Datum: 07.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Barrierefreiheit in Oberammergau; Bericht VDK
2 Prädikat Luftkurort; Rezertifizierung
3 Regionalplan Oberland – 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“; Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
4 Ladenschluss; Erlass einer Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2025
5 Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Passionsfonds, Kinder- und Jugendförderung
6 Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Jahresabschluss 2023 Entlastung
7 Passionsspiele Oberammergau Verwaltungs GmbH, Feststellung Jahresabschluss 2024
8 Passion 2030; Antrag der Fraktion "mit Augenmaß" - Änderungen Spielplan und Arrangementverkauf
9 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Barrierefreiheit in Oberammergau; Bericht VDK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö informativ 1

Sachverhalt

Der VDK hat eine Begehung zur Barrierefreiheit in Oberammergau durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. 

Von Seiten des VdK werden 6 Personen anwesend sein, der Ortsvorsitzende Herr Geißelbrecht, 2 Ortsvorstände, Herr Nöth und Herr Maier als Barrierefrei-Berater und Frau Enders als VdK Kreisvorsitzende.

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2. Prädikat Luftkurort; Rezertifizierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau wurde mit Schreiben vom 24.08.2023 von der Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, die luftqualitativen Anforderungen und bioklimatischen Bedingungen, die für das Prädikat Luftkurort eingehalten werden müssen, zu überprüfen. 

Aufgrund der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Anerkennungs-verordnung müssen nun im Abstand von 10 Jahren alle Voraussetzungen zur Anerkennung als Kurort geprüft werden. 

Auch die Gemeinde Oberammergau muss daher einen neuen Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen über die Regierung von Oberbayern an das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration stellen, um Luftkurort bleiben zu können.

Diesem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen. 

So wurde der Deutsche Wetterdienst bereits mit der Erstellung eines Gutachtens zum Bioklima und der Luftqualität in Oberammergau beauftragt. Die hierfür notwendigen Luftmessungen können voraussichtlich zum 31.05.2025 abgeschlossen werden.

Dem Antrag ist außerdem die Abschrift des Gemeinderatsbeschlusses zur Anerkennung als Luftkurort nach Art. 7 Abs. 5 KAG beizufügen. Eine Nachfrage bei der Regierung von Oberbayern ergab, dass hierfür ein neuer Beschluss gefasst werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der (Re-)Prädikatisierung der Gemeinde Oberammergau als Luftkurort zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt alle erforderlichen Schritte für die Prädikatisierung in die Wege zu leiten.

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3. Regionalplan Oberland – 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“; Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau wurde vom Planungsverband Region Oberland, Region 17 aus Bad Tölz mit folgendem Schreiben über die Behördenbeteiligung zur Teilfortschreibung des „Kapitel B X Energieversorung 3.3 Windkraft“ informiert.


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberland hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ beschlossen. Mit dieser Fortschreibung sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan neu gefasst werden.

Hierzu sind die Verfahrensunterlagen ab dem 7. April 2025 in das Internet eingestellt. Der Entwurf kann unter folgenden Links heruntergeladen werden

  • https://www.region-oberland.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen
( https://www.region-oberland.bayern.de/fortschreibung-wind ) und unter
-        www.regierung.oberbayern.bayern.de > Service > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > Regionalplanung > Oberland > Laufende Fortschreibungen des Regionalplans Oberland (17) 

(https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regionalplanung/regionalplanung/oberland/index.html ).

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind zu beteiligen:

-        die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
-        die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
-        die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
-        die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
-        die Öffentlichkeit

Zu diesem Zweck liegt – neben der Veröffentlichung im Internet – der Entwurf der 1X. Fortschreibung des Regionalplans Oberland vom 07. April 2025 ab 12 Uhr bis zum 19. Mai 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München, sowie bei allen Landratsämtern der Region öffentlich aus. Näheres kann den jeweiligen Amtsblättern entnommen werden.

Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 19. Mai 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberland, Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, E-Mail: Region17@lra-toelz.de zu äußern.

Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme dabei ausschließlich auf die im Rahmen der Teilfortschreibung vorgenommenen Änderungen.

Nach Ablauf der o. g. Beteiligungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3 BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Oberland verarbeitet.
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet. 

Bad Tölz, 04.04.2025

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Holzinger


Dem Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberland, Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft kann entnommen werden, dass die Gemarkung Oberammergau nicht mehr zu den Vorranggebieten zur Festlegung der Windenergienutzung im LEP (Landesentwicklungsplan) zählt und daher kein Windrad auf der Gemarkung Oberammergau geplant wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zur 1X. Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberland Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft zum Stand 24.03.2025 zu.

