Die Jahresrechnung 2020 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2021 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2021 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2022, die Jahresrechnung 2020 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2020 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2020:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 11.802.237,15 €
Vermögenshaushalt 6.599.400,74 €
Gesamthaushalt 18.401.637,89 €
Zuführung zum VMH: 1.659.042,61 €
Entnahme aus allg. Rücklage: 1.815.232,45 €
Allg. Rücklage 31.12.2020: 2.028.192,17 €
Schulden 31.12.2020: 3.348.105,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2020 beträgt 630,00 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.314). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2020 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2020 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2021 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).