Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.2 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.3 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.4 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.5 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.6 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.7 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.8 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.9 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.10 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.11 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.12 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.13 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.14 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.15 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.16 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.17 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.18 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.19 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.20 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.21 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.22 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.23 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.24 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.25 Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2 Antrag der Fraktion Bunte Liste; Prüfung der Rückforderung von "Negativzinsen" aufgrund des BGH Urteils vom 04.02.2025
3 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.

Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

1.        Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Schreiben vom 19.12.2024

1.1        Baurecht

Allgemein
Verweis auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 14.10.2024 in Bezug auf die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des LEP Bayern

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Regierung vom Oberbayern vom 14.10.2024 wird verwiesen.

Abstimmung: 18:0



Allgemein
Verweis auf Stellungnahme vom 06.02.24

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 06.02.2024 wird verwiesen mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Punkte:

Abstimmung: 18:0



Pkt. 3.2, Parkplatz westlicher Ortsrand, Ausweisung Nr. 15
Kritik an der Ausweisung aufgrund des Sprungs über die Kreisbachlaine und Anregung der Beantragung einer temporären Nutzung als Parkplatz zu Zeiten der Passion.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Parkplatz wird zu Zeiten der Passionsspiele benötigt und wird hierfür nur provisorisch ertüchtigt, so dass das Landschaftsbild nicht zu stark beeinträchtigt wird. Auch wenn nach Rücksprache mit dem Landratsamt für einen öffentlichen Parkplatz eine temporäre Erlaubnis möglich sei, möchte die Gemeinde nicht auf die Ausweisung verzichten.

Beschlussempfehlung:
Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen, eine Ortsrandeingrünung wird als redaktionelle Änderung in den Plan aufgenommen. 

Abstimmung: 18:0



Pkt. 3.1.4, Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaik südlich der B23
Hinweis auf Ergebnis der 6. FNP-Änderung.

Stellungnahme der Verwaltung:
Zwischenzeitlich wurde für die Sonderbauflächen eine Biotopkartierung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der westliche Bereich nicht für eine Entwicklung als SO Freiflächenphotovoltaik geeignet ist. Dieser Bereich kann entfallen. Für den östlichen Bereich hingegen wird derzeit der Bebauungsplan aufgestellt. 
Anlage: Biotopkartierung.

Beschlussempfehlung:
Das Ergebnis der genehmigten 6. FNP-Änderung wurde nachrichtlich in die Neuaufstellung übernommen. 
Da eine Realisierung der westlichen Teilfläche nicht möglich ist, wird diese westliche Sonderbaufläche Freiflächenphotovoltaik aus dem Plan entnommen. 
Abstimmung: 18:0




1.2        Untere Naturschutzbehörde

Allgemein
Verweis auf Stellungnahme vom 06.02.24

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 06.02.2024 wird verwiesen mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Punkte:

Abstimmung: 18:0



Pkt. 6.2.4, Gewerbliche Baufläche, Ausweisung Nr. 10
Einwendung aufgrund vorhandener Biotopflächen

Stellungnahme der Verwaltung:
Die bisher unversiegelten Flächen fallen zu einem größeren Anteil unter den gesetzlichen Biotopschutz, deswegen wurde für die Flächen auch bereits eine Vegetationskartierung durchgeführt. Auf Grundlage dieser Kartierung erfolgte eine telefonische Abstimmung mit der UNB, Frau Kronester und Herrn Strowasser. Es handelt sich nicht um besonders wertvolle Flächen, so dass eine Ausgleichbarkeit bei Eingriffen gegeben ist. Aufgrund der fehlenden Alternativstandorte für Gewerbe und der Notwendigkeit einer Flächenausweisung kann die UNB bei Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Vorgaben einer Ausweisung grundsätzlich zustimmen. Es ist eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz erforderlich. Wegen der Lage der wertvolleren Flächenanteile angrenzend an den bestehenden Volksfestplatz ist ein Freihalten der schmäleren, weniger wertvollen Flächen im Westen nicht unbedingt hilfreich, es sei denn, man würde diese Flächen als Ausgleichsflächen entwickeln und aufwerten. Im Zuge der Bebauungsplanung sollte geprüft werden, ob die wertvolleren Flächenanteile teilweise erhalten werden können und so der Ausgleichsbedarf minimiert werden kann. Ebenso ist zu klären, ob der westliche Bereich als Ausgleichsfläche genutzt werden soll. Weil diese Fragen auf Flächennutzungsplanebene noch nicht zu klären sind, soll die Gesamtfläche als Gewerbefläche beibehalten werden. 
Anlage: Biotopkartierung.

