Vollzug des KAG und der Kindertagesstättengebührensatzung der Gemeinde Oberaudorf; Änderung der Gebührensätze zum 01.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Einleitung
In der Sitzung am 16.07.2019 nahm der Gemeinderat Oberaudorf dem Antrag des Kita-Verbund Inntal vom 24.06.2019 zum Verzicht auf Geschwisterermäßigung zur Kenntnis und beschloss grundsätzlich die entsprechende Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (KTGS), sobald eine von der Verwaltung ausgearbeitete Änderungssatzung nebst Harmonisierung der Gebühren für die lokalen Kindertagesstätten vorgelegt wird.
Am 10.07.2019 fand im Rathaus Oberaudorf eine Besprechung der Trägervertreter der Kindertagesstätten „Schatztruhe in Niederaudorf“ und des „Audorfer Kindernestes“ statt. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, dem Gemeinderat Oberaudorf Folgendes zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
  • Anhebung der Kindergartengebühren ab 01.01.2020
  • Anhebung der Gebühren für Regelgruppen-Plätze um 50,00 € je Einheit
  • Anhebung der Gebühren für Krippengruppen-Plätze um 20,00 € je Einheit
  • Wegfall sämtlicher Geschwister-Ermäßigungen
  • Festsetzung kostendeckender Essensgebühren
Aufgrund unterschiedlichster Faktoren konnte eine Vorlage der Thematik an den Gemeinderat Oberaudorf bislang nicht erfolgen.
Allgemeines
In der Gemeinde Oberaudorf bestehen aktuell 3 Kindertageseinrichtungen mit 350 genehmigten Plätzen, vgl. Statistik Kommunal 2019, Seite 16).
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt seit 01.09.1997 auf öffentlich-rechtlicher Basis in Niederaudorf den Kindergarten „Schatztruhe in Niederaudorf“ als Kindertagesstätte. Insbesondere auf Basis der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG), der gemeindlichen Kindertagesstättensatzung (KTS) und der zugehörigen KTGS werden die Nutzung, bzw. die elternbezogene Refinanzierung geregelt. Sachaufwandsträger ist die Gemeinde Oberaudorf.
Die Kindertagesstätte „Audorfer Kindernest Oberaudorf“ befindet sich in kirchlicher Trägerschaft und wird insbesondere aufgrund vertraglicher Vereinbarung – zusätzlich zur gesetzlich geregelten Personalkostenbeteiligung – insbesondere mit einem Betriebskostenzuschuss von 90 % des ungedeckten Betriebsaufwandes bezuschusst (vgl. Vertragssammlung Vertrag Nr. 29).
Daneben werden im Rahmen des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz) und der weiteren einschlägigen Bestimmungen im Bedarfsfall Kindertagesstätten in anderen Kommunen bezuschusst.
genehmigte Plätze in der Gemeinde Oberaudorf (mit gemeindlicher Bezuschussung) – Entwicklung :

2008
2014
2019
 + / - abs.
 + / - in %
Plätze





Schatztruhe Ndf.
54
99
127
+ 73
+ 135 %
Kindernest Odf.
81
111
157
+ 76
+ 94 %

135
210
284
+ 149
+ 110 %

Kostenentwicklung:
Die Einnahmen und Ausgaben sind im gemeindlichen Haushalt unter den Gliederungen 4640 und 4645 abgebildet. Alleine in den letzten 3 abgeschlossenen Haushaltsjahren haben sie die Einnahmen und Ausgaben, bzw. die Saldi wie folgt entwickelt:

Gliederung
2017
2018
2019
2020
Tageseinrichtun-
gen für Kinder




4640.1000-.2999
Einnahmen

+ 438.600
+ 442.500
+ 400.300
+ 585.800
4640.4000-.8999
Ausgaben
- 794.700
- 856.700
- 1.036.200
- 1.217.600
Gemeindekinder-
garten Niederaudorf




4645.1000-.2999
Einnahmen

+ 605.500
+ 661.800
+ 694.900
+ 759.600
4645.4000-.8999
Ausgaben
- 1.018.000
- 1.077.600
- 1.260.300
- 1.156.700
Saldo
- 768.600
- 830.000
-1.201.300
-1.028.900
Plätze
284
284
284
299
Saldo / Platz
  • 2.706
  • 2.922
-4.230
-3.441

Anmerkungen: Die Rechnungsergebnisse (2017-2019) sind auf volle 100 EUR aufgerundet. Die Werte für 2020 entspringen dem Haushalt 2020.
In den Gliederungen 4640 und 4645 haben sich die Ausgaben und Einnahmen seit 1997 wie folgt entwickelt:
Gliederung
1997
2019
+ / -
+ / - in %
Tagesein-
richtungen
für Kinder




4640.1000-.2999
Einnahmen

+ 400.400 €
+ 400.400 €
-
4640.4000-.8999
Ausgaben
- 101.200 €
- 1.036.300 €
+ 935.100 €
+ 924 %
Gemeinde
kindergarten Niederaudorf




4645.1000-.2999
Einnahmen

+ 25.900 €
+ 694.900 €
+ 669.000 €
+ 2.583 %
4645.4000-.8999
Ausgaben
- 39.600
- 1.260.300
+ 1.220.700 €
+ 3.083 %
Saldo
114.900 €
1.201.300 €
+ 1.086.400 €
+ 945 %

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter Herrn König zur Erläuterung des Sachverhalts. Dieser legt Wert auf die Feststellung, dass Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung lediglich die finanzielle Situation und deren Verbesserung sind. Notwendigkeit und Durchführung der Kinderbetreuung sind dadurch nicht in Frage gestellt. Anschließend erläutert der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt ausführlich weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Belegung und des Betriebs der örtlichen Kindertagesstätten mit dem Ziel der weiteren Kostenreduktion in Folgejahren. Die hierzu verwendete Folie / Präsentation ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Die anschließende Diskussion im Gemeinderat lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

  • Bereits im vorherigen Gemeinderat (und Finanz-, Rechnungsprüfungsausschuss) wurde des Öfteren die finanzielle Situation dargestellt, beleuchtet und diskutiert; die Anpassung der Gebühren ist zwingend notwendig und überfällig
  • Änderungen an den Gebühren sind zwischen den örtlichen Einrichtungen, bzw. deren Trägern abzustimmen und zu harmonisieren
  • Ein Teil des Gemeinderates vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen entweder schon früher umgesetzt werden hätten sollen, bzw. jetzt den Betroffenen mehr Zeit gegeben werden solle, sich auf eine Gebührenanpassung zu einem späteren Zeitpunkt einzustellen.
  • Einige Gemeinderatsmitglieder weisen darauf hin, dass die aktuell eingehobenen Gebühren (individuelle Gebühr abzüglich Staatszuschuss) bei weitem nicht mehr angemessen sind und sprechen sich deutlich für die Gebührenerhöhung, ggf. auch mit einem höheren Maß, aus.
  • Ggf. wäre zu prüfen, ob nicht auch Staffelungen bei den jeweiligen Gebühren nach sozial-, bzw. ökonomischen Gesichtspunkten eingeführt werden könnten.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Anpassung der KTGS in folgenden Punkten:
  • Anhebung der Kindergartengebühren ab 01.09.2020
  • Anhebung der Gebühren für Regelgruppen-Plätze um 50,00 € je Einheit
  • Abhebung der Gebühren für Krippengruppen-Plätze um 20,00 € je Einheit
  • Wegfall sämtlicher Geschwister-Ermäßigungen
  • Festsetzung kostendeckender Essensgebühren
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung vorzubereiten und alsbald zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.07.2020 08:53 Uhr