Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12: "Nördlich der Innstraße" für das Grundstück Traithenstraße, Flur-Nr. 986/13, Gmkg. Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück an der Traithenstraße auf Fl.Nr. 986/13 in Niederaudorf soll mit einem 2-geschoßigem Wohnhaus mit einem westseitigen Quergiebel (traufgleich zum Hauptdach) mit einer Breite von 6,00 m bebaut werden. In dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 1991 sind gemäß B. Festsetzungen durch Text unter Punkt 5.3 Dach, Dachaufbauten und Dacheinschnitte unzulässig. Um das geplante Vorhaben umsetzen zu können ist eine Bebauungsplanänderung für das betroffene Grundstück notwendig. Die Änderung betrifft ausschließlich den Anbau des Quergiebels auf dem Wohnhaus. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 gültig. Diese besagte Änderung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, da durch diese Änderung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auch findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt. Die Verwaltung erläutert anhand des Planentwurfes die Bebauungsplanänderung, und ergänzt, dass das Grundstück trotz nicht komplett fertiggestellter Erschließungsstraße (Traithenstraße) die Voraussetzungen bzgl. Erschließung erfüllt.
Diskussionsverlauf
Eingangs informiert die Verwaltung, dass in Zukunft, vorausgesetzt dem Willen der Gemeinde, öfters Änderungen von Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren auf die Verwaltung zukommen werden, da das Landratsamt Rosenheim Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes grundsätzlich nicht mehr zustimmen wird. Nach Vorstellung der Bebauungsplanänderung macht Gemeinderatsmitglied Hans Wildgruber den Vorschlag, bei neuen Bebauungsplänen die Grundzüge der Planung zu definieren, um so etwaige Anfragen auf Bebauungsplanänderungen besser beurteilen zu können.
Herr Hannes Rechenauer bittet um Auskunft darüber, wer die Verfahrenskosten trägt. Dies wäre –wie in vergleichbaren Fällen auch- der Vorhabensträger, bzw. Veranlasser (Bauherr).
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12: “Nördlich der Innstraße“ für das Grundstück an der Traithenstraße, Fl.Nr. 986/13 der Gemarkung Niederaudorf. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren einzuleiten. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB durchgeführt (Vereinfachtes Verfahren).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.12.2016 11:11 Uhr