Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße"; Erlass einer Aufhebungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderats vom 05.11.2019 wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ einzustellen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den rechts- und verfahrenssicheren Ablauf juristisch abklären zu lassen. Zur Sicherung der Planungen wurde auch während des Bebauungsplanverfahrens eine Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 BauGB sowie eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Baugebiet erlassen. Mittlerweile hat uns der begleitende Rechtsanwalt Auskunft über das weitere notwendige rechtssichere Verfahren informiert (siehe Anlage 1). In diesem Schreiben rät uns der Anwalt, zur Aufhebung der Veränderungssperre durch den Gemeinderat eine Aufhebungssatzung zu erlassen. Diese ist ortsüblich bekannt zu machen.
Entwurf der Aufhebungssatzung (Geltungsbereich siehe Anlage 2):
Satzung über die Aufhebung einer Veränderungssperre
Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. Art. 23, 24 der Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) wird die Satzung vom 29.03.2017, bekanntgemacht am 30.03.2017 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße" und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 27.02.2019, bekannt gemacht am 29.03.2019, außer Kraft gesetzt.
§ 2
Die Aufhebung umfasst alle im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegenen Grundstücke.
Der Geltungsbereich ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 vom 15.02.2019 ersichtlich.
§ 3
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oberaudorf, den 17.12.2019
Alois Holzmaier
Zweiter Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre für das Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ mit Datum 17.12
.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 24.01.2020 08:35 Uhr