Beschlussempfehlung:
An der Ausweisung wird festgehalten, die naturschutzrechtlichen Vorgaben zum gesetzlichen Biotopschutz sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten. 

Abstimmung: 18:0



Pkt. 6.2.6, Öffentlicher Parkplatz am westlichen Ortseingang, Ausweisung Nr. 15
Einwendung aufgrund des Landschaftsbildes

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ablehnung der Ausweisung begründet sich mit dem Landschaftsbild, insofern kann den Bedenken begegnet werden, indem die landschaftliche Einbindung durch eine Ortsrandeingrünung im FNP zum Ausdruck gebracht wird. Der Gestaltung der für eine temporäre Nutzung vorgesehenen Parkplatzfläche soll am Ortseingang besonderes Augenmerk gelten (begrünbare Beläge, Ein- und Durchgrünung).

Beschlussempfehlung:
An der Ausweisung wird festgehalten. Als redaktionelle Änderung wird eine Ortsrandeingrünung in den Plan aufgenommen.

Abstimmung: 18:0



1.3        Immissionsschutzbehörde

Verweis auf Stellungnahme vom 06.02.24

Stellungnahme vom 06.02.24: (Einwendung zur Ausweisung: Pkt. 6.2.6, Gewerbliche Baufläche Nr. 13: immissionsschutzfachlicher Konflikt aufgrund der Auslastung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan. Schalltechnische Voruntersuchung erforderlich.)

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen eines Termins mit Vertretern der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen wurde die schalltechnische Verträglichkeit der Erweiterung des Gewerbegebietes mit der bestehenden und geplanten Wohnbebauung erläutert und verschiedene Schallschutzmaßnahmen für möglich erachtet. Eine schalltechnische Voruntersuchung des Ing.Büros Greiner hat ergeben, dass durch den rechtskräftigen Bebauungsplan die Immissionsgrenzwerte an der angrenzenden Wohnbebauung bereits erreicht sind, so dass zusätzlicher Lärm wie beispielsweise durch neue Gewerbebetriebe ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall, -wand) nicht mehr möglich wären. Realisierbar wäre vor diesem Hintergrund allerdings eine gemischte Baufläche, in der verbindlichen Bauleitplanung ein MI oder ein MU (zulässig sind sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören gem. §§ 6/ 6a BauNVO). Daher wurde die Planzeichnung geändert und statt des Gewerbegebietes mit Schallschutzmaßnahme eine gemischte Baufläche ausgewiesen. Ein Schallschutzgutachten wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellt werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits gefasst.

Beschlussempfehlung:
Der Stellungnahme vom 06.02.24 wurde durch die Darstellung einer gemischten Baufläche wie im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Rechnung getragen. 

Abstimmung: 18:0



1.4        Wasserrecht
keine Bedenken

Beschlussempfehlung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.1. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.

Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.10.2024

Allgemein
Die vorgesehene Wohnbauflächendarstellung sei bedarfsorientiert.

