufgrund der Entnahme zu zahlende Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
Verbleibende einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne
 
2025
-1.205.400,00
745.000,00
-117.900,00
-578.300,00
2026
-477.650,00
 
 
-477.650,00


Würde der Grundsteuermessbetrag auf 500% erhöht werden, entwickeln sich die einzusparenden Beträge wie folgt (vgl. Ausführungen unter Nr. 2):

Jahr:
Verbleibende einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne, incl. Entnahmebetrag Eigenbetrieb aus 2024 (vgl. oben)
Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Grundsteuer- hebesatzes von 470% auf 500%
Verbleibende einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne
 
2025
-578.300,00
65.000,00
-513.300,00
2026
-477.650,00
65.000,00
-412.650,00




Ohne weitere Einsparungen könnte das Ziel „freie Finanzspanne“ durch folgende, zusätzliche Entnahmen aus dem Eigenbetrieb Kultur erreicht werden:

Jahr:
Verbleibende einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne, incl. Entnahmebetrag Eigenbetrieb aus 2024 und Grundsteuererhöhung auf 500% (vgl. oben)
Zusätzlicher Planansatz: Entnahme Eigenbetrieb:
Aufgrund der Entnahme zu zahlende Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
Verbleibende einzusparende Beträge zur Darstellung einer freien Finanzspanne
 
2025
-513.300,00
609.800,00
-96.500,00
0,00
2026
-412.650,00
490.200,00
-77.550,00
0,00


Insgesamt würden sich dann die geplanten Entnahmen aus dem Eigenbetrieb wie folgt darstellen:

Jahr:
Entnahmen EB-Kultur lt. Planstand:
zzgl. Planansatz: Entnahme Eigenbetrieb aus 2024:
Zusätzlicher Planansatz: Entnahme Eigenbetrieb:
Entnahmen EB-Kultur zur Darstellung einer freien Finanzspanne - incl. Grundsteuererhöhung auf 500% - ohne weitere Einsparungen
 
2025
1.500.000,00
745.000,00
609.800,00
2.854.800,00
2026
3.500.000,00
 
490.200,00
3.990.200,00

Unabhängig von der Veranschlagung von Rücklagenentnahmen des Eigenbetriebs, muss dringend daran gearbeitet werden, den Überschuss des Verwaltungshaushalts durch Kürzungen von Ausgabeansätzen oder durch Einnahmemehrungen zu erhöhen, um nachhaltig neue Kredite bedienen zu können und somit die notwendigen Investitionen zu sichern. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass dem Eigenbetrieb angemessene Rücklagen zur Finanzierung der Passion 2030 zur Verfügung stehen.









4.2 Steuerkraft (Unterabschnitt 9000 des Verwaltungshaushalts) im Finanzplanzeitraum:


Die nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Real-, Ertragssteuern und Umlagen im Finanzplanzeitraum: 


Die Tabelle zeigt den Einbruch der Steuerkraft im Jahr 2026 aufgrund der hohen Steuerkraft im Jahr 2024, wie unter Nr. 1 bereits erläutert.



4.3 Einsparmöglichkeiten, Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt


Wie bisher, wurden u. a. für gleichartige Bereiche im Verwaltungshaushalt Deckungskreise gebildet. Die nachfolgend aufgeführten Deckungskreise wurden entsprechend der Mittelanforderungen wie folgt geplant:




Bei den zu Deckungskreisen zusammengefassten Haushaltsstellen sind auf den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts (siehe Anlage:01 Verwaltungshaushalt – Haushalt 2025 – Beratung“) in der Spalte: „Erläuterungen Amt“ die Deckungskreisnummern aufgeführt. Die größten Ausgabepositionen innerhalb der Deckungskreise wurden im Deckungskreis 9 (Gebäudeunterhalt) im Bereich der Schule (U-Abschnitt: 2150.5000 – vgl. S. 21), und bei den Mietwohnungen (U-Abschnitt: 8800.5000 – vgl. S. 85) und beim Deckungskreis 26 in den Bereichen der Straßen-, Brückeninstandhaltung (U-Abschnitt: 6300.5100-5103 bzw. 6301.5000- vgl. S. 53 und 55) sowie 
beim Anlagenunterhalt des Klärwerks (U-Abschnitt: 7000.5100 – vgl. S. 61) angesetzt.

