Bauleitplanung; städtebaulicher Vertrag - Sudelfeld; Antrag auf Verlängerung der Umsetzungsfrist (Wiedervorlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2016 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragt die Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Egid Stadler, die Verlängerung des Durchführungsvertrages „Sudelfeld Waldkopf (Vb BP) Nr. 39 um weitere 2 Jahre. Begründet wurde die neuerliche Verlängerungsabsicht insbesondere mit Standortproblemen und Witterungsbedingungen. Eine vollständige Umsetzung wird nun bis 2018 zugesichert.
Am 31.05.2011 schlossen Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG und die Gemeinde Oberaudorf einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VbBP) Nr. 39 „Sudelfeld-Waldkopf“.
Ursächlich hierfür war der Ausbau des Skigebietes Sudelfeld, Bereich Talstation Waldkopf (Errichtung einer neuen Talstation, Abbruch und Neubau eines Gastronomiebetriebes, Umnutzung und Umbau bestehender Gebäude, die Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze, die dafür erforderlichen Geländeanpassungen, die Durchführung der inneren und äußeren Erschließung des Planungsgebietes, sowie die Sicherstellung der Infrastruktur). Mittels Vertrag wurde der Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG insbesondere die Erschließung innerhalb des Vertragsgebietes, die Bereitstellung von Anschlussmöglichkeiten für die angrenzenden Gebäude der Niederaudorfer Waldalmen, sowie die Ausführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen übertragen.
Das in 3 Bauabschnitten aufgeteilte Gesamtvorhaben hätte bis zum 31.12.2015 abgeschlossen, bzw. umgesetzt werden müssen. Bereits in der Vergangenheit erfolgten mehrere Beschlüsse zu Verlängerungsanträgen. Im Einzelnen sind dies:
-        Bau- und Umweltausschuss, 15.04.2014
-        Gemeinderat, 27.05.2014
-        Bau- und Umweltausschuss, 14.06.2016

In der letzten entsprechenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (14.06.2016) wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Durchführungsvertrages zu beauftragen, über den dann in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beraten und zu beschließen sei.


Aufgrund der Sach- und Rechtslage ist aus Sicht der Verwaltung keine Neuverhandlung, bzw. auch kein neues Vertragswerk, sondern lediglich die Entscheidung über eine weitere Fristverlängerung erforderlich. Weder am ursprünglichen Vorhaben, noch an den Übertragungen seitens der Gemeinde Oberaudorf hat sich etwas geändert.
Der Status des Gesamtvorhabens stellt sich wie folgt dar:
Bau-
ab-
schnitt
ursprüng-liche Frist
Gegenstand
aktuelle
Frist
umgesetzte Maßnahmen
I
31.12.12
Erweiterung und Neu-gestaltung der Park-flächen inkl. Begrü-nung
31.12.16
lediglich die Grünflä-chen im Parkplatzbe-reich wurden entfernt und mit Kies aufge-schüttet
II
31.12.13
Abbruch der beste-henden Liftanlagen und Liftgebäude, bzw. deren Neubau; Errich-tung Betriebsleiter-wohnung mit Außen- und Nebenanlagen; dingliche Sicherung
-
wurde komplett um-gesetzt
III
31.12.15
Abbruch und Neubau des bestehenden Waldkopfstüberls, Errichtung einer Be-triebsleiterwohnung mit Außen- und Ne-benanlagen; dingliche Sicherung
31.12.16
bislang nicht umgesetzt

Diskussionsverlauf

Herr Hans Wildgruber erklärt, dass der ursprüngliche Endtermin aus seiner Sicht ambitioniert gewesen sei. Eine Verlängerung der Frist würde seiner Meinung nach öffentliche Interessen nicht so stark berühren, als dass der Gemeinderat einer Verlängerung nicht zustimmen könne.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt eine Verlängerung der Umsetzungsfrist aus dem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG und der Gemeinde Oberaudorf vom 31.05.2011 bis zum Ablauf des 31.12.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Daneben ist durch den Vertragspartner dem Gemeinderat Oberaudorf bis spätestens 30.10.2017 ein ausführlicher, schriftlicher Zwischenbericht über den exakten Stand der Arbeiten, bzw. den Baufortschritt abzugeben.
Des Weiteren hat der Vertragspartner bis spätestens 30.10.2018 dem Gemeinderat gegenüber den Abschluss der Maßnahme, bzw. die umgesetzten Maßnahmen schriftlich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2016 11:11 Uhr