Änderung der Kindergartengebührensatzung zum 01.09.2018 - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 08.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.11.2017, eingegangen am 27.11.2017, beantragt der Kinder-garten-Verbund Hl. Familie Thansau, Herr Pfarrer Robert Baumgartner, die Zustim-mung der Gemeinde Oberaudorf zur moderaten Erhöhung der Elternbeiträge für den kath. Kindergarten nebst Hort um ca. 2,50 %, ausgehend von der Regelbuch-ung für 4-5 Stunden. Gebührenerhöhungen im Bereich der Krippe waren nicht ge-plant.
Im Zuge des alljährlichen Trägergesprächs (Kindergartenverbund, Gemeinde Ober-audorf) wurde vereinbart, dem Gemeinderat, bzw. vorberatend dem Finanzaus-schuss, einen gemeinsamen Vorschlag zur Anpassung von Gebühren im Bereich der örtlichen Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.09.2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Ein Ziel des Trägergesprächs ist, im Gemeindegebiet gleiche Ausgangsvoraus-setzungen in den Kindertageseinrichtungen zu erhalten, bzw. zu schaffen. Dies be-trifft u. a. auch die Gebühren (Elternbeiträge). Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.09.2016.
Dabei wurde einvernehmlich festgelegt, dem Gemeinderat Folgendes vorzuschlagen:
  • Anhebung der Kindergarten- und Hortgebühren um ca. 2,50 %
(z. B. Regelbuchungszeiten Kindergarten und Hort 4-5 Stunden von 110,00 € auf 113,00 € p. M.)
  • Beibehaltung der bisherigen Gebühren für die Krippen
  • kaufmännische Rundung der sich ergebenden neuen Gebühren
  • Synchronisierung des mtl. Spielgeldes auf 6,00 € (+ 20,00 %)
  • Angleichung der Gebühr für Mittagessen auf 3,50 € (+ 3,00 %)
  • Geschwisterermäßigung von einheitlich 25 % der Kindergarten- und Hortgebühren am dem 2. Kind
Eine Gegenüberstellung der aktuellen und geplanten künftigen Kindergartengebühren für die Einrichtung „Schatztruhe Niederaudorf“, sowie Gegenüberstellungen von Gebühren benachbarter Einrichtungen sind Bestandteile dieser Beschlussvorlage.

Die Analyse von Vergleichswerten (Einrichtungen in der Umgebung, Regelbuchungszeit 4-5 Stunden) ergäbe – bei Anpassung – folgendes Bild:


Rahmensätze
in der Umgebung
„Schatztruhe Niederaudorf“
„Audorfer Kindernest“
Durch-
schnitt
U3 / Krippe
82,30 € - 267,00 €
220,00 €
220,00 €
184,94
3-6 Jahre
68,75 € - 122,00 €
113,00 €
113,00 €
97,93 €
Hort
68,75 € - 177 €
-
133,00 €
100,61 €

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich besteht Einverständnis damit, dass die beiden Einrichtungen im Gemeindegebiet über gleiche Gebührensätze verfügen.

Herr Hannes Rechenauer regt an, den Basiswert von 110,00 € auf 115,00 € zu erhöhen.

Frau Andrea Wögerbauer erinnert an die Situation für Familien mit Kinder und empfiehlt, im Hinblick auf die o. g. Durchschnittsbeträge diesmal von einer Erhöhung abzusehen.

Herr Stephan Bruhn verweist auf die Saldi im Bereich der Kindergarten im Gemeindegebiet und spricht sich für eine Erhöhung, gerundet auf 5 € aus. Für die Zukunft empfiehlt er eine Koppelung von Gebührenerhöhungen an die Inflationsrate.
Die Angelegenheit soll dem Gemeinderat Oberaudorf zu seiner Sitzung am 27.02.2018 zur Beratung und Beschlussfassung (Kindergarteneinschreibungen Anfang März 2018) vorgelegt werden.

Beschluss 1

Nach eingehender Beratung beschließt der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf, dem Gemeinderat Oberaudorf die Anpassung der jeweiligen Gebühren im dargestellten Rahmen und die Änderung der entsprechenden Satzung mit Wirkung zum 01.09.2018 zu empfehlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird nicht zugestimmt.

Beschluss 2

Der Finanzausschuss spricht sich für eine Erhöhung der Kindergartengebühren für beide Einrichtung im Gemeindegebiet Oberaudorf aus. Als Orientierungswert wird für 4-5 Stunden im Kindergarten eine Gebühr von 115,00 € vorgeschlagen, für die Krippe (4-5 Stunden) 225,00 €.
Die Angelegenheit ist dem Gemeinderat alsbald (27.02.2018) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Klaus Förster bittet um namentliche Nennung seiner Ablehnung zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.03.2018 09:18 Uhr