Wie sich in den letzten Jahren gezeigt hat, konnten in den Bereichen der Gruppe 50 (Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, DK 9) und der Gruppe 51 (Unterhalt des sonstigen beweglichen Vermögens, DK 26) regelmäßig die veranschlagten Mittel nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Dies ist vermutlich zum einen darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung die Maßnahmen auf deren Wirtschaftlichkeit als auch Zweckmäßigkeit geprüft hat, zum anderen fehlten teilweise die Handwerker bzw. die personellen Ressourcen.

Bis zu den Haushaltsberatungen wird die Finanzverwaltung  mit dem Bauamt noch die Kürzungsmöglichkeiten in diesen Bereichen beraten und dem Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Nachdem im Verwaltungshaushalt auf der Ausgabenseite nur schwer zusätzliche große Einsparungen möglich sind, muss auch die Einnahmenseite betrachtet werden.

Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze auf 470% bzw. auf 500% wurde bereits unter der Nr. 2 erwähnt und beispielhaft unter der Nr. 4.1 dargestellt. Eine Erhöhung auf 550% wäre möglich. Dies könnte den Verwaltungshaushalt pro Jahr um rd. 105.000 € verstärken. Der Markt Garmisch hat kürzlich eine Erhöhung von 430% auf 730% zur Stärkung seines Verwaltungshaushalts und Abfederung der Belastungen durch die Kreisumlage beschlossen.

Auf die Erhöhungsmöglichkeit der Gewerbesteuer von 380% auf 400% hat die Finanzverwaltung bereits im Vorjahr hingewiesen. Nach Zustimmung im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Hebesatzerhöhung im Gemeinderat jedoch nicht angenommen.

5.Vermögenshaushalt:


Nachfolgend der aktuelle Planungsstand des Vermögenshaushalt 2025, sowie der Finanzplanung bis zum Jahr 2028 (vor Rücklagenbuchungen), basierend auf den eingereichten Mittelanforderungen der Amts- und Betriebsleiter sowie in einigen Bereichen auf der derzeitigen Beschlusslage: 

5.1 Planungsstand des Vermögenshaushalts:



Im Vermögenshaushalt wurden sämtliche Projekte berücksichtigt zu welchen Planzahlen vorliegen.
Zieht man vom Defizit des Vermögenshaushalts (-13.117.400,00) die Überschüsse des Verwaltungshaushalts lt. Planstand (vgl. Nr. 4.1 – 2.189.900,00) ab erhält man im Finanzplanzeitraum ein verbleibendes Defizit i. H. von rd. 11 Mio. €.
Wie unter Nr. 3 erläutert, steht dem derzeit geplanten Defizit lediglich eine Rücklage i. H. von rd. 5,7 Mio. € gegenüber. Dies würde eine Neuverschuldung i. H. von rd. 5,3 Mio. € bis zum Jahr 2028  bedeuten. Ab dem Jahr 2026 wird voraussichtlich die allgemeine Rücklage nicht mehr ausreichen, die Defizite auszugleichen.

Der Schuldenstand der Hoheitsverwaltung beträgt zum 31.12.2025 rund 3,52 Mio. €. Die durchschnittlichen jährlichen Tilgungsleistungen betragen derzeit rd. 500.000 €.

5.2 Erläuterungen zum Vermögenshaushalt:


Im Vermögenshaushalt sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen für den Finanzbedarf verantwortlich:













Sämtliche im Vermögenshaushalt veranschlagten Investitionen können der Anlage:02 Vermögenshaushalt incl. Finanzplanung – Haushalt 2025 – Beratung“ entnommen werden. Die größeren Beträge wurden beim jeweiligen Einzelplan unterhalb der Haushaltsstellenbezeichnung näher erläutert. Die einzelnen Maßnahmen werden zusätzlich in der Anlage03 Zusammenfassung der Investitionsvorhaben im Finanzplanzeitraum bis 2028“ dargestellt und in den Haushaltsberatungen anhand dieser dem Gremium vorgestellt.

Eine Neubewertung der im Vermögenshaushalt enthaltenen Projekte und Ausgaben ist aus Sicht der Finanzverwaltung dringend notwendig. Prioritäten müssen gesetzt werden und nicht zwingend notwendige Ausgaben könnten verschoben oder gestrichen werden. 

