Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/26, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem 384 m² großen Grundstück nördlich der Tatzelwurmstraße (Kreisstraße) soll ein zweigeschossiges unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit den Außenabmessungen 9,50 m x 8,50 m, einer seitlichen Wandhöhe von im Mittel ca. 6,00 m und einem ostseitig an das Wohnhaus angebauten grenznahen Carport mit Flachdach entstehen. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zu beurteilen. Die Einfügekriterien sind aus Sicht der Verwaltung erfüllt. Die Erschließung ist gesichert. Der notwendige Stauraum vor dem Carport von min. 5 m kann nachgewiesen werden. Hinweis: Da die Tatzelwurmstraße eine übergeordnete Straße ist (Kreisstraße) wird hinsichtlich des Abstandes des Carports sowie des freien Stellplatzes im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die Stellungnahme der zuständigen Straßenbaubehörde eingeholt. Die Abstandsflächen können nachgewiesen werden und die Nachbarunterschriften liegen vor.    

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier erkundigt sich, ob die gesetzlichen Abstandsflächen (s. Art. 6 BayBO) auch hinsichtlich der geplanten überdachten Terrasse, sowie den überdachten Stellplatz eingehalten werden. Hierzu bittet er um entsprechenden Hinweis an das Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständige Baugenehmigungsbehörde.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber bittet um Prüfung dahingehend, ob die seiner Ansicht nach notwendigen Mindestabstandsflächen zur Tatzelwurmstraße (Kreisstraße) eingehalten werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen ist hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2020 10:44 Uhr