Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan nebst Anlagen (Entwurf) - 2. Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 08.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haus-haltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorbera-tender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus-haltsplanes 2018 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaus-haltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermäch-tigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2021 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern – auf Basis der bislang ausge-druckten Fassung vom 23.01.2018 - mit der Ladung vorab via RIS, zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verant-wortlichen Mitarbeiter und dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2016 und 2017 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachaus-schüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2018 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 13.016.800 €, wovon 10.547.500 € auf den VWH und 2.469.300 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2018 nicht vorgese-hen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2018 – 2021 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 7.400.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbe-steuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 820.300 € erreicht, allerdings deutlich geringer als in den letzten Jahren! Ursächlich hierfür sind vor allem die stark gestiegene Kreisumlage (+ 450 Tsd. €) und die verringerte Schlüsselzuweisung (- 360 Tsd. €); die Ansätze, bzw. Erwartungen für die Gewerbesteuer liegt in Etwa auf dem Niveau des Vorjahres (1.723.700 € Ansatz 2018 zu 1.775.580,00 € Ergebnis 2017). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH nur ein Betrag von ca. 608.300 € für Inves-titionen. Ein Teil der für 2018 vorgesehenen Maßnahmen müssten – sofern sie so umgesetzt werden sollen – über Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2018 voraussichtlich 1,971 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.129 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 385 €. Die Rücklagen (allgemeine Rücklage und Sonder-rücklage) sollten sich zum Jahresende 2018 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 0,257 Mio. € auf einen Betrag von 4,164 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetz-lichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 103.553,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 bis auf 689.600 € abgeschmolzen sein dürfte.
Verwaltungshaushalt 2018 – (Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
+ / - *1
Ansatz 2018*2
Anteil %
Einnahmen VWH



Grundsteuer A und B
-
676.000 €
6,41
Gewerbesteuer
+ 0,183
1.723.700 €
16,34
Einkommensteuer
-
2.721.400 €
25,80
Schlüsselzuweisungen
+ 0,165
1.013.700 €
9,61
Umsatzsteuer
-
228.400 €
2,17
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
+ 0,060
3.158.800 €
29,95
sonstige Einnahmen
- 0,001
1.025.500 €
9,72
Gesamt
+ 0,409
10.547.500 €





Ausgaben VWH



Personalausgaben (Gr. 4)
-
2.980.100 €
28,25
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/66)
+ 0,129
2.264.300 €
21,47
Kreisumlage
-
2.690.500 €
25,51
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
+ 0,017
302.000 €
2,86
Zuführung an den VMH
+ 0,321
820.300 €
7,78
sonstige Ausgaben
- 0,058
1.490.300 €
14,13
Gesamt
+ 0,409
10.547.500 €


*1 Anmerkung:        Veränderung zur letzten Sitzung am 23.01.2018        
*2 Anmerkung:        HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2018 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
+ / - *1
Ansatz 2018*2
Anteil %
Einnahmen VMH



Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
-
920.000 €
37,26
Zuführung vom VWH
+ 0,321
820.300 €
33,22
Entnahme aus Rücklagen
- 0,585
257.600 €
10,43
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
+ 0,092
215.000 €
8,71
Beiträge und ähnliche Entgelte
-
211.000 €
8,54
sonstige Einnahmen
- 0,095
45.400 €
1,84
Gesamt
- 0,269
2.469.300 €





Ausgaben VMH



Baumaßnahmen
- 0,217
1.980.900 €
80,22
Erwerb von
Grundstücken/Vermessung
+ 0,005
55.000 €
2,23
Erwerb von beweglichen AV
+ 0,030
148.000 €
5,99
Tilgung von Krediten
-
212.000 €
8,59
sonstige Ausgaben
- 0,087
73.400 €
2,97
Gesamt
- 0,269
2.469.300 €


*1 Anmerkung:        Veränderung zur letzten Sitzung am 23.01.2018        
*2 Anmerkung:        HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
1600
gemeindliche Beteiligung am Neubau Wasserwacht-Haus
80.000 €
3,24
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungskosten
50.000 €
2,02
5700
div. Maßnahmen Luegstein See
125.000 €
5,06
6300
div. Straßenbaumaßnahmen, u. a. ST2089, Rosenheimer Straße, Sanierung Bad-Trißl-Straße (Planungskosten)
1.006.500 €
40,76
6900
Baukosten für Hochwasserschutz
50.000 €
2,02
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
547.800 €
22,18

Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
610.000 €
24,70

Gesamt
2.469.300 €


Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Geschäftsleiter und Kämmerer Herrn Thomas König das Wort. Anschließend informiert dieser die Finanzausschuss-Mitglieder umfassend über die sich seit 23.01.2018 ergebenden Änderungen im heute vorliegenden Haushaltsentwurf.
Änderungswünsche hinsichtlich der Ansätze erfolgen seitens des Finanzausschusses nicht. Geschäftsleiter Herr Thomas König erinnert nochmals an die Möglichkeit, bis 12.03.2018 – bestens schriftlich – Änderungswünsche mitzuteilen. Darüber hinaus steht er gerne zur Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Verfügung.
Bezüglich des Vorschlags zur Abschmelzung der Stammeinlage in den Gemeindewerken Oberaudorf (bislang 1.020.000 €, künftig 600.000 €) erteilt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber dem Werkleiter der Gemeindewerke, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dabei berichtet dieser von der positiven wirtschaftlichen Situation der Gemeindewerke (Schuldengrad, Eigenkapitalquote, Liquidität) und dem Vorschlag, in 2019 der Gemeinde Oberaudorf 400.000 € aus der Stammeinlage zu erstatten. Dies wäre mit dem Wirtschaftsprüfer der Gemeindewerke besprochen und aus dessen Sicht in Ordnung.

Herr Hannes Rechenauer begrüßt den Vorschlag und spricht sich für dafür aus, in 2019 damit 2 gemeindliche Darlehen mit auslaufender Zinsbindung vorzeitig zu tilgen. Dem schließt sich auch Herrn Stephan Bruhn an. Herr Klaus Förster hat Bedenken grundsätzlicher Art und verweist auf die künftige Entwicklung in den Gemeindewerken und regt eine langfristige Betrachtungsweise an.
Der Vorschlag zur Abschmelzung der gemeindlichen Stammeinlage soll dem Gemeinderat Oberaudorf in seiner Sitzung am 22.03.2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Datenstand vom 14.03.2018 09:18 Uhr