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4. Ladenschluss; Erlass einer Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) jährlich festzusetzen.

Hierbei ist gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG zwingend zu beachten, dass die Verordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden darf, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Keinesfalls ist ein Anlass für den Erlass einer solchen Verordnung gegeben, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht.

Der „Pro Gast Tourismus e. V.“ hat mit Antrag vom 21.11.2024 und 02.12.2024 nachstehende verkaufsoffene Sonn- und Feiertage für das Jahr 2025 beantragt:

01.06.2025                Streetfood Festival am Passionstheater
03.10.2025                Tag der Familie im Dorfzentrum
30.11.2025                Christkindlmarkt am Pfarrplatz

Die Anträge (s. Anlage) sind nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde wie folgt zu beurteilen:

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den Geschäftsverkehr geschlossen bleiben. Als Ausnahme hiervon können Gemeinden gem. § 14 LadSchlG durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

Der Zweck dieser Ausnahmevorschrift besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms der Anlassveranstaltung Rechnung zu tragen und im Übrigen den ortsansässigen Verkaufsstellen die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen.

Der von der Anlassveranstaltung angezogene Besucherstrom ist aber nicht nur für die Frage entscheidend, ob eine Verkaufsöffnung ausnahmsweise zulässig ist, sondern bestimmt auch, in welchem Umfang die Öffnung der Ladengeschäfte erlaubt werden kann. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Sind die Genehmigungsmerkmale (aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) erfüllt, hat die Gemeinde im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Versorgungsbedürfnisse der Veranstaltungsbesucher sowie die Interessen des Einzelhandels sorgfältig mit den besonderen Belangen des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie des Arbeitsschutzes der in den Einzelhandelsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer abzuwägen.
Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.05.2011 sind vor Erlass einer Rechtsverordnung im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig zu hören. Dies erfolgte mit Email vom 25.04.2025.
Rechtliche Würdigung der beantragten Veranstaltungen: 



Streetfood-Festival am 31.05.2025 und 01.06.2025; Veranstalter: TSP Agency

Die TSP Agency veranstaltet auch in diesem Jahr das Streetfood-Festival vor dem Passionstheater. Das Streetfood-Festival wurde erstmalig im Jahr 2024 in Oberammergau veranstaltet und erzielte –wie auch in Penzberg, Weilheim und Starnberg- einen beträchtlichen überregionalen Besucherstrom. 
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für das Offenhalten der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegeben sind.

Unter der Voraussetzung, dass das Streetfood-Festival am 31.05.2025 und 01.06.2025 auf dem Vorplatz des Passionstheaters stattfindet, wird die Offenhaltung der Einzelhandelsbetriebe am Sonntag, den 01.06.2025 Seitens der Verwaltung befürwortet. Alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.



Tag der Familie am 03.10.2025:

Vorausgesetzt, dass der „Tag der Familie“ am 03.10.2025 entsprechend dem Veranstaltungsprogramm der letzten Jahre organisiert und durchgeführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für das Offenhalten der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegeben sind.

Der beantragte verkaufsoffene Feiertag am 03.10.2025 wird daher aus vorstehenden Gründen von Seiten der Verwaltung befürwortet. Alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.



Christkindlmarkt am 30.11.2025

Der jährlich am 1. Advent (30.11.2025) stattfindende Christkindlmarkt, veranstaltet durch den Christkindlmarktverein Oberammergau e. V., ist eine feste Veranstaltung in Oberammergau. Die Marktstände werden von ortsansässigen Vereinen und Einrichtung betrieben. Die Besonderheit dieser Marktveranstaltung liegt darin, dass die Erlöse karitativen Einrichtungen und/oder finanziell schwachen Einwohnern und Familien zu Gute kommt. Die Verteilung der Erlöse liegt im Ermessen des Veranstalters.

Erfahrungsgemäß zieht diese Marktveranstaltung jährlich einen beträchtlichen Besucherstrom im Verhältnis zu der Einwohnerzahl der Gemeinde Oberammergau an, bei welchem nach pflichtgemäßer Ermessensausübung und Erfahrungswerten auch ein notwendiges Bedürfnis zum Verweilen und Einkaufen im Ortszentrum gegeben ist. 

Wie auch in den Vorjahren sollte der 30.11.2025, unter Vorbehalt der Durchführung der Veranstaltung, als verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr freigegeben werden. Alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.



