Kindertagesstätten; Änderung der Kindergartengebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die leider notwendige Erhöhung der Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ in Niederaudorf beschlossen hat, wird nunmehr die sich daraus ergebende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf entsprechend geändert. Die Gebührensätze sind mit dem kirchlichen Kindergarten „Kindernest“ abgestimmt und werden gleichlautend übernommen. Bei den Regelgruppenplätzen werden jetzt fünfzig Euro der Förderung des Freistaats Bayern von der Gemeinde einbehalten. Gegenüber dem Kindergartenjahr 2018 ergibt sich aber immer noch eine Entlastung der Zahlungspflichtigen von 50,-- Euro pro Kindergartenplatz.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass laut vorhergehenden Gemeinderatsbeschluss sämtliche Geschwisterermäßigungen wegfallen sollten. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass man sich im Nachhinein noch einmal mit der kirchlichen Verwaltungsstelle abgesprochen habe und zur Abmilderung der Gebührenerhöhung vom Wegfall der Geschwisterermäßigung bei den Krippengruppenplätzen absehen möchte. Die neuen Gebühren wurden den betroffenen Eltern in einer Informationsveranstaltung erläutert.
Die Satzungsänderung wird umgehend ausgefertigt und zum 01. September 2020 wirksam.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die fünfte Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf, insbesondere die Erhöhung der Gebührensätze für die Regelgruppenplätze um jeweils 50,-- Euro und für die Krippenplätze um jeweils 20,-- Euro mit Wirkung zum 01.09.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 29.07.2020 15:55 Uhr