Datum: 14.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feuerwehr; Standortfrage Gerätehaus
2 Bebauungsplan "Am Rainenbichl"; 7. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Skatepark und Pumptrack, Auftragsvergabe
4 Brücke Labertalstation, Erneuerung
5 Ersatzbeschaffung Mähgerät Bauhof
6 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Feuerwehr; Standortfrage Gerätehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö beratend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, das Feuerwehrhaus am bestehenden Standort zu sanieren bzw. teilweise zu erneuern. Dieser Entscheidung ging eine umfassende Standortanalyse voraus.

Untersucht wurden folgende mögliche Standorte:

Busparkplatz am Sportzentrum
Festplatz
Brückengras
Auto Reiter/Flussmeisterstelle

Aus feuerwehrtaktischer Sicht kam neben dem aktuellen Standort nur der Standort am Sportzentrum ernsthaft in Betracht. Dieser wurde jedoch aufgrund fehlender Zufahrtsmöglichkeiten verworfen. Die Gemeinde konnte inzwischen mehrere benachbarte Grundstücke erwerben. Für eine vollständige, eigenständige Zufahrt fehlt lediglich noch ein kurzes Teilstück. Aktuell bestehen jedoch keine realistischen Erwerbsmöglichkeiten für diese fehlende Fläche. 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Gruber/Holzapfel beauftragt. Das Büro hat mehrere Varianten entwickelt, die dem Gremium bereits vollständig vorgestellt wurden.

Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften wird am derzeitigen Standort lediglich die Variante B zum Tragen kommen können. Bei dieser Variante bleibt das bestehende Feuerwehrgerätehaus weitestgehend erhalten. Die gemeindlichen Wohnungen weichen einer Fahrzeughalle. Ersatzwohnraum soll in der Moosgasse entstehen.


Die vom Architekturbüro geschätzten Sanierungskosten für die Variante B belaufen sich auf ca. 9.150.000 Euro.

Seit den ersten Standortanalysen ist jüngst ein weiterer potenzieller Standort hinzugekommen, die Parkplätze in der Eugen-Papst-Straße, feuerwehrtaktisch hervorragend geeignet. 


Das Architekturbüro Gruber/Holzapfel wurde gebeten, eine Kostenermittlung für ein adäquates Feuerwehrhaus auf „grüner Wiese“ zu erstellen. Als Ergebnis wurde eine Kostenschätzung in Höhe von 9.125.000 Euro präsentiert.

Auf folgende Kostenrisiken wurde allerdings hingewiesen:

- Ohne Zuarbeit Fachplaner, ohne Zuarbeit Statiker
- Keine Erkenntnisse Grundstück/Entwurf Neubau vorliegend
- Baugrund
- Baupreissteigerungen
- Anforderungen aus Baugenehmigung
- nicht enthalten: Sicherheit (Risikoreserve) +30%
- nicht enthalten: Erschließungskosten

Nachdem sich zumindest nach ersten Schätzungen, die Kosten für die Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses und die eines Neubaus die Waage halten, gilt es nochmals final die Standortfrage zu diskutieren und ggf. neu Beschluss zu fassen. 

Letztendlich gilt es, das Für und Wider der Variante B, alter Standort gegen einen Neubau in der Eugen-Papst-Straße abzuwägen. 

Im künftigen Feuerwehrhaus sollen sowohl die Fahrzeuge der kommunalen als auch die Fahrzeuge der überörtlichen Gefahrenabwehr untergebracht werden.

