Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragt die Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Egid Stadler, die Verlängerung des Durchführungsvertrages „Sudelfeld Waldkopf (Vb BP) Nr. 39 um weitere 2 Jahre. Begründet wurde die neuerliche Verlängerungsabsicht insbesondere mit Standortproblemen und Witterungsbedingungen. Eine vollständige Umsetzung wird nun bis 2018 zugesichert.
Am 31.05.2011 schlossen Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG und die Gemeinde Oberaudorf einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VbBP) Nr. 39 „Sudelfeld-Waldkopf“.
Ursächlich hierfür war der Ausbau des Skigebietes Sudelfeld, Bereich Talstation Waldkopf (Errichtung einer neuen Talstation, Abbruch und Neubau eines Gastronomiebetriebes, Umnutzung und Umbau bestehender Gebäude, die Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze, die dafür erforderlichen Geländeanpassungen, die Durchführung der inneren und äußeren Erschließung des Planungsgebietes, sowie die Sicherstellung der Infrastruktur). Mittels Vertrag wurde der Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG insbesondere die Erschließung innerhalb des Vertragsgebietes, die Bereitstellung von Anschlussmöglichkeiten für die angrenzenden Gebäude der Niederaudorfer Waldalmen, sowie die Ausführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen übertragen.
Das in 3 Bauabschnitten aufgeteilte Gesamtvorhaben hätte bis zum 31.12.2015 abgeschlossen, bzw. umgesetzt werden müssen. Bereits in der Vergangenheit erfolgten mehrere Beschlüsse zu Verlängerungsanträgen. Im Einzelnen sind dies:
- Bau- und Umweltausschuss, 15.04.2014
- Gemeinderat, 27.05.2014
- Bau- und Umweltausschuss, 14.06.2016
In der letzten entsprechenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (14.06.2016) wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Durchführungsvertrages zu beauftragen, über den dann in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beraten und zu beschließen sei.
Aufgrund der Sach- und Rechtslage ist aus Sicht der Verwaltung keine Neuverhandlung, bzw. auch kein neues Vertragswerk, sondern lediglich die Entscheidung über eine weitere Fristverlängerung erforderlich. Weder am ursprünglichen Vorhaben, noch an den Übertragungen seitens der Gemeinde Oberaudorf hat sich etwas geändert.
Der Status des Gesamtvorhabens stellt sich wie folgt dar:
Bau-
ab-
schnitt
|
ursprüng-liche Frist
|
Gegenstand
|
aktuelle
Frist
|
umgesetzte Maßnahmen
|
I
|
31.12.12
|
Erweiterung und Neu-gestaltung der Park-flächen inkl. Begrü-nung
|
31.12.16
|
lediglich die Grünflä-chen im Parkplatzbe-reich wurden entfernt und mit Kies aufge-schüttet
|
II
|
31.12.13
|
Abbruch der beste-henden Liftanlagen und Liftgebäude, bzw. deren Neubau; Errich-tung Betriebsleiter-wohnung mit Außen- und Nebenanlagen; dingliche Sicherung
|
-
|
wurde komplett um-gesetzt
|
III
|
31.12.15
|
Abbruch und Neubau des bestehenden Waldkopfstüberls, Errichtung einer Be-triebsleiterwohnung mit Außen- und Ne-benanlagen; dingliche Sicherung
|
31.12.16
|
bislang nicht umgesetzt
|