Beschlussempfehlung:
Die generelle Zustimmung zur Wohnbauflächendarstellung wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmung: 18:0



Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 2202
Angeregt wird, die Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 2022 zu streichen, da auch die FlNrn. 2201 und 2198 nicht als Wohnbaufläche dargestellt sind.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fl.Nr. 2202 ist bebaut, die Gebäude bewohnt, die Fläche war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Flr.Nrn. 2201 und 2198 sollen nicht als Wohnbauflächen entwickelt werden, daher wurden sie nicht mehr als solche dargestellt.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 841
Kritik an der Rücknahme der Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 841 südlich der Ludwig-Lang-Straße.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche Fl.Nr. 837 befindet sich im Eigentum der Gemeinde, war bereits bebaut und stellt eine Möglichkeit dar, ohne Dritte Wohnbauflächen zu entwickeln. Zudem rundet die Fläche den Siedlungskörper ab und bietet die Chance für einen grünen Ortsrand. Die angesprochene Fl.Nr. 841 befindet sich in Privateigentum, eine Realisierungsabsicht besteht nicht, daher wurde die Flächen nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



Gewerbeflächenbedarf
Der Gewerbeflächenbedarf sei anhand der Befragung ortsansässiger Gewerbetriebe aus dem Jahr 2022 durch summarische Auflistung der Branchen und Flächenbedarfe darzulegen und den geplanten gewerblichen Bauflächen gegenüberzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Anlage: 2025 aktualisierte Liste ortsansässiger Gewerbetriebe
Die Auflistung der kurzfristigen Bedarfe für Gewerbeflächen in einem GE ergibt einen Flächenbedarf für 1,1 ha reine Nettobauflächen, zzgl. Erschließung und Eingrünung x 1,3 ergibt überschlagen 1,43 ha. Da die Gemeinde die Baufläche Nr. 10 ohnehin abschnittsweise von Ost nach West entwickeln möchte und vermutlich Teilflächen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, nicht entwickelt werden können (Verweis auf die Stellungnahme der UNB vom 19.12.2024), ist die Größe der Ausweisung angemessen. 
Zudem gibt es kurzfristigen Bedarf für Gewerbeflächen, die auch in einer gemischten Baufläche zulässig wären, in einer Größenordnung von 0,55 ha reine Nettobauflächen, zzgl. Erschließung und Eingrünung  x 1,3 ergibt überschlagen ca. 0,71 ha zzgl Biotopfläche. Diese Interessenten möchte die Gemeinde in der gemischten Baufläche Nr. 13 ansiedeln. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits gefasst. 

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



SO Diskothek
Auf die Ausweisung sollte verzichtet werden, der zugehörige Bebauungsplan aufgehoben werden, um den westlichen Ortsrand zu erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde hält die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht für erforderlich, um den Ortsrand zu erhalten. Ohnehin befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde. Obgleich derzeit keine konkrete Planung besteht, hält sie an der Ausweisung fest.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.10.2024


SO Tourismus und SO öffentliche Badeanlage 
Die Zweckbestimmung sei zu konkretisieren und das SO Tourismus im nordöstlichen Bereich sollte ebenfalls konkretisiert oder gestrichen werden. Zudem Anregung einer PlanZV-konformen Darstellung.  

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sondergebiet Tourismus war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die Gemeinde hält an der Ausweisung des Sondergebietes "Tourismus / Hotel" fest. Ein Investorenauswahlverfahren für die beiden Sondergebiete "Tourismus und öffentliche Badeanlage" und "Tourismus / Hotel" ging ergebnislos zu Ende. Ziel war es, auch die öffentliche Badenutzung für das defizitäre Wellenbad langfristig zu sichern. Ein erneutes ggfs. geändertes Investorenauswahlverfahren ist geplant.

Beschlussempfehlung:
Die Darstellung erfolgt gem. Planzeichenverordnung vollflächig orange als Sondergebiet. Zudem wird in der nördlichen Fläche die Zweckbestimmung konkretisiert "Tourismus / Hotel". 

Abstimmung: 15:3



Öffentlicher Parkplatz am westlichen Ortseingang, Ausweisung Nr. 15
Die Ausweisung sei planzeichnerisch zu streichen, da sie laut Gemeinderatsprotokoll gestrichen worden wäre.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dies ist ein Missverständnis. Die Fläche wurde nicht gestrichen. Die Gemeinde hält an der Ausweisung fest.