Gem. der Fahrzeugkonzeption aus dem Feuerwehrbedarfsplan werden dies folgende Fahrzeuge sein:

Zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur kommunalen Gefahrenabwehr sind für die Freiwillige Feuerwehr Oberammergau folgende Feuerwehrfahrzeuge erforderlich:

  • Mehrzweckfahrzeug - MZF                                
  • Löschgruppenfahrzeug - LF 20                        
  • Löschgruppenfahrzeug - LF 10 oder Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug - HLF 
  • Drehleiter - DLA (K) 23-12

Für spezielle Einsatzsituationen bzw. Großeinsätze werden folgende überörtliche Sonderfahrzeuge vorgehalten:

  • Rüstwagen - RW
  • Tanklöschfahrzeug - TLF
  • Schlauchwagen, Katastrophenschutz SW Kat-S (vom Bund finanziert)

Zusatzausstattung

  • Gerätewagen-Logistik - GW-L1
  • Pulverlöschanhänger - FwA-P 250

Bemerkungen:
Das derzeit noch vorhandene Vorausrüstfahrzeug VRF wird ersatzlos wegfallen. Die Ausrüstung wird auf das im Jahr 2027 anzuschaffende LF 10 oder HLF verladen.

Die Beschaffung eines zweiten wasserführenden Fahrzeugs (LF 10 oder HLF) als Ersatz für das LF 8 macht das TLF 3000 für den kommunalen Einsatz zumindest rechtlich entbehrlich. Allerdings verfügt Oberammergau, gerade in den Randlagen des Ortes, über keine optimale örtliche Löschwasserversorgung. Diese Tatsache, in Verbindung mit einer klimabedingten deutlich erhöhten Waldbrandgefahr, macht das Tanklöschfahrzeug jedoch als systemrelevante Reserve unverzichtbar. Nicht zu unterschätzen ist auch mit Fortschreiten der Energiewende das Kühlen von Batteriespeichern. Für all diese Fälle wird eine große Kapazität an Wasser benötigt.

Beschlussvorschlag

Die Planung des Feuerwehrgerätehauses am bestehenden Standort ist entsprechend der Planungsvariante B des Architekturbüros Gruber/Holzapfel umzusetzen.

Alternativ:
Die Planung des Feuerwehrgerätehauses am bestehenden Standort ist mit sofortiger Wirkung einzustellen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, alles in die Wege zu leiten, um ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Eugen-Papst-Straße zu planen.

Die Architektenleistungen sind mittels VGV-Verfahren neu auszuschreiben.

Beschluss 1

Die Planung des Feuerwehrgerätehauses am bestehenden Standort ist entsprechend der Planungsvariante B des Architekturbüros Gruber/Holzapfel umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 2

Die Planung des Feuerwehrgerätehauses am bestehenden Standort ist mit sofortiger Wirkung einzustellen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, alles in die Wege zu leiten, um ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Eugen-Papst-Straße zu planen.

Die Architektenleistungen sind mittels VGV-Verfahren neu auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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2. Bebauungsplan "Am Rainenbichl"; 7. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bau-, Umwelt- und Energieausschuss vom 22.01.2025 wurde ein Vorentwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet. Im Beschluss wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Im nächsten Schritt würde jetzt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) erfolgen.

Entwurf: 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans für ein Teilgebiet „Am Rainenbichl“ zu und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Am Rainenbichl“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans für ein Teilgebiet „Am Rainenbichl“ zu und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Am Rainenbichl“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Skatepark und Pumptrack, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Arbeiten für den Skatepark und Pumptrack wurden öffentlich ausgeschrieben.
Es wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Frist zur Abgabe der Angebote ist beendet.

Folgende Angebote wurden abgegeben:

  1. iO Skatepark und Ramps, Barcelona                         351.950,95 Euro brutto
  2. Bietergemeinschaft Dirtways/Goodcrete/Papistock
Herzogenaurach/Regensburg/Oberammergau                253.001,26 Euro brutto

Die beiden abgegebenen Angebot wurden geprüft.
Die geforderten Unterlagen und Referenzen wurden vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Die Vergabe erfolgt an die Bietergemeinschaft Dirtways/Goodcrete/Papistock zum Angebotspreis von 253.001,26 Euro brutto.

