Die Firma Checkpoint GmbH, Breitenau 5, 83088 Kiefersfelden, vertreten durch Herrn Dirk Schwarzer, stellte jeweils mit Schreiben vom 22.01.2018 Anträge auf Erstellung einer Bauleitplanung für das Hocheck, sowie auf Kostenbeteiligung für den Ausbau am Hocheck.
zum Antrag auf Erstellung einer Bauleitplanung:
Dieser Antrag umfasst insbesondere die Bauleitplanung für eine Erweiterung des Waldseilgartens und ist Gegenstand einer der nächsten Bauauschuss-Sitzungen. Bereits in den Sitzungen am 14.11.2017 und 07.12.2017 war der Bauausschuss mit dem Vorhaben befasst. Diesbezüglich wurde zwar grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben signalisiert, allerdings konnten die bauplanungs- und-ordnungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Bauleitplanung, Bauantragsunterlagen) vom Antragsteller noch nicht erfüllt werden. Bis dahin ist lt. Bauausschuss-Beschluss das Vorhaben zurückgestellt.
Zum Antrag auf Kostenbeteiligung für den Ausbau am Hocheck:
Hierbei beantragt die Firma Checkpoint GmbH eine gemeindliche Beteiligung am Gesamtprojekt (ca. 700.000 € - 800.000 €) in Höhe von ca. 40.000 €. Diese Beteiligung könnte nach Ansicht des Antragstellers auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen (z. B. Kostenübernahme Bauleitplanung, Erschließungskosten, Betriebskosten).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und bedarf hinsichtlich seiner Größe und Bedeutung nach Aussagen des Landratsamtes Rosenheim zwingend der Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung eines Bebauungsplans). Aufgrund der Art des Vorhabens könnte ein Bauleitplanverfahren nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet, bzw. durchgeführt werden, welches aber die Vereinbarung eines Vorhaben- und Erschließungsplans bedingt. Gegenstand dieses Plans ist die Bereitschaft und Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Planungs- und Erschließungskosten ganz zu tragen.
Dieser Vorhabens- und Erschließungsplan (Entwurf) liegt der Gemeinde Oberaudorf bislang noch nicht vor, ebenso wenig detaillierte, aussagekräftige und verwendungsfähige Planunterlagen. Dzt. liegen lediglich ein Lageplan, sowie eine Projektbeschreibung in Schriftform vor.
Erst wenn Vorhabens- und Erschließungsplan zwischen Vorhabenden und der Gemeinde Oberaudorf vorliegen, kann über die Einleitung der bauplanungsrechtlich notwendigen Schritte entschieden werden. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Beurteilung der städtebaulichen Zielsetzung bleibt dzt. unberührt.