Beschlussempfehlung:
An der Ausweisung wird festgehalten. Als redaktionelle Änderung wird eine Ortsrandeingrünung in den Plan aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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1.3. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

3.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 30.08.2024

Verweis auf Stellungnahme vom 22.09.2023
Stellungnahme vom 22.09.23: 
Hinweise auf Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ammer und des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes bzw. Wildbachgefährungsbereich der Großen Laine und darauf, dass die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich nach WHG untersagt sei. Hinweise zu Plangebieten in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zum Schutz von Bebauungsplangebieten vor Starkregen, zum Umgang mit Grundwasser. Übereinstimmung mit Darstellung der Altlastenverdachtsflächen sowie Hinweis zum Umgang bei Planungen. Hinweise auf bei der der Ausweisung von Bauflächen zu berücksichtigende Belange wie vorsorgender Bodenschutz, Abwasserentsorgung von häuslichem Schmutzwasser, gewerblichem Schmutzwasser, Niederschlagswasser.

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 22.09.2023 wird verwiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.4. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

6.        Planungsverband Region Oberland,  Schreiben vom 15.10.2024

Anschluss an Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde.

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.5. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

7.        Staatliches Bauamt Weilheim,  Schreiben vom 08.08.2024

Einverständnis und Hinweis, dass bei Photovoltaikanlagen eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auszuschließen sei.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.6. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

9.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,  Schreiben vom 14.10.2024

Zustimmung aus dem Bereich Landwirtschaft.
Bereich Forsten:  Hinweis auf erforderliche Rodungserlaubnisse nach Art. 9 BayWaldG im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (soweit Schutzwaldfunktionen nicht benachteiligt werden) für die gemischte Baufläche, 0,24 ha (Ausweisung Nr. 16.) und ein als Lagerplatz genutzte Waldfläche in einer Größe von 1,0 ha wird öffentlicher Parkplatz (Ausweisung Nr. 9.). Hinweis, dass eine Nutzung als Lageplatz für Holz ergänzend zur Nutzung als Parkplatz während der Spielzeiten der Passion auch künftig möglich sein sollte.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.7. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

12.        Bayernwerk AG, Schreiben vom 12.08.2024

Einverständnis mit der Planung und Hinweis zu bestehenden Anlagen.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.8. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

13.        Energienetze Bayern GmbH, Schreiben vom 08.08.2024

Hinweis auf bestehende Gashochdruckleitungen, Anlagen und das Mitteldruck-Ortsnetz mit Schutzzonen sowie der Hinweis auf die Abstimmung bei den Planungen zu Freiflächenphotovoltaikanlagen. Interessensbekundung am Aufbau einer regenerativen Wärmeversorgung über ein Wärmenetz am neu ausgewiesenen Grundstück für eine Wärmeerzeugungsanlage.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Interessensbekundung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.9. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.9

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

15.        DB Service Immobilien GmbH, Schreiben vom 10.10.2024

Hinweis, dass bei den Planungen für den öffentlichen Parkplatz am westlichen Ortsrand die DB zu beteiligen sei, da der Bahnübergang in Bahn-km 23,100 betroffen sei. Allgemeine Hinweise zur Duldung von Emissionen sowie zum uneingeschränkten Eisenbahnbetrieb.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt. Zukünftige Planungen für den öffentlichen Parkplatz werden mit der DB abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.10. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.10

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

16.        Eisenbahn-Bundesamt Schreiben vom 17.09.2024

Allgemeine Hinweise zur Duldung von Emissionen sowie zum uneingeschränkten Eisenbahnbetrieb. Empfehlung zur Beteiligung der DB Service Immobilien GmbH.

Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.11. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.11

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

17.        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Schreiben vom 21.08.2024

Verweis auf Stellungnahme vom 01.08.2023
Stellungnahme vom 01.08.2023: Einverständnis mit der Planung. Hinweis, dass bei der Ermittlung von Mindestabständen oder zur Feststellung der Notwendigkeit nach DIN 18005 Teil 1, von flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65 dB(A) tags und nachts auszugehen sei.

Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 01.08.2023 wird verwiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.12. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.12

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

19.        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben vom 13.08.2024

Die Fl.Nrn. 2916/4, 5, 2917, 2918, 2919, 2916/3 (Am Rainenbichl 8 a, b, c, d, e, f) seinen mit Erbbaurecht zu Wohnzwecken belastet. Diese Nutzung dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die angesprochenen Grundstücke sind wie im jetzt rechtswirksamen Flächennutzungsplan und gem. rechtskräftigem Bebauungsplan als Mischgebiet dargestellt.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.13. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.13

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

22.        Erzbischöfliches Ordinariat München, Erzdiözese München und Freising (KdöR), Schreiben vom 02.10.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 703, 704, 708, Leupoldstraße, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flächen waren im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde jedoch nie entwickelt. Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für die Flurnummern 705, 706, 707, 703, 704, 708 und 696 mit einer Gesamtfläche von 1,2 ha müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bereitschaft erklären. Dies ist mittlerweile auf Flächennutzungsplanebene der Fall. Erforderlich wären im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Umlegung (schmale Grundstücksstreifen) sowie Ausgleichsflächen. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Flächen auch zeitnah entwickelt würden, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Fläche später auch im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bisher hatte sich der Gemeinderat auch aufgrund der verhältnismäßig hohen landwirtschaftlichen Güte der Böden für einen Entfall der gesamten Fläche entschieden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.14. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.14

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

23.        Kath. Pfarrkirchenstiftung, Oberammergau, Schreiben vom 13.10.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 703, 704, 708, Leupoldstraße, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flächen waren im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde jedoch nie entwickelt. Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für die Flurnummern 705, 706, 707, 703, 704, 708 und 696 mit einer Gesamtfläche von 1,2 ha müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bereitschaft erklären. Dies ist mittlerweile auf Flächennutzungsplanebene der Fall. Erforderlich wären im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Umlegung (schmale Grundstücksstreifen) sowie Ausgleichsflächen. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Flächen auch zeitnah entwickelt würden, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Fläche später auch im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bisher hatte sich der Gemeinderat auch aufgrund der verhältnismäßig hohen landwirtschaftlichen Güte der Böden für einen Entfall der gesamten Fläche entschieden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.15. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.15

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

1.        Gabriele Neubert, Seehausen, Schreiben vom 08.11.2024 
       
Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 705, Leupoldstraße, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde jedoch nie entwickelt. Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für die Flurnummern 705, 706, 707, 703, 704, 708 und 696 mit einer Gesamtfläche von 1,2 ha müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bereitschaft erklären. Dies ist mittlerweile auf Flächennutzungsplanebene der Fall. Erforderlich wären im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Umlegung (schmale Grundstücksstreifen) sowie Ausgleichsflächen. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Flächen auch zeitnah entwickelt würden, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Fläche später auch im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bisher hatte sich der Gemeinderat auch aufgrund der verhältnismäßig hohen landwirtschaftlichen Güte der Böden für einen Entfall der gesamten Fläche entschieden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.16. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.16

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:


2.        Friedrich Becker, Schreiben vom 14.06.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 706, Leupoldstraße, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde jedoch nie entwickelt. Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für die Flurnummern 705, 706, 707, 703, 704, 708 und 696 mit einer Gesamtfläche von 1,2 ha müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bereitschaft erklären. Dies ist mittlerweile auf Flächennutzungsplanebene der Fall. Erforderlich wären im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Umlegung (schmale Grundstücksstreifen) sowie Ausgleichsflächen. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Flächen auch zeitnah entwickelt würden, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Fläche später auch im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bisher hatte sich der Gemeinderat auch aufgrund der verhältnismäßig hohen landwirtschaftlichen Güte der Böden für einen Entfall der gesamten Fläche entschieden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.17. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.17

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:


