Vollzug des KommZG; Zweckvereinbarung zur Wasser- und Abwasserbeseitigung, sowie die Erhebung von Beiträgen und Benutzungsgebühren zum Zwecke der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am Unteren Sudelfeld (Waldkopf) zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Gemeinde Bayrischzell


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses am 28.06.2016 wurde beschlossen, dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Oberaudorf und Bayrischzell bezüglich der Erschließung des Bereichs „Waldkopf / Niederaudorfer Waldalmen“ – Verzicht der Gemeinde Oberaudorf im betreffenden Gebiet auf die Versorgung mit Trinkwasser, bzw. die Beseitigung von Abwasser, Übernahme dieser öffentlichen Aufgaben durch die Gemeinde Bayrischzell – zuzustimmen.
Gem. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf (GeschO Odf.) ist dieser ausschließlich für die Entscheidung über den Abschluss von Zweckvereinbarungen zuständig (§ 2 Nr. 21, Nr. 7 GeschO Odf. i. V. m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit).
Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf der Zweckvereinbarung vor, welche den Gemeinderatsmitgliedern vorab via RIS zur Verfügung gestellt wurde.
Mit der Aufgabenübertragung einhergehend soll auch die Übertragung der Befugnisse zum Erlass einschlägiger Satzungen (Übergang der Gebietshoheit) im betreffenden Bereich an die Gemeinde Bayrischzell erfolgen. Die Zweckvereinbarung soll grds. Unbefristet, aber mit einer Kündigungsmöglichkeit (5 Jahre) abgeschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn regt an, den Vertragsentwurf vom Landratsamt Rosenheim prüfen zu lassen. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Wildgruber erläutert Geschäftsleiter König, dass der Vertragsentwurf im Vorfeld u. a. vom Landratsamt Miesbach (als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Bayrischzell) geprüft wurde. Zudem obliegt die Genehmigung der Zweckvereinbarung den Landratsämtern Rosenheim und Miesbach (vgl. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG).

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 7 – 16 KommZG zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Gemeinde Bayrischzell zum Zwecke der der Übertragung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am unteren Sudelfeld (Waldkopf) auf die Gemeinde Bayrischzell auf Basis des vorgelegten Vertragsentwurfs zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Vertragsunterzeichnung, Einholen der erforderlichen Genehmigungen) einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2016 11:12 Uhr