Entsprechend der Beratungen im Vorjahr, wurden im Unterabschnitt 8800 des Vermögenshaushalts Einnahmen aus Grundstücksverkäufen angesetzt. Wie unter Nr. 1 bereits vermerkt, sind die Ansätze den mittlerweile vorliegenden Gutachten angepasst worden. Daraus ergeben sich voraussichtliche Mindereinnahmen i. H. von rd. 2 Mio. €.

6. Derzeitiger Planungsstand – Betriebe:



Die Ausgaben für den Freibadebetrieb im Erlebnisbad WellenBerg wurden aufgrund der Geschäftsabläufe in den Jahr 2023 und 2024 sowie den bisher bekannten bzw. vermuteten Gegebenheiten geschätzt.

Im Regiebetrieb Tourismus wurde das vom Bauausschuss am 13.11.2024 befürwortete Projekt „erlebbare Ammer“ mit einem Betrag von 100.000 € berücksichtigt. Eine entsprechende Leader-Förderung wurde in Aussicht gestellt.

Beim Regiebetrieb Ammergauer Haus müssen die Lüftungsanlagen samt Brandschutzklappen ausgetauscht werden. Die Kostenschätzungen liegen bei rd. 770.000 €. Zusätzlich muss über die Sanierung der Küche entschieden werden. Der Ansatz des Jahres 2024 i. H. von 100.000 €, (mit Sperrvermerk belegt) wurde entsprechend der aktuellen Kostenschätzung um 50.000 € erhöht.

Die Einnahmen und Ausgaben der eigenbetriebsähnlich geführten Regiebetriebe Ammergauer Haus, Tourismus und WellenBerg können den Anlagen 04, 05 und 06 entnommen werden.

7. Fazit:


Die Haushaltsberatungen 2025 stehen im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Es wird notwendig sein, klare Prioritäten zu setzen, Ausgaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. 

Neue Erkenntnisse und Folgerungen zu den bisher vorgenommenen Ansätzen werden in den Beratungen zusätzlich besprochen und können so in die Arbeit des Gremiums einfließen.

Im Rahmen der Beratungen sollen noch Einsparvorschläge bzw. Priorisierungen der Mitglieder des Gemeinderats in den derzeitigen Planungsstand einfließen.

Bei den Investitionen sollten immer auch die Folgekosten betrachtet werden.

Es liegt auch in der Verantwortung des Gemeinderates, den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, dass nicht alles Wünschenswerte auch in Zukunft machbar sein wird.

Neben der Wahrung der Bürgerinteressen muss gleichzeitig die finanzielle Gesundheit und Unabhängigkeit der Gemeinde gewährleistet werden

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die für das Jahr 2024 eingeplante Entnahme aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur i. H. von € 745.000 nicht vorzunehmen und stattdessen den Betrag im Planansatz des Jahres 2025 zu berücksichtigen.

Eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von bisher 450 % auf _____ % wird empfohlen.

Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % wird empfohlen.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Verwaltungshaushalts 2025 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Vermögenshaushalts 2025 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsplanes 2024 - 2028 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 samt Finanzplanung für den Regiebetrieb Ammergauer Haus mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Regiebetrieb Tourismus samt Finanzplanung mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Regiebetrieb WellenBerg samt Finanzplanung mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die für das Jahr 2024 eingeplante Entnahme aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur i. H. von € 745.000 nicht vorzunehmen und stattdessen den Betrag im Planansatz des Jahres 2025 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes (A und B) von bisher 450 % auf 550 % wird empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5

Beschluss 3

Eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes (A und B) von bisher 450 % auf 500 % wird empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Beschluss 4

Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 450 % wird empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

Beschluss 5

Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % wird empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Beschluss 6

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Verwaltungshaushalts 2025 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Vermögenshaushalts 2025 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsplanes 2024 - 2028 mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 samt Finanzplanung für den Regiebetrieb Ammergauer Haus mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Regiebetrieb Tourismus samt Finanzplanung mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Regiebetrieb WellenBerg samt Finanzplanung mit den vorgenommenen Änderungen und empfiehlt diesen dem Gemeinderat zur Annahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Keine Anfragen

Datenstand vom 16.01.2025 09:47 Uhr