3.        Josef Haser, Schreiben vom 04.06.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 707, Leupoldstraße, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde jedoch nie entwickelt. Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für die Flurnummern 705, 706, 707, 703, 704, 708 und 696 mit einer Gesamtfläche von 1,2 ha müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bereitschaft erklären. Dies ist mittlerweile auf Flächennutzungsplanebene der Fall. Erforderlich wären im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Umlegung (schmale Grundstücksstreifen) sowie Ausgleichsflächen. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Flächen auch zeitnah entwickelt würden, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Fläche später auch im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bisher hatte sich der Gemeinderat auch aufgrund der verhältnismäßig hohen landwirtschaftlichen Güte der Böden für einen Entfall der gesamten Fläche entschieden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.18. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.18

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

4.        André Liebe, Schreiben vom 16.05.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1152/1 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche wurde nicht aufgenommen, um aus emissionstechnischen Gründen nicht die Existenz und Weiterentwicklung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs zu gefährden. Nach Rücksprache mit der Immissionsschutzbehörde beim LRA ist aufgrund der Tierhaltung ein Abstand von 100 m zum Stall in jedem Fall einzuhalten. Ob die Güllegruben einen größeren Abstand erfordern, ist offen.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans für die westlich angrenzenden Flächen aus emissionstechnischen Gründen eine Entwicklung zur Wohnbaufläche möglich sein, könnte der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.19. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.19

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

5.        Eva Dedler, Roman Bierling, Schreiben vom 10.10.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1165 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche wurde nicht aufgenommen, um aus emissionstechnischen Gründen nicht die Existenz und Weiterentwicklung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs zu gefährden. Nach Rücksprache mit der Immissionsschutzbehörde beim LRA ist aufgrund der Tierhaltung ein Abstand von 100 m zum Stall in jedem Fall einzuhalten. Ob die Güllegruben einen größeren Abstand erfordern, ist offen.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.20. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.20

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

6.        Andreas Eitzenberger, Anton Schuster, Saulgrub, Oberammergau, Schreiben vom 02.06.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1379, 1379/1, 1379/2, 1379/3, 1379/4, 1379/5 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen FNP ausgewiesen und wurde nie als Wohnbaufläche entwickelt, vermutlich auch aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet. Erst nach der Hochwasserfreilegung der Großen Laine ist eine Entwicklung zur Wohnbaufläche möglich. Auf die großflächige Ausweisung des Bereichs zwischen Rottstraße und Lainegraben als Wohnbauflächen wurde bewusst verzichtet, da sie den Zielen des Gemeinderates zur maßvollen Ortsentwicklung entgegensteht.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.21. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.21

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

7.        Stefanie Fink, Diana Hochenleitner, Sebastian Schädle, Rudolf Marschall, Elisabeth Lang, Schreiben vom 26.09.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1168 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen FNP ausgewiesen und wurde nie als Wohnbaufläche entwickelt, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Fläche auch zeitnah und in Verbindung mit der Fl.Nrn. 1168/2 entwickelt würde. Im Rahmen eines möglichen Bebauungsplanes könnte auch der Flächennutzungsplan parallel geändert und die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.22. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.22

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss 1

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

8.        Friedrich Manck, Schreiben vom 30.09.2024


SO Tourismus nördlich des Wellenbades sollte entfallen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sondergebiet war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die Gemeinde hält an der Ausweisung des Sondergebietes "Tourismus / Hotel" fest. Ein Investorenauswahlverfahren für die beiden Sondergebiete "Tourismus und öffentliche Badeanlage" und "Tourismus / Hotel" ging ergebnislos zu Ende. Ziel war es, auch die öffentliche Badenutzung für das defizitäre Wellenbad langfristig zu sichern. Ein erneutes ggfs. geändertes Investorenauswahlverfahren ist geplant.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmung: 16:2



Wohnbaufläche und gemischte Baufläche am Erlbachweg sollten entfallen, aufgrund der vorhandenen Moorböden

Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnbaufläche und gemischte Bauflächen waren bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. An der Ausweisung der gemischten Fläche wird festgehalten, da sie für den Bedarf an Flächen für nicht störendes Gewerbe erforderlich ist. Auf die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und dem Landratsamt wird verwiesen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits ein Bodengutachten beauftragt, um die Thematik der Moorböden abarbeiten zu können. Auch die Ausweisung der angrenzenden Wohnbauflächen ist erforderlich, die dort altersgerechtes Wohnen realisiert werden soll, wonach es gemeindlichen Bedarf gibt. Die Thematik Moorböden wird auch hier im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgearbeitet.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmung: 16:2



Gewerbliche Baufläche östlich Festplatz, Teilbereich sollte entfallen, aufgrund vorhandene Biotopflächen

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird verwiesen.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Anregung, Oberammergau App zur Kommunikation für FNP-Aufstellung zu nutzen.

