"Audorfer Kindernest" Haushaltsjahr 2014/15; erhöhter Defizitausgleich
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Audorfer Kindernest“, vertreten durch den Kindergarten-Verbund Hl- Familie Thansau und der Gemeinde Oberaudorf wurde im Juli 2006 eine Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geschlossen. Hier ist unter anderem in § 2 Abs. I geregelt, dass die Gemeinde Oberaudorf 85% (bis 31.12.2015 - Änderungen 28.10.2008/31.10.2008) des ungedeckten Betriebsaufwandes als Zuschuss leistet (sog. Defizitvereinbarung).
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Januar 2015 beschlossen das sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 65.569,00 € (=85%) von einem gesamt Defizit von 77.141,00 € beteiligt. Nach Ausfertigung der Jahresrechnung 2014/2015 ergab sich ein tatsächlicher Fehlbetrag von 123.570,40 €. Daraus resultiert für die Gemeinde laut Defizitvertrag (85%) ein Anteil von 105.034,84 €, nach Abzug der bisherigen Vorauszahlung von 65.000,00 € ergibt sich ein zu leistender Restbetrag in Höhe von 40.034,84 €.
Diskussionsverlauf
Herr Kahler erläutert die Zahlen und stellt dabei klar, dass das Defizit vorrangig aufgrund der zunächst noch unklaren Zahlen beim Trägerwechsel und der Schaffung eines zusätzlichen Betreuungsbedarfs (Hortgruppe) geschaffen wurden.
Beschluss
Die Jahresrechnung schließt in den Ausgaben mit 983.096,74 € und den Einnahmen mit 859.526,34 € (ohne Vorauszahlung Gemeinde) ab. Das Defizit ergibt demnach einen Betrag von 123.570,40 €. Der gemeindliche Zuschuss beträgt hiervon 85% und somit 105.034,84 € nach Abzug der bisherigen Vorauszahlung von 65.000,00 € ergibt sich ein zu leistender Restbetrag in Höhe von 40.034,84 €. Dieser wird dem kirchlichen Träger zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Förster beantragt den Vermerk der Nein-Stimme.
Datenstand vom 04.05.2016 10:47 Uhr