Hinweis:

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Verordnung gem. Anlage über die Bestimmung weiterer verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2025 samt Anlagen gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

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5. Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Passionsfonds, Kinder- und Jugendförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Musikverein Oberammergau e.V. beantragt zur Versicherung der Instrumente zusätzlich zur Vereinsförderung noch die Kinder- und Jugendförderung in Höhe von 3.000 Euro. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass der Musikverein Oberammergau die Kinder- und Jugendförderung in Höhe von 3.000 Euro erhält. 

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6. Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Jahresabschluss 2023 Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beratend 6

Sachverhalt

Nachdem in der Sitzung vom 19.03.2025 der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur 2023 festgestellt hat und den Jahresfehlbetrag von EUR 1.663.200,39 auf neue Rechnung vorgetragen hat, hat nun auch der Rechnungsprüfungsausschuss alles eingesehen und keine Beanstandungen gehabt. Laut $ 6 der Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb Oberammergau Kultur“ muss der Gemeinderat die Werkleitung entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entlastet die Werkleitung in haushaltsrechtlicher Sicht für das Jahr 2023.

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7. Passionsspiele Oberammergau Verwaltungs GmbH, Feststellung Jahresabschluss 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2024 der Passionsspiele Verwaltungs GmbH liegt vor. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH aus Augsburg geprüft. 
Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich auf die Komplementärstellung bei der Passionsspiele Oberammergau Vertriebs GmbH & Co KG. 
Der Jahresabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wird in der vorgelegten Fassung mit einer Bilanzsumme von EUR 34.263,31 und einem Jahresüberschuss von EUR 927,77 festgestellt. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 927,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Geschäftsführung wurde von der Gesellschafterversammlung entlastet. 
Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers hat ergeben: 
„Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 soll die Müller Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden.

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss der Passionsspiele Oberammergau Verwaltungs GmbH für das Jahr 2024 wird zur Kenntnis genommen. 

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 wird die Müller Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfung beauftragt.

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8. Passion 2030; Antrag der Fraktion "mit Augenmaß" - Änderungen Spielplan und Arrangementverkauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Fraktion „Mit Augenmaß“ stellt folgenden Antrag: Aufgrund der Erfahrungen aus der letzten Passion und der Tatsache, dass es im Jahr 2034 voraussichtlich eine Jubiläumspassion geben soll, sind nachfolgende Punkte bei einer Planung für 2030 zu berücksichtigten.

Ausgangslage:  
-        Belastung für die Mitwirkenden sehr hoch: Die Anzahl der Aufführungen wurde von Passion zu Passion erweitert, zuletzt durch die eingeführten Jugendtage. Als besonders herausfordernd wurden die Wochentage Freitag-Montag, an denen an vier Tagen hintereinander Aufführungen stattfanden, empfunden.

-     Ein-Tages-Arrangement: Die Gäste haben kaum Aufenthaltszeit im Ort. Dies schadet dem Einzelhandel und ist für alle Beteiligten: Touroperator, Hotels und nicht zuletzt für die Gäste selbst mit Stress und Ärger verbunden.

-        Passion 2034: Immer wieder werden wir darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass es schwierig sein wird, zwei Passionen innerhalb von vier Jahren zu verkaufen. Dies liegt zum einen an der insgesamt hohen Zahl von Karten, die verkauft werden müssten, zum anderen, wie marketingtechnisch vorzugehen ist, damit sich die beiden Veranstaltungen nicht gegenseitig „kannibalisieren“.

Lösungsvorschlag:  
-     Während der gesamten Spielzeit finden im Zweitages-Rhythmus „Hauptspiele“ statt. Bei diesen 70 Spieltagen werden die Karten je zur Hälfte als Arrangements und als Einzelkarte verkauft. In der Anlage ein beispielhafter Spielplan für 2030.

-    Die Arrangements sind durch den Rhythmus alle als Zweitages-Arrangements gestaltet. Zusätzlich wird für Privatvermieter und Ferienwohnungen die Möglichkeit angeboten, die Woche in ein Dreitages- und ein Viertages-Arrangement aufzuteilen. Damit sollen Vermieter gewonnen werden, die den „normalen“ Rhythmus der Arrangements aus organisatorischen Gründen nicht mitmachen können. Die Aufenthaltsdauer und die Wertschöpfung im Ort werden erhöht.

-        An den Wochenenden bleibt, im Wechsel von Samstag und Sonntag, immer ein Tag spielfrei. An diesem Samstag oder Sonntag, wird ein Wiederholungsspiel geplant. Ja nach Nachfrage können diese 21 Wiederholungsspiele frühzeitig, oder mit fortschreitendem Verkauf, freigegeben und angeboten werden.

