Vollzug der GO - Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf (2020-2026)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf hat sich eine Geschäftsordnung zu geben (Art. 45 Abs. 1 GO). In dieser müssen Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu Sitzungen, sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse enthalten sein. Der Gemeinderat gab sich mit Wirkung zum 01.05.2014 eine Geschäftsordnung, in der insbesondere auch die Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse, des 1. Bürgermeisters, sowie die Eröffnung elektronischer Ladungen geregelt werden.
Die Verpflichtung zum Erlass einer Geschäftsordnung bedeutet nicht, dass jeder neugewählte Gemeinderat sie erneut erlassen müsste – auch wenn dies aus Gründen der Rechtsklarheit zu empfehlen wäre.
Aufgrund der zu erörternden Fragestellungen für die Arbeit des Gemeinderates 2020-2026 (z. B. Art, Aufgaben und Kompetenzen von Ausschüssen, Zuständigkeiten des 1. Bürgermeisters, Verfahren zur Ausschuss-Besetzung, weitere Digitalisierung der Gremienarbeit) und die Entlastung der konstituierenden Sitzung in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit eingehenden Einschränkungen empfiehlt die Verwaltung zunächst die Fortgeltung der Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen, um den Inhalt der künftigen Geschäftsordnung und die zur Auswahl stehenden Möglichkeiten hinreichend diskutieren zu können. Der Beschluss über eine neue Geschäftsordnung kann dann auch in einer der nächsten Ge
meinderatssitzungen gefasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ausdrücklich die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf vom 16.05.2014, in der zuletzt beschlossenen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem 1. Bürgermeister, den weiteren Bürgermeistern und den zu benennenden Vertretern der, im Gemeinderat vertretenen Parteien und Vereinigungen bis spätestens Ende Juli 2020 einen Entwurf für eine neue Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2020 16:36 Uhr