Stromsteuerprüfung
Das Hauptzollamt hat eine Stromsteuerprüfung für 2015 angekündigt. Dies verwundert insofern, als auch für 2014 auch noch kein Bescheid vorliegt.
Die Erhebung von Stromsteuer für Strom aus Anlagen welcher ortsnah verbraucht wurde ist sehr umstritten. Eine abschließende einheitliche Rechtsmeinung gibt es nicht (Erst ab 01.01.2016 erfolgte durch den Gesetzgeber eine Klarstellung). Daher erwägen die Gemeindewerke im Falle eines ablehnenden Bescheides den Rechtsweg zu beschreiten. Strittig sind nach derzeitigem Stand bis zu 80 TEUR.
Umlagen nach StromNEV § 19/2 und EEG- drohende Rückabwicklung
Der EuGH hat in Urteilen vom Frühjahr dieses Jahres die Umlage nach § 19/2 StromNEV für rechtswidrig erklärt. Diese regelt die Befreiung großer Verbraucher von weiten Teilen der Netzentgelte und eine Verteilung auf die ‚kleinen‘ Endverbraucher. Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber mit diesem Urteil umgeht. Eine Rückabwicklung ist möglich, wird derzeit wegen des sehr erheblichen Verwaltungsaufwandes aber eher ausgeschlossen. Einige Durchleiter haben jedoch bereits erklärt, diese Umlage künftig nicht mehr, oder nur mehr unter Vorbehalt zu zahlen.
Auch die Zahlungen an die Anlagenbetreiber von EEG- Anlagen wurden wegen der sehr starken Regulierung und vielen Ausnahmen in Teilen Beanstandet. Auch hier liegt noch keine Klarheit über das weitere Vorgehen vor.
Heizstrom- Auswirkung auf Konzessionsabgabe; neue Lastprofile
Bisher wurde Heizstrom (für RSPH und WP) bereits deutlich vergünstigt von den Gemeindewerken an Endverbraucher abgegeben. Nunmehr gibt es hierfür einen ersten Fremdanbieter. Hierüber gibt es zwei ungeklärte Punkte:
Die Gemeindewerke verrechnen derzeit für die Konzessionsabgabe den reduzierten Preis von 0,61 ct/kWh. Eon verlangt, unter Berufung auf die Einstufung als Sondervertragskunde einen Preis von 0,11 ct/kWh. Eine abschließende Rechtsmeinung hierzu gibt es nicht. Zurzeit läuft eine Anfrage beim BDEW.
Die Abrechnung nicht leistungsgemessener Kunden erfolgt anhand von Standartlastprofilen. Hierzu wird ein angenommener theoretischer Durchschnitts-verbrauch je ¼ Stunde angenommen, sprich synthetisiert. Es gibt eine Auffassung wonach bei Heiztarifen ein sogenanntes temperaturabhängiges Lastprofil vorzugeben wäre. Diese zu synthetisieren ist sehr aufwendig, da hierzu genaue Wetterdaten zu erben wären. Derzeit laufen Gespräche hinsichtlich einer Mischlösung.
Umsetzung Messstellenbetriebsgesetz- Smart Meter
Der Gesetzgeber beabsichtigt ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende einzuführen. Dieses ist genauso kompliziert, wie es sich anhört. Nach mehrjähriger Verzögerung, u.a. wegen Fragen des Datenschutzes, steht es nunmehr kurz vor der Verabschiedung. In Fachkreisen ist es mehr als umstritten. Die Auswirkungen werden erheblich sein und auch viele Endverbraucher betreffen. Kurz gesagt regelt es die Einführung sogenannter Smart Meter. Die zwangsweise Umrüstung auf elektronische Zähler ist dabei vorgegeben, ebenso wie Preisobergrenzen. Obwohl diese derzeit bei 100.-€/a liegen, sind diese Preise für den Messstellenbetreiber nicht auskömmlich, was mit dem umfangreichen Abrechnungsverfahren und Sicherheitsvorschriften Zusammenhängt. Für den Endverbraucher stellt es aber eine deutliche Verteuerung dar. Laut Gesetzgeber kann der Endverbraucher einen Teil der Mehrkosten jedoch durch ein vollkommen verändertes Verbraucherverhalten wieder erwirtschaften.
Die Gemeindewerke beabsichtigen dieses Projekt in Zusammenarbeit mit der KOS anzugehen. Selbst diese wird jedoch nach derzeitigem Stand Teile davon (Gatewayadministration) an einen größeren Anbieter weiter vergeben. Die Schätzkosten für die Gemeindewerke dürften ca. 50 TEUR betragen.
Münzzähler
Um der zunehmend schlechteren Zahlungsmoral entgegenzuwirken, beabsichtigen die Gemeindewerke die Wiedereinführung von modernen ‚Münzzählern‘ mit Prepaidkarten.
Bericht des LfU zur Sicherstellung der Wasserversorgung
Das LfU hat in den letzten Jahren eine Datenerhebung zur Sicherstellung der Wasserversorgung (nicht der Qualität) vorgenommen. Eine Auswertung soll Ende des Monats veröffentlicht werden. Laut einer Vorabinformation soll Oberaudorf, insbesondere hinsichtlich der offenen Frage zur Fischerei im Schutzgebiet Mühlau, die Ampelfarbe gelb erhalten.