Datum: 04.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Bestellung eines stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)
2 Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Stimmzettel gem. § 22 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)
3 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Bestellung eines stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2025 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Abstimmungsleiter für Bürgerentscheide gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Oberammergau zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS) ist der erste Bürgermeister. 
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BBS hat der Gemeinderat eine stellvertretende Person zu bestellen. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter bestellt werden kann der zweite Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde. 

Beschlussvorschlag

Für den am 29.06.2025 stattfindenden Bürgerentscheid „Areal Wellenberg – Verkauf von Teilflächen“ wird Sabrina Neuner zur stellvertretenden Abstimmungsleiterin bestellt. 

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2. Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Stimmzettel gem. § 22 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2025 ö 2

Sachverhalt

Die Stimmzettel für den Bürgerentscheid „Areal Wellenberg – Verkauf von Teilflächen“ am 29.06.2025 werden gem. § 22 Abs. 1 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS) amtlich hergestellt. Da in der BBS keine für die Stimmzettelgestaltung entscheidungsberechtigte Person festgelegt wurde und die Stimmzettelgestaltung auch nicht als laufende Angelegenheit des 1. Bürgermeisters betrachtet werden kann (Kommentar „Thum“), hat dies durch Beschluss des Gemeinderats zu erfolgen.

Der als Anlage beigefügte Stimmzettel wurde nach den allgemeinen Grundsätzen der Stimmzettelgestaltung erstellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Gestaltung des als Anlage beigefügten Stimmzettels für den Bürgerentscheid „Areal Wellenberg – Verkauf von Teilflächen“ am 29.06.2025 zu.

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3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2025 ö 3
Datenstand vom 28.05.2025 14:55 Uhr