Beschlussempfehlung:  Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.23. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.23

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

9.        Eva und Regina Köpf, Schreiben vom 20.11.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 695, Hinterlaich, als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Derzeit stell die Ausweisung dieser Fläche eine spornartige Entwicklung dar und ist städtebaulich nicht gewollt. Eine Ausweisung ist nur vorstellbar, wenn die Wohnbauflächen an der Leupoldstraße ausgewiesen werden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Im Rahmen einer Entwicklung der Flächen an der Leupoldstraße ist auch eine Entwicklung der Fl.Nr. 695 zur Wohnbaufläche möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.24. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.24

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

10.        Michael Stückl, Katharina Daisenberger, Ulrike Riedl-Zwink, Schreiben vom 06.02.2025

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1023/1, 1023/2, 1025, 1027 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücke waren im rechtskräftigen FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen mit Ausnahme der Fl.Nr. 1027, die als Grünfläche (Grünsaum) zur Großen Laine dargestellt war. Der Gemeinderat hat auf die Ausweisung verzichtet, da über Jahre keine Absicht bzw. Chance zur Realisierung (Bebauungsplanaufstellung) bestand. Östlich anschließend befinden sich die noch unbebauten Wohnbauflächen der Satzung im Himmelreich. Der beantragte Bereich stellt eine erneute Erweiterung nach Südwesten dar. Die Erschließung der Fläche ist unklar. Zur Großen Laine müsste in jedem Fall ausreichend Abstand eingehalten werden. Zunächst sollten alle offenen Punkte geklärt und zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden. Im Wege einer Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 4 könnte Baurecht geschaffen, der Flächennutzungsplan im Wege einer Berichtigung angepasst werden oder ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.25. Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.25

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss 1

C.        Feststellungsbeschluss


GRM Proksch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: 
Der Gemeinderat möge den Feststellungsbeschluss sofort beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung der heutigen Sitzung vom 26.02.2025 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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2. Antrag der Fraktion Bunte Liste; Prüfung der Rückforderung von "Negativzinsen" aufgrund des BGH Urteils vom 04.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fraktion Bunte Liste Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Aufgrund des BGH-Urteils vom 4.2.2025 zur Unwirksamkeit von Verwahrentgelten (Negativzinsen) möge der Gemeinderat die Werkleitung beauftragen, zeitnah zu prüfen, inwieweit in den Jahren bis 2022 vom Eigenbetrieb gezahlte „Negativzinsen“ zurückgefordert werden können, und diese Forderungen ggf. bei den betreffenden Banken geltend zu machen. Falls nötig ist dazu auch anwaltlicher Rat einzuholen. Gegebenenfalls soll sich die Verwaltung dazu auch mit dem Gemeindetag in Verbindung setzen.

Begründung:

In den Jahren bis einschließlich 2022 hatte der EB Kultur Oberammergau größere Geldmengen zu verwahren und zu verwalten und diese u.a. auf Tagesgeld- und Sparkonten angelegt. Auf diese Beträge wurden immer wieder Negativzinsen erhoben, wie auch verschiedene Protokolle zeigen:

Zitat vom 27.2.2019:
„Die stellvertretende Werkleitung gibt bekannt, dass sie weder bei der VR-Bank noch bei der Kreissparkasse weitere Gelder aus den Passionseinnahmen 2020 anlegen kann, ohne hierfür Zinsen bezahlen zu müssen.
Herr G. ist derzeit mit der Commerzbank in Verhandlungen.
Die besten Konditionen bieten derzeit Banken im Ausland (Österreich).
Mit Herrn H. möchte sie baldmöglichst die Situation erörtern.“

