Datum: 24.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Zugspitz Region GmbH; Überprüfung einer weiteren Mitgliedschaft - Antrag der Fraktion Bunte Liste
3 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Nach der ersten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht (Das PDF ist auch Teil der Anlage) zusammengefasst und in unserem Entwurfsplan (PDF-Plan ist auch Teil der Anlage) eingearbeitet.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:









Auflistung der Stellungnahmen von Privaten:





Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt die zweite Auslegung vorzubereiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des beauftragten Büros zur Kenntnis und stimmt über die einzelnen Punkte wie folgt ab:

Behördliche Stellungnahmen:

1. LRA GAP, Baurecht:

zu Punkt 3.1.1: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

zu 3.1.2: Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet wird an die überbaubare Fläche der rechtskräftigen Satzung angepasst.

zu 3.1.3 – NR. 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

zu 3.1.3 – Nr. 13: Die grundlegende Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der schalltechnischen Verträglichkeit wird statt der gewerblichen Baufläche wie im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ein Mischgebiet ausgewiesen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die schalltechnische Verträglichkeit gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen.

zu 3.2 - Nr. 9: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der öffentliche Parkplatz ist insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Da das LRA in Aussicht gestellt hat, dass auch ohne Darstellung im FNP eine temporäre Erlaubnis zu Zeiten der Passion für einen Parkplatz denkbar ist, wird auf die Darstellung verzichtet.

zu 3.2 - Nr. 15: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der öffentliche Parkplatz ist insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Da das LRA in Aussicht gestellt hat, dass auch ohne Darstellung im FNP eine temporäre Erlaubnis zu Zeiten der Passion für einen Parkplatz denkbar ist, wird auf die Darstellung verzichtet.

1. LRA GAP, Untere Naturschutzbehörde: 

zu Konflikt ehem. Deponie / Biotop: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Erläuterung konkretisiert.

zu Südlich der Nato-Schule sollte das Symbol "R" erläutert werden: Die Planzeichenerklärung wird ergänzt.

zu Öffentlicher Parkplatz Nr. 15 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Talraumes: Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Der öffentliche Parkplatz ist insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Da das LRA in Aussicht gestellt hat, dass auch ohne Darstellung im FNP eine temporäre Erlaubnis zu Zeiten der Passion für einen Parkplatz denkbar ist, wird auf die Darstellung verzichtet.

zu Öffentlicher Parkplatz östlich des Kolbengrabens: Das Ergebnis der 6. FNP-Änderung wird nachrichtlich in die Neuaufstellung übernommen.

zu 6.2.4 Gewerbliche Baufläche Nr. 10: Im Umweltbericht wird auf die Qualität der Bestandsflächen und die Vorgaben zum Ausgleich eingegangen. Die Darstellung bleibt unverändert. Die Anregung zu PV-Modulen auf Dächern wird zur Kenntnis genommen.

Zu 6.2.6 Öffentlicher Parkplatz Nr. 15: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der öffentliche Parkplatz ist insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Da das LRA in Aussicht gestellt hat, dass auch ohne Darstellung im FNP eine temporäre Erlaubnis zu Zeiten der Passion für einen Parkplatz denkbar ist, wird auf die Darstellung verzichtet.

Zu 6.2.6 SO Freiflächen-Photovoltaik am Kolben: Das Ergebnis der 6. FNP-Änderung wird nachrichtlich in die Neuaufstellung übernommen.

Zu 6.2.6 Wohnbauflächen nördlich der Gleise: Im Umweltbericht wird auf die Qualität der Bestandsflächen und die Vorgaben zum Ausgleich eingegangen. Die Darstellung bleibt unverändert. 

1. LRA GAP, Immissionsschutzbehörde: 

Zu 6.2.6 Gewerbliche Baufläche Nr. 13: Die grundlegende Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der schalltechnischen Verträglichkeit wird statt der gewerblichen Baufläche wie im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ein Mischgebiet ausgewiesen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die schalltechnische Verträglichkeit gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen.

2. Regierung von Oberbayern

Zu den Ausweisungen am westlichen Ortsrand mit den Fl.Nrn. 2201 und 2198: Die Grundstücke sind bebaut, die Gebäude bewohnt, die Flächen waren bereits im rechtskräftigen Flächennutzugnsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Zu der Wohnbaufläche Nr. 6 südlich der Ludwig-Lang-Straße: Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Zu Gewerbeflächendarstellung: Aufgrund der starken Nachfrage örtlicher Gewerbetreibenden ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Flächennutzungsplanneuaufstellung dringend erforderlich. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. Die Belange des Immissionsschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes werden bei der weiteren Realisierung berücksichtigt.

Zu Talstation Laberlift: Der Anregung wird entsprochen, die Talstation Laberlift als Sondergebiet "Liftanlagen" dargestellt.

Zu 0,2 ha M: Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet wird an die überbaubare Fläche der rechtskräftigen Satzung angepasst.

Zu SO Freiflächenphotovoltaik: Bezüglich des SO Freiflächenphotovoltaik wird auf die 6. Flächennutzungsplanänderung verwiesen. Hier handelt es sich um eine nachrichtliche Übernahme. Bezüglich des SO Freiflächenphotovoltaik östlich der Kläranlage wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche nach den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Großen Laine nicht mehr in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Auf die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Zu SO Tourismuns und öffentliche Badeanlage und SO Tourismus: Eine Änderung der Planung erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.

Zu SO Diskothek: Für das Sondergebiet Diskothek gibt es bereits einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Obgleich es derzeit keine konkreten Planungen gibt, hält die Gemeinde an der Ausweisung fest.

Zu Parkplatzfläche am westlichen Ortsrand: Die dargestellte Parkplatzfläche soll tatsächlich lediglich zur Passion genutzt werden. Auf eine Darstellung im Flächennutzungsplan wird daher verzichtet.

3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Zu festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ammer: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu Altlastenverdachtsflächen: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu Hinweisen zur Ausweisung von Bauflächen: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiteren Planungen berücksichtigt.

4. Amt für Digitalisierung: kein Beschluss notwendig

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: kein Beschluss notwendig

6. Planungsverband Region Oberland

Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird verwiesen.

7. Staatliches Bauamt Weilheim

Zu Anbauverbotszonen: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Anbauverbotszone zur B23 ist im Plan dargestellt.  

Zu Ortsdurchfahrtsstraßen: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

8. Gesundheitsamt GAP: kein Beschluss notwendig

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bereich Landwirtschaft: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Bereich Forsten: Die Hinweise zum öffentlichen Parkplatz (9.) werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt. Waldflächen werden in der Begründung bei Tabuflächen aufgenommen. 

10. Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern: kein Beschluss notwendig

11. Bayerischer Bauernverband: kein Beschluss notwendig

12. Bayernwerk AG

Die zwei 20-kV-Freileitungen werden in der Planzeichnung ergänzt. Die Trafostationen werden aufgrund der besseren Planlesbarkeit nicht dargestellt.

13. Energienetze Bayern GmbH

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. 

14. Deutsche Telekom Technik GmbH: kein Beschluss notwendig

15. DB Service Immobilien GmbH:

Die Fl.Nr. 2239/2 wird als Fläche für die Bahn dargestellt, ebenso die Fl.Nr. 2287/2. Zukünftige Planungen für den öffentlichen Parkplatz werden mit der DB abgestimmt.

16. Eisenbahn-Bundesamt

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. 

17. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Das Einverständnis und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und weiterführenden Planungen berücksichtigt.

18 Wehrbereichsverwaltung Süd: kein Beschluss notwendig

19. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: kein Beschluss notwendig

20. Gemeinde Ettal

Das Einverständnis wird zur Kenntnis genommen.

21. Gemeinde Unterammergau

Die Bedenken gegen die Sonderbauflächen "Freiflächenphotovoltaik" im Bereich Wank, Kolbenberg werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

22. Erzbischöfliches Ordinariat München, Erzdiözese München und Freising (KdöR):

Die Teilflächen der Fl.Nr. 1017, 1018, 1019, 1020 werden entsprechend der Satzung als Wohnbaufläche dargestellt.

Private Stellungnahmen, Anträge, Einwendungen:

1. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

2. Die Fläche wird als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die schall- und geruchstechnische Verträglichkeit mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nachzuweisen.

3. Die Fläche wird als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die schall- und geruchstechnische Verträglichkeit mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nachzuweisen.

4. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

5. Auf die Ausweisung einer Teilfläche der Fl.Nr. 1368 als Wohnbaufläche wird auf Antrag des Eigentümers verzichtet. Die Fl.Nrn. 1143 und 1151 werden auf Antrag der jeweiligen Eigentümer als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die schall- und geruchstechnische Verträglichkeit mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nachzuweisen.

6. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

7. Eine Änderung der Planung erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

8. Dem Antrag wird entsprochen, die Darstellung einer Wohnbaufläche wie nördlich anschließend verbreitert.

9. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

10. Auf die Ausweisung der Teilflächen der Fl.Nr. 1361, 1362, 1362 als Wohnbaufläche wird auf Antrag der Eigentümerin verzichtet. 

Im Zusammenhang mit dem Entfall der Wohnbauflächen gem. Antrag Nr. 5 und 10 wird auf die verbleibende Wohnbauflächenausweisung verzichtet. Auf die Wohnbauflächenausweisung Nr. 4 nördlich der Rottstraße wird gänzlich verzichtet.

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2. Zugspitz Region GmbH; Überprüfung einer weiteren Mitgliedschaft - Antrag der Fraktion Bunte Liste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fraktion „Bunte Liste“ beantragt die Überprüfung einer weiteren Mitgliedschaft in der Zugspitz Region GmbH.

Es wird gebeten, den Geschäftsführer der Zugspitz Region GmbH, sowie den Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH in eine Sitzung des Gemeinderats einzuladen.

Begründung:
Im Haushalt 2024 sind 40.000 € für die ZR veranschlagt. Die Mitgliedschaft stellt für die Gemeinde Oberammergau keine Pflichtaufgabe dar, vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Nach Vorgaben des Landratsamtes / Rechtsaufsicht sind gerade auch die freiwilligen Aufgaben vor dem Hintergrund der Finanzsituation von Oberammergau einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Die ZR versteht sich auch als Wirtschaftsförderungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Tourismus, Regionalmanagement, Landwirtschaft und Umwelt, Energie und Klimaschutz und Dachmarkenmanagement.
Hierzu bitten wir die Stellungnahme der beiden o.g. Geschäftsführer, sowie die Verwaltung um Darlegung von Kosten und Fakten.
Auch wenn anzuerkennen ist, dass es sich bei der Zugspitz Region GmbH um ein landkreisweites Projekt handelt, welches die Solidarität aller Kommunen im Landkreis erfordert, so muss doch ein deutlicher Mehrwert für die Gemeinde Oberammergau ersichtlich sein.

Beschlussvorschlag

Die weitere Mitgliedschaft in der Zugspitz Region GmbH ist einer Prüfung zu unterziehen. Der Geschäftsführer der Zugspitz Region GmbH, sowie der Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH sind in eine Sitzung des Gemeinderats einzuladen.

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3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2024 ö 3
Datenstand vom 24.04.2024 10:43 Uhr