Beschluss

Die Vergabe erfolgt an die Bietergemeinschaft Dirtways/Goodcrete/Papistock zum Angebotspreis von 253.001,26 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Brücke Labertalstation, Erneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Bereich der Laber Talstation befindet sich die gemeindliche Brücke über die Große Laine, die die beiden Parkplätze und Wanderwege im Bereich St. Gregor verbindet und als Zugang zur Talstation dient.
Die Brücke ist in schlechtem Zustand.
Eine Erneuerung der Brücke war bereits vor mehreren Jahren im Zuge der Fertigstellung des Gerinneausbaus der Großen Laine durch das WWA angedacht. Die Arbeiten wurden jedoch immer wieder verschoben.

Das WWA Weilheim führt nun diese Arbeiten zum Gerinneausbau kurzfristig, sehr überraschend für die Gemeinde und auch die Laber Bergbahn, im Rahmen des Gewässerunterhaltes durch.
Die Arbeiten haben bereits begonnen. 
Deshalb muss auch die oben genannte Brücke kurzfristig mit erneuert werden.
Die erforderlichen Auflagerfundamente werden durch das WWA mit erstellt.

Zur Brücke liegen bereits eine Entwurfsstatik sowie ein Entwurfsplan aus dem Jahr 2021 vor.
Auf dieser Grundlage wurde bereits eine Angebotsanfrage erstellt.
Der geschätzte Kostenaufwand für eine funktionale Stahlbrücke, Ing. Leistungen, Statik, Prüfstatik, Prüfungen, Nachweise, Anbindung an Bestand etc. wird ca. betragen 50-70 TEuro betragen.

Im HH 2025 war für diese Leistungen kein eigener Ansatz vorgesehen.
Die entstehenden überplanmäßigen Kosten könnten jedoch durch die Ansätze für den Pürschlingsteg abgedeckt werden, da die Hauptleistungen hierfür erst im Jahr 2026 erfolgen werden.
Eine Anpassung des HH-Ansatzes kann dann im Jahr 2026 erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Die Kosten für die Brücke sind im Gesamthaushalt 2025 abgedeckt und werden überplanmäßig bereitgestellt.

Die Bauleistungen werden gemäß der Vergaberichtlinien angefragt bzw. ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Die Kosten für die Brücke sind im Gesamthaushalt 2025 abgedeckt und werden überplanmäßig bereitgestellt.

Die Bauleistungen werden gemäß der Vergaberichtlinien angefragt bzw. ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Ersatzbeschaffung Mähgerät Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für die Ersatzbeschaffung eines Mähgerätes sind im HH 2025 65.000 Euro brutto eingestellt.
Angeschafft werden soll an Stelle des auszumusternden Aufsitzmähers ein weiterer Rasenmäher Profihopper, wie er bereits im Einsatz ist.
Das Gerät hat sich bewährt und kann effektiv eingesetzt werden.
Der Bauhof hat für mögliche Geräte verschiedene Angebote eingeholt.
Angebote brutto:

Fa. Amazone                        63.828,03 Euro
Fa. Völk                        52.989,00 Euro (Lieferzeit 10-12 Wochen)
Fa. Baywa                        53.526,20 Euro sofort verfügbar
Fa. Baywa, Vorführgerät,         49.623,00 Euro sofort verfügbar
(Schneidmesser neu)        

Die Kaufentscheidung wurde mit dem Bauhof abgestimmt.        

Beschlussvorschlag

Der Auftrag im Wert von 49.623,00 Euro wird für das Vorführgerät an die Fa. Baywa erteilt.

Beschluss

Der Auftrag im Wert von 49.623,00 Euro wird für das Vorführgerät an die Fa. Baywa erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2025 ö 6

Sachverhalt

GRM Götz bittet darum, im nächsten Bauausschuss über den Sachstand Altenresidenz zu berichten.

GRM Lang erkundigt sich, ob der Schulhof mittels Poller gegen mögliche Anschlagsszenarien gesichert werden müsste. Die Verwaltung soll die Rechtslage prüfen.

Weitere Anfragen konnten direkt in der Sitzung beantwortet werden.

Datenstand vom 23.05.2025 11:50 Uhr