Antrag der Fraktion FWO auf Erlass einer Ortsgestaltungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Ortsbild von Ober- und Niederaudorf entspricht weitgehend immer noch dem typischen Stil einer ländlichen Gemeinde am bayerischen Alpenrand. Dieser ländliche Charakter soll auch in Zukunft erhalten werden.
Da immer häufiger Bauanträge eingehen, die mit einem homogenen Ortsbild nicht mehr im Einklang stehen, hat die Fraktion Freie Wählerschaft Oberaudorf –FWO- am 27.11.2020 einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, in dem begehrt wird, dass durch eine Ortsgestaltungssatzung Regelungen geschafften werden, die zum Erhalt des gewachsenen Ortsbildes beitragen.
Insbesondere sollen Regelungen bezüglich der Dachform, Dachneigung, Dachaufbauten (z.B. Platzierung von Photovoltaikanlagen) und der Fassadengestaltung (Putz- und Farbgebung) angedacht werden. Auch weitere sinnvolle Vorschriften wie z.B. für Grundstückseinfriedungen und Gartengestaltung sollten geprüft werden, sofern Regelungsspielraum für die Gemeinde gesetzlich möglich ist.
Nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO können die Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern erlassen (Ortsgestaltungssatzung). Diese Ermächtigung bezieht sich grundsätzlich nur auf das „Wie“ der baulichen Anlage und nicht auf das „Wo“. Eine Einschränkung der allgemeinen bundes- und landesrechtlichen Bauvorschriften kann aber nicht durch Ortsrecht erfolgen. Voraussetzung ist eine hinreichende ortsgestalterische Motivation, die abwägungsfehlerfrei gegenüber dem geltenden Baurecht erfolgen muss.
Es gilt nun, zunächst genau zu ermitteln, welchen Regelungsumfang sich der Gemeinderat wünscht, um in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegen zu können.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist einheitlich der Meinung, dass ortsgestalterische Regelungen zum Erhalt eines homogenen Ortsbildes in Oberaudorf getroffen werden sollen. Eine zu starke Einschränkung für einzelne Bauvorhaben sollte nicht erfolgen, die Regelungen sind umfassend abzuwägen.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Ausarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung dem neuen Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus zu8/ übergeben und dann vom Gemeinderat verabschieden zu lassen. Dieser Vorschlag erfährt große Zustimmung und es erfolgt der Beschluss:
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich dem Antrag der Fraktion FWO an und übergibt die Ausarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung an den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus. Danach erfolgt die Vorlage an den Gemeinderat zur endgültigen Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 08:17 Uhr