Vollzug der GO - Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Oberaudorf wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit (2020-2026) zwei weitere Bürgermeister / Bürgermeisterinnen. Für jedes weitere Bürgermeisteramt hat eine gesonderte Wahl stattzufinden. (Art. 35 Abs. 1, Art. 51 Abs. 3 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Die Besetzung der Funktionen der weiteren Bürgermeister nach vorangehenden geheimen Wahlen ist notwendig, um im Falle der persönlichen oder rechtlichen Verhinderung des 1. Bürgermeisters die ordnungsgemäße Vertretung sicherstellen zu können (vgl. insbesondere Art. 36-39 GO).
Die Verwaltung schlägt vor, wie bei vorangegangenen konstituierenden Sitzungen auch, einen Wahlausschuss für die Wahlen zu bilden. Dieser könnte sich z., B. aus 3 Bediensteten der Verwaltung zusammensetzen. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt schlägt die bei der heutigen Sitzung anwesenden Beschäftigten, bzw. Beamten der Gemeinde Oberaudorf, Geschäftsleiter Herrn Thomas König (Schriftführer), Herrn Florian (Vorsitzender) Seebacher und Herrn Florian Stuhlreiter (stellv. Vorsitzender) als Mitglieder des Wahlausschusses vor.
Aus dem Gemeinderat werden folgende Gemeinderatsmitglieder zur Wahl für das Amt des zweiten Bürgermeisters vorgeschlagen:
Herr Stephan Bruhn, Vorschlag durch Herrn Stefan Hirnböck
Herr Alois Holzmaier, Vorschlag durch Herrn Hannes Rechenauer
Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat erfolgen nicht.
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters erfolgt in geheimer Abstimmung durch vorbereitete Stimmzettel. Dabei wird die, im Kursaal aufgestellte Wahlkabine benutzt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder werden vom Vorsitzenden aufgerufen und die Stimmabgabe vermerkt.
Nach Abschluss der Wahlhandlung öffnet der Wahlausschuss die Wahlurne und wertet die darin enthaltenen Stimmzettel aus.
Abstimmungsergebnis:
Es wurden insgesamt                21        Stimmzettel abgegeben.
ungültige Stimmzettel:                0
gültige Stimmzettel:                 21
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
für Herrn Stephan Bruhn                9        Stimmen
für Herrn Alois Holzmaier                11        Stimmen
für Herrn Max Resch                1        Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
Zum zweiten Bürgermeister ist gewählt, wer (bereits im ersten Wahlgang) mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO. Somit ist das Gemeinderatsmitglied Herr Alois Holzmaier zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Auf Befragung durch den Wahlausschussvorsitzenden Herrn Florian Seebacher erklärt das Gemeinderatsmitglied Herr Alois Holzmaier die Annahme der Wahl zum zweiten Bürgermeister.
Im Nachgang zur Wahl wird eine vorbereitete Erklärung nach Art. 9 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) unterzeichnet.
Damit ist Herr Alois Holzmaier mit sofortiger Wirkung 2. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf.

Datenstand vom 13.05.2020 16:36 Uhr