Abschlussprüfung des Jahresberichts 2015 der Gemeindewerke- Bericht des WP, Beschlussempfehlung an den GR
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 03.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Jahresabschluss war in der öffentlichen Sitzung des WA vom 28.06.2016 ausführlich behandelt worden. Das Protokoll ist den Gemeinderäten zugegangen.
Die entsprechenden Unterlagen zum Jahresabschluss wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Seither wurde die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer Butz von der Christian Butz GmbH & Co.KG, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Pfeffenhausen abgeschlossen. Es wurden geringfügige Änderungen bei der Bilanz vorgenommen, das Jahresergebnis bleibt unberührt. Das Ergebnis des Abschlussberichts endet erneut mit einem uneingeschränkten Testat.
Der Prüfbericht kann jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten in den Gemeindewerken eingesehen werden.
Der Jahresüberschuss der Gemeindewerke Oberaudorf beträgt somit für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015 430.715,19 (VJ: 174.715,19 €) nach Steuern, bei einer Bilanzsumme von 8.396.000,52 € (VJ: 8.372.881,50.-€).
Diskussionsverlauf
BGM Wildgruber begrüßt den WP Herrn Butz, welcher ca. 40 Minuten über seine Prüfung berichtet, das Ergebnis vorträgt und zahlreiche Fragen beantwortet. Zunächst verweist er auf die Tatsache einer ersten Prüfung der Gemeindewerke durch sein Büro. Dabei seien viele Punkte, wie z.B. Beteiligungsverhältnisse detaillierter untersucht worden, als bei späteren Prüfungen. Daher sei der Sichtungs- und Prüfaufwand etwas höher als bei den Folgeprüfungen gewesen.
Als wesentliches Ergebnis nimmt er die Bestätigung eines uneingeschränkten Vermerks vorweg und verweist im Übrigen auf seinen, allen Mitgliedern vorliegenden Bericht.
Inhaltlich hebt er insbesondere den sehr ausführlichen Lagebericht hervor, in welchem seiner Ansicht nach alle wesentlichen Fakten und Risiken gut dargestellt seien. Auf Rückfragen hin verweist er insbesondere auf allgemein bestehende Schwierigkeiten bei kleinen Versorgern und deren zunehmende Schwierigkeiten in dieser Betriebsgröße betriebswirtschaftlich sinnvoll bestehen zu können. Ansonsten beantwortet er Fragen zur Rücklagenauflösung (nach seiner Ansicht zwingend vorgegeben, ansonsten kein uneingeschränkter Vermerk) mit den Folgen einer deutlich erhöhten Körperschaftssteuer und der Möglichkeit eines Verlustrücktrages im Folgejahr.
Sehr ausführlich wird das Thema Hocheck behandelt. So verweist er auf unterschiedliche Fachmeinungen zum Thema der Übernahme steuerrechtlicher Wertansätze ins Handelsrecht. Er trage die derