Datum: 16.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Jahresrechnung 2023; Bekanntgabe nach Art. 102 Abs. 2 GO, Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.10.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
1. Das Haushaltsjahr 2023
Am 15. Februar 2023 hat der Gemeinderat den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Die Planung war besonders herausfordernd aufgrund der stark gestiegenen Kosten infolge der hohen Inflation sowie der unsicheren wirtschaftlichen Gesamtlage.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Inflation der letzten Jahre und die erwartete wirtschaftliche Rezession in den kommenden Jahren negative Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt haben werden. Die höhere Steuerkraft der Gemeinde in den Jahren 2023 und 2024, bedingt durch die Passionsspiele, wird zudem negative Folgen für die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2025 und 2026 haben. Auch die Kreisumlage, die ebenfalls auf der Steuerkraft basiert, wird weiter steigen.
Die Gemeinde Oberammergau muss sich daher auf diese Herausforderungen vorbereiten und sollte keine zusätzlichen Maßnahmen beschließen, die den Verwaltungshaushalt langfristig belasten könnten. Eine vorausschauende Finanzplanung muss die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinde auf Dauer gewährleisten.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 schließt wie folgt ab:
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Verwaltungs-HH
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Vermögens-HH
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Gesamt-HH
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Bereinigte Solleinnahmen und -ausgaben
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21.186.740,28 €
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4.651.744,96 €
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25.838.485,24 €
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2. Verwaltungshaushalt 2023:
Insgesamt konnte ein Überschuss im Verwaltungshaushalt von 3.201.219,11 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. In der Haushaltsplanung war noch ein Zuführungsbetrag i. H. von 1.446.050,00 € veranschlagt worden.
Im Wesentlichen waren für die Ergebnisverbesserung nachfolgend aufgeführte Einsparungen bzw. Mehreinnahmen verantwortlich:
Einsparungen Verwaltungshaushalt 2023:
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€:
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DK 2 - Personalkosten
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243.925,73
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DK 6 - Brandschutz
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27.047,15
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DK 9 - Unterhalt Grundstücke
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265.359,93
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DK 11 - Schule
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30.288,66
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DK 14 - Sporthalle (Strom, Gas, Reinigung)
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60.470,41
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DK 15 - Straßenreinigung
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39.653,02
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DK 16 - Klärwerk (Unterhalt Geräte)
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24.220,83
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DK 23 - Klärwerk - Öl, Strom, Klärschlammentsorgung
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93.969,52
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DK 26 - Unterhalt sonstiges unbewegliches Vermögen
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155.492,29
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Neuerstellung Flächennutzungsplan
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90.000,00
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Liquiditätszuschuss Regiebetrieb Tourismus
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409.750,00
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1.440.177,54
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Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt 2023:
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€:
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Versicherungsentschädigungen Kindergärten
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127.494,46
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Parkraumbewirtschaftung
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95.989,60
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Einkommensteuer-, Umsatzsteuerersatzleistungen
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117.399,00
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Zweitwohnungssteuer, Grunderwerbssteuer
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60.107,96
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Zinseinnahmen
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64.966,47
|
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465.957,49
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3. Vermögenshaushalt 2023:
3.1. Einnahmen:
Zu den größten IST-Einnahmen des Vermögenshaushalts gehören, neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt i. H. von 3.201.219,11 € die Investitionszuweisungen des Landes bzw. des Bezirks in Höhe von insgesamt 696.974,97 € sowie Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen i. H. von 600.687,84 €.
3.2. Ausgaben – Finanzierungsschwerpunkte:
Nachfolgend sind die größten Ausgabepositionen des Jahres 2023 für Investitionen aufgeführt:
Erwerb Anlagevermögen:
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IST-Ergebnis in €:
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Verwaltung: Büro- und EDV-Ausstattung
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38.044,49
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Feuerwehr: Radgreifanlage, Pumpen usw.
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30.388,92
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Bauhof: Arbeitsgeräte, Maschinen (u. a. Schneefräse, Plattensäge)
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144.334,62
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Wasserwerk: Stromerzeuger
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279.746,59
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Regiebetrieb Tourismus: 2 Loipenraupen abzgl. Förderung
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118.405,00
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Erwerb von Grundstücken
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1.264.525,26
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Baumaßnahmen:
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IST-Ergebnis in €:
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Verwaltung: AZ Dachsanierung Pilatushaus
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59.500,00
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Grund- und Mittelschule: PV-Anlage, Geräteschuppen, Kamin
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66.762,35
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Sporthalle: Energetische Sanierung incl. NK
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401.300,94
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Straßenbau: z. B. Rainenbichl, Feldiglgasse, eig. Netzausbau
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309.636,92
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Labergrabenbrücke: AZ-Erneuerung incl. NK
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419.814,00
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Klärwerk: PV-Anlage
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126.319,21
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Klärwerk: Planungskosten - Vorklärung, Sandfang
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70.095,58
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Kanalsanierungen Ortsbereich incl. NK
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81.796,96
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Fertigstellung Kanalanschluss Laber Bergstation incl. NK
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229.645,55
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Wasserleitungssanierungen Ortsbereich incl. NK
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225.353,08
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Fertigstellung Wasseranschluss Laber Bergstation incl. NK
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226.036,30
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3.3. Haushaltsreste:
Bei der Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung sind auch Haushaltseinnahme- und
-ausgabereste durch Hinzurechnung zu den Soll-Einnahmen bzw. Soll-Ausgaben zu berücksichtigen. Einnahmereste dürfen gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahmen im folgenden Jahr gesichert ist. Die Ausgabereste können für Investitionen gebildet werden, welche bislang nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt wurden. Dadurch stehen die Haushaltsmittel im Folgejahr bereits vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung zur Verfügung.