Vorteile:  
-    Belastung für die Mitwirkenden sinkt, da die Zahl der Aufführungen um mindestens 10 Spiele sinkt. Zudem wäre die maximale Folge von Aufführungen hintereinander drei Spiele am Stück.

-        Die Gäste können mehr Zeit im Ort verbringen, was vor allem dem Einzelhandel zugutekommt. Organisatorische Probleme des Ein-Tages-Arrangements werden vermieden.
-    Die Auslastung der Spieltage kann durch eine flexible Planung der Wiederholungsspiele durchgehend im oberen Bereich gehalten werden. Wir sind nie ganz ausgebucht und es sind auch kurzfristig Karten erhältlich und trotzdem entsteht beim Kunden der Eindruck, die Passionsspiele sind ein knappes Gut. Damit kann auch die Nachfrage für die, zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Bekanntgabe für die Durchführung der Passion 2034, hochgehalten werden.

-        Eine geringere Zahl an Spielen verursacht für die Gemeinde auch geringere Kosten (z.B. Honorare). Sollten die Passionsspiele nicht zu 100% ausgelastet sein, ist es wirtschaftlicher, wenn sich die Eintrittskarten auf weniger Spiele verteilen. (91 Spiele mit 100% Auslastung haben ähnliche Erlöse wie 102 Spiele mit 89% Auslastung, bei geringeren Kosten)

Anmerkung der Werkleitung: 
Zum aktuellen Zeitpunkt sollten noch keine finalen Entscheidungen bei diesen Punkten getroffen werden. Im Rahmen der Ausschreibung des Vertriebspartners sollten diesbezüglich alle Aspekte beleuchtet werden, um dann Entscheidungen zu treffen. 

  • Reduktion der Zahl der Aufführungen: Eine Reduktion der Aufführungen von 102 auf 70 Spiele würde bei einer 100%-Auslastung mit den, in der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2025 beispielhaft vorgelegten Ticketpreisen, eine Gewinneinbuße von ca. 24 Mio. Euro mit sich bringen. 

  • Auf Nachfrage beim bisherigen Vertriebspartner sagen diese, dass eine flexible Anpassung von Aufführungen bedeutet, dass sie nicht in den Vorverkauf können und damit beim B2B-Vertrieb völlig fehlen. In der Regel führen kurzfristig hinzugefügte Veranstaltungen zu einer geringeren Auslastung bei höherem personellen und finanziellem Aufwand. 

  • In den bisherigen Gesprächen mit den Hoteliers und den internationalen Vertriebspartnern wurde immer betont, dass man auf Ein-Tages-Arrangements nicht komplett verzichten sollte. Insbesondere dann nicht, wenn wir verstärkt in den nationalen bzw. europäischen Markt gehen wollen. Hinzu führt ein reines „Zwei-Tages-Arrangement“ zu wöchentlichen Verschiebungen bei den Spieltagen. Für private Vermieter und Ferienwohnungen sind trotzdem „Drei- oder Vier-Tages-Arrangements“ denkbar. 

  • In Bezug auf die spielfreien Wochenenden gilt zu bedenken, dass die Tage Freitag bis Sonntag die Tage mit der höchsten Auslastung sind – bei aller Rücksichtnahme auf die Mitwirkenden – die ökonomischen Belange sollten auch bedacht werden. 

  • Fraglich ist auch, ob die Auslastung bei weniger Spieltagen tatsächlich höher wäre. Die Vergangenheit zeigt, dass die ersten vier Wochen grundsätzlich eine niedrigere Auslastung haben. 

  • Die Werkleitung würde, in Absprache mit dem Bürgermeister, dem Spielleiter und dem bisherigen Vertriebspartner an der Planung einer „normalen Passion 2030“ festhalten und im Zuge der tatsächlichen Umsetzung einer Passion 2034 die realistischen Möglichkeiten prüfen. 

Beschlussvorschlag

Die Werkleitung wird beauftragt, die Spieltage der Passion 2030 – angelehnt an das vorgestellte Konzept so zu planen, dass: 

  • Die Zahl der Aufführungen insgesamt reduziert wird

  • Ein Teil der Aufführungen flexibel an die Nachfrage angepasst werden kann 

  • Keine Ein-Tages-Arrangements mehr angeboten werden.

Die Planung fließt in die Ausschreibung des Vertriebspartners mit ein. 

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9. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö 9
Datenstand vom 06.05.2025 10:03 Uhr