Kooperationsgesellschaft mbH Oberbayern/Schwaben (KOS) - Entsendung von Vertretern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 38 Abs. 1 GO vertritt der 1. Bürgermeister die Gemeinde Oberaudorf nach außen, also auch in Gesellschafterversammlungen von Gemeindebeteiligungen.
Nach Art. 39 Abs. 2 GO kann er einzelne seiner Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung einem Gemeindebediensteten übertragen; eine darüber hinausgehende Übertragung auf einen Bediensteten bedarf zusätzlich der Zustimmung des Gemeinderats.
Die Gemeinde Oberaudorf hält über die Gemeindewerke 5,56 % der Anteile an der KOS Energie GmbH. Der Nominalwert der Einlage beträgt 2.500.- €. Die Gesellschaft wurde insbesondere hinsichtlich der Energiebeschaffung mit anderen Stadtwerken (15) gegründet. Der Aufgabenbereich ist seither gewachsen und umfasst Bereiche, wie EDM, ZfA, Bilanzkreisführung, etc., also alles Aufgaben eines EVUs, die in einer Kooperation wirtschaftlich sinnvoller gelöst werden können. Da die Gesellschaft sich ausschließlich mit energiewirtschaftlichen Themen auseinandersetzt und keine Infrastrukturpolitik (wie Innergie) betreibt, ist eine Entsendung des Werkleiters sinnvoll.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit sofortiger Wirkung Herrn Hubert Paul (Dipl.-Ing. FH) in die Gesellschafterversammlung der KOS Energie GmbH zu entsenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2020 12:45 Uhr