Unter anderem wurden in folgenden Bereichen des Vermögenshaushalts neue Haushaltsreste gebildet:
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neue Haushaltsreste:
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Vermögenshaushalt - Ausgaben:
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Feuerwehrhaus - Neubau, Planungskosten
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30.000,00
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Schule Statik, Abstellraum
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28.937,65
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Schulhof - Erneuerung Boden und Abläufe
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117.500,00
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Spielplatz - Generalsanierung - Sperrvermerk lt. GR v. 30.01.2024
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112.500,00
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KiGa Kunterbunt - Einbaumöbel, Infoboard
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27.000,00
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KiGa Regenbogen - Außenanlagen
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29.600,00
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Sporthalle, Heizung, energetische Sanierung
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55.000,00
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Skate- und Bikepark
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50.000,00
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Brücke Ettaler Straße, Tiefbaumaßnahme (Labergraben)
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264.208,24
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Parkplätze - Parkautomaten, Solarmodule
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40.000,00
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Bauhof, Beschaffung von Fahrzeugen - Kleinlader
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80.000,00
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Bauhof - Um-, Ausbauten (Tore)
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67.000,00
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Wasserwerk Tiefbaumaßnahmen
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26.751,00
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Fernwärmeversorgung, Planungskosten
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95.290,42
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Allg. Grundvermögen - Obdachlosenunterkunft
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30.118,17
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4. Rücklagen- und Schuldenstand:
Der Rücklagen- und Schuldenstand der Hoheitsverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses wie folgt dar:
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31.12.2022
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31.12.2023
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nachrichtlich: RL-Zuführungen Tilgungen 2022
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Soll-Rücklage:
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10.760.000 €
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11.087.000 €
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327.000 €
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Soll-Schuldenstand:
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4.992.300 €
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4.506.500 €
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485.800 €
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Anstatt der eingeplanten Rücklagenentnahme i. H. von 3.075.200,00 € konnte eine Zuführung i. H. von 327.039,57 € erfolgen. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht notwendig.
Gemäß der Finanzplanung zum Haushalt 2024 wird die Rücklage im Laufe des Jahres 2027 aufgebraucht sein.
Für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur liegen folgende Zahlen vor:
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31.12.2023
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Liquiditätsstatus:
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33.263.050 €
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Schuldenstand:
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0 €
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Der Daisenberger Stiftung wurde ein Betrag von 426,25 € zugeführt. Das Vermögen der Stiftung beträgt zum 31.12.2023 insgesamt € 46.135,34.
5. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben:
Im Rahmen des Haushaltsvollzugs wurden folgende, bisher noch nicht durch den Gemeinderat genehmigte, überplanmäßige Ausgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 66 Abs. 1 GO) geleistet:
Nr.:
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Haushaltsstelle:
|
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€:
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I
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1300.5100
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Brandbekämpfung Sonnenberg
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23.785,06
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II
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9000.8321
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Kreisumlage
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156.079,00
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III
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6301.005.9590
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Baunebenkosten Labergrabenbrücke
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22.124,03
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IV
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7000.9490
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Klärwerk - Planung Vorklärung, Sandfang
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17.095,58
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Zu Nr. I:
Ursächlich für die oben aufgeführte Haushaltüberschreitung bei der Nrn. I sind die Kosten des Löscheinsatzes der Feuerwehr am Sonnenberg im August 2023.
Zu Nr. II:
Lt. Bescheid vom 24.05.2023 wurde der Kreisumlagesatz von 47 % auf 50 % erhöht. Bei der Haushaltsplanung Ende 2022 wurde mit einer Umlagesatzerhöhung auf 47,5 % gerechnet. Mittlerweile liegt der Umlagesatz bei 55 %.
Zu Nr. III:
Bei den Baumaßnahmen (siehe Nrn. III und IV) kam es zu mehraufwands- bzw. inflationsbedingten Zusatzausgaben bei den Planungsleistungen.
Die Deckung der oben dargestellten Mehrausgaben war, durch die unter der Nr. 2 des Sachverhalts aufgeführten Mehreinnahmen gewährleistet.
Beschlussvorschlag
Die Jahresrechnung 2023 der Hoheitsverwaltung wird von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung mit Sachbüchern und Belegen steht dem Rechnungsprüfungsausschuss nun zur Prüfung zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung beauftragt.
Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 werden, wie im Sachverhalt dargestellt genehmigt.
Beschluss
Die Jahresrechnung 2023 der Hoheitsverwaltung wird von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung mit Sachbüchern und Belegen steht dem Rechnungsprüfungsausschuss nun zur Prüfung zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung beauftragt.
Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 werden, wie im Sachverhalt dargestellt genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Wellenberg; Fakten klären für eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbetriebs - Antrag der Fraktion PWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.10.2024
|
ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bei Bedarf unter Heranziehung von Fachplanerinnen bzw. Fachplanern, folgende offenen Punkte rund um ein Schwimmbad in Oberammergau zu klären und dem Gemeinderat bis spätestens 28. Februar 2025 vorzulegen:
- Genießen der WellenBerg einschließlich der technischen Anlagen aufgrund der Schließung im Jahr 2022 noch Bestandsschutz oder wäre für eine Wiederinbetriebnahme die Betriebserlaubnis der bis September 2022 betriebenen Anlage erloschen?
- Einholen von Angeboten von Fachplanern, welche Mittel aufgewendet werden müssten, um zu klären, unter welchen Prämissen eine Wiederaufnahme eines deutlich verkleinerten Hallenbadbetriebs mit dem vorhandenen Bestand möglich wäre.
- Darstellen von alternativen Szenarien für die Konzeptvergabe von Flächen im Bereich WellenBerg / Kiesgrube zur Schaffung eines Hotels, damit das Fortführen eines kleinen kommunalen Schwimmbads auf Grundlage des bestehenden Bestands möglich wird.
Begründung
Auf Grundlage der Beratungen in der Gemeinderatssitzung am 11. September 2024 sehen wir es als Fraktion als erforderlich an, nun weitere Überlegungen anzustellen, wie in der Zukunft die Idee eines Schwimmbads realisiert werden könnte.
Um z.B. den Gedanken weiterzuverfolgen, mit dem Bestand an Schwimmbecken im Hallenbereich weiterzuarbeiten, muss zunächst geklärt werden, ob durch die Schließung im Jahr 2022 am Ende ein bis dahin vorhandener Bestandsschutz weggefallen ist und daher weitaus höhere Investitionen nötig wären, um Teile des vorhandenen und bis 2022 betriebenen Bades wieder zu aktivieren.
Deckungsvorschlag
Die anfallenden Kosten sind aus den laufenden Mitteln des Haushalts 2024 zu tragen. Hilfsweise sind sie in den Haushalt 2025 einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt aufgeführten Punkte umzusetzen. Notwendige Leistungen für Fachplaner usw. sind ggf. öffentlich auszuschreiben. Die Aufträge sind an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 zu klären, ob der WellenBerg einschließlich der technischen Anlagen aufgrund der Schließung im Jahr 2022 noch Bestandsschutz genießt, oder wäre für eine Wiederinbetriebnahme die Betriebserlaubnis der bis September 2022 betriebenen Anlage erloschen?
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 Angebote von Fachplanern einzuholen, welche Mittel aufgewendet werden müssten, um zu klären, unter welchen Prämissen eine Wiederaufnahme eines deutlich verkleinerten Hallenbadbetriebs mit dem vorhandenen Bestand möglich wäre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Beschluss 3
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 alternative Szenarien für die Konzeptvergabe von Flächen im Bereich WellenBerg / Kiesgrube zur Schaffung eines Hotels darzustellen, damit das Fortführen eines kleinen kommunalen Schwimmbads auf Grundlage des bestehenden Bestands möglich wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15
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3. Förderung örtlicher Vereine, Förderverein Grund- und Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.10.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Förderverein der Grund- und Hauptschule Oberammergau hat den „Mitmachzirkus“ Boldini eingeladen, der gemeinsam mit den Schulkindern eine Aufführung vorbereitet. Die Aufführung findet am 24.10.2024 statt. Die Kinder können aus verschiedenen Zirkusdisziplinen (Akrobatik, Jonglage, Clownerie, Zaubere, Trapez, etc.) auswählen.
Sie üben in den jeweiligen Disziplinen unter professioneller Anleitung und präsentieren das Erlernte in einer öffentlichen Aufführung.
Die voraussichtlichen Kosten betragen 6.594 Euro. Beantragt wird ein Zuschuss (3.000 Euro) aus der Vereinsförderung, sowie zusätzliche 3.000 Euro für die Kinder- und Jugendförderung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Kinder- und Jugendförderung zusätzlich zur Vereinsförderung in Höhe von 3.000 Euro (insgesamt 6.000 Euro) für den Förderverein der Grund- und Hauptschule.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kinder- und Jugendförderung zusätzlich zur Vereinsförderung in Höhe von 3.000 Euro (insgesamt 6.000 Euro) für den Förderverein der Grund- und Hauptschule.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.10.2024
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ö
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4 |
Datenstand vom 07.11.2024 15:51 Uhr