2. Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (Kindertagesstätte Schatztruhe)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf (Kindertagesstätten-gebührensatzung) vom 20.06.2013, wird in § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 5 wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühren nach § 5 Abs. 1 und Abs. 4 werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig, die Gebühren nach Abs. 7 werden in den Zeiträumen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 abgerechnet.“

§ 5 erhält folgenden Absatz:
(7)        „Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde zu bezahlen. Dieser wird in der Einrichtung bekannt gegeben. Es wird für die Zeiträume 01. September – 31. Dezember, 01. Januar – 30. April und 01. Mai – 31 August abgerechnet.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. Mai 2016 in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.03.2016 16:18 Uhr