Der BGH hat nun in dieser Sache ein Urteil gefällt. Auch wenn die Rechtslage bezüglich Verjährungsfristen und für juristische Personen derzeit noch nicht geklärt ist, muss auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit es möglich ist, Gelder für die Gemeinde zurückerstattet zu bekommen. Unter Umständen muss dazu auch  der Gemeindetag tätig werden. Und wegen der Möglichkeit der Verjährung ist Eile geboten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Februar 2025 betrifft ausschließlich die Unwirksamkeit von Verwahrentgelten in Verträgen mit Verbrauchern. Nach § 13 BGB gelten als Verbraucher nur natürliche Personen, nicht jedoch juristische Personen wie die Gemeinde oder der Eigenbetrieb. Eine direkte Rückforderung auf Grundlage dieses Urteils ist daher für die Gemeinde nicht möglich.

Das Urteil bezieht sich zudem auf allgemeine Preis- und Leistungsverzeichnisse bei Sparverträgen von Banken mit Verbrauchern. Die von der Gemeinde gezahlten Verwahrentgelte beruhen jedoch auf individuell vereinbarten Regelungen, insbesondere für Sichteinlagen (z. B. Kontokorrentkonten). In solchen Fällen hat der BGH die Erhebung von Verwahrentgelten als zulässig anerkannt, da sie als Gegenleistung für die Verwahrung des Guthabens gelten. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag sind derzeit keine Klagen von Kommunen oder Unternehmen zu diesem Thema bekannt . Der Gemeindetag wird die weitere Entwicklung beobachten und die Gemeinden voraussichtlich im Herbst in einem Rundschreiben informieren, falls verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich sein sollten.

Der Gemeindetag rät aktuell davon ab, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, da derzeit keine erkennbaren rechtlichen Erfolgsaussichten für ein Klageverfahren bestehen.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des BGH-Urteils vom 4.2.2025 zur Unwirksamkeit von Verwahrentgelten (Negativzinsen) beauftragt der Gemeinderat die Werkleitung zeitnah zu prüfen, inwieweit in den Jahren bis 2022 vom Eigenbetrieb gezahlte „Negativzinsen“ zurückgefordert werden können. Ggf. sollen diese Forderungen bei den betreffenden Banken geltend gemacht werden. Hierzu ist anwaltlicher Rat einzuholen. Gegebenenfalls soll sich die Verwaltung dazu nochmals mit dem Gemeindetag in Verbindung setzen.

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3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö 3

Sachverhalt

GRM Götz: 
Aufgrund eines Beschlusses hätte man doch bei der Wahl an den Eingangstüren Bildbände zum Verschenken auslegen sollen. Warum ist das nicht gemacht worden.

Bürgermeister Rödl: 
Warum dies nicht passiert ist, weiß er nicht. Er bitte die Werkleitung um Stellungnahme.


GRM Held:
Wann kommt ein Bahnmitarbeiter zum Sachvortrag ins Gremium?

Bürgermeister Rödl gibt bekannt, dass es zwei Termine im März und April gibt, diese müssen aber noch abgestimmt werden.


GRM Utschneider:
Abdeckung des 50m-Becken im Wellenberg, es wurde dem Gremium nur ein Angebot vorgelegt. Warum wurde kein weiteres Angebot eingeholt.

Bürgermeister Rödl:
Es gab keinen konkreten Auftrag, mehr Angebote einzuholen.


GRM Utschneider:
Es stehen im Bereich des Altherrenweges alte Stadel, die teilweise baufällig sind, teilweise sind die Stadel offen zugänglich. Ist die öffentliche Hand dafür haftbar. Wer ist zuständig.

Bürgermeister Rödl:
Das Landrasamt Garmisch-Partenkirchen ist für die Beseitigung zuständig. Für die Stadel selbst ist immer der jeweilige Eigentümer schuld. Die Verwaltung wird ein Schreiben ans LRA zum Thema schicken.

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr