Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Wohnhäusern, Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/28, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 09.07.2020 wurde im nichtöffentlichen Teil formlos die Anfrage bezüglich der Bebauung des Flurstückes Fl.Nr. 999/28, Gemarkung Niederaudorf an der Tatzelwurmstraße vorberaten. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt. Dem Bauwerber sollte signalisiert werden, dass hier ein Baurecht möglich ist. Voraussetzung ist jedoch ein Bauleitplanungsverfahren oder die Aufstellung einer Satzung nach § 34 BauGB.
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht die Bebauung mit zwei jeweils 2-geschossigen Wohnhäusern und Garagen vor. Folgende Fragen werden gestellt:
- Kann der Flächennutzungsplan in diesem Bereich in allgemeines Wohngebiet geändert werden?
Sind dann auf dem Grundstück zwei 2-geschossige Wohnhäuser mit Garagen entsprechend der Plananlage möglich?
Zur Schaffung eines Baurechts ist die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung notwendig, wobei es sinnvoll wäre, auch die westlich angrenzenden Nachbargrundstücke Fl.Nr. 999/19 und 999/22 in den Geltungsbereich mit aufzunehmen. Mit dem Landratsamt als zuständiger Genehmigungsbehörde ist abzuklären, ob hier generell ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans vorab erforderlich ist und ob diese FNP-Änderung parallel zur Aufstellung einer entsprechenden Satzung möglich ist.
Diskussionsverlauf
Nach einleitender Erläuterung der Chronologie der Flächennutzungsplandarstellung in dem betroffenen Bereich durch die Verwaltung und Vorstellung des geplanten Bauvorhabens beginnt eine Diskussion über die gewünschte Bebauung im Außenbereich. Ein Teil des Gemeinderates sieht eine Versiegelung von schützens- und erhaltenswerter Außenbereichsfläche. Einige Mitglieder des Gemeinderates sehen hier einen sinnvollen Lückenschluss der bereits bestehenden ost- und westseitig angrenzenden Bebauung. Aus der Mitte des Gremiums wird zudem angeregt, den Flächennutzungsplan generell auf ähnlich geartete Flächen zu prüfen und darüber zu diskutieren.
Bürgermeister Bernhardt fügt hinzu, dass hier über eine Schaffung von Baurecht separat nach Antrag Beschluss gefasst werden muss. Heute kann nur über den vorliegenden Vorbescheid entschieden werden. Dieser kann aufgrund der bestehenden Außenbereichslage im Innenbereich nicht positiv beschieden werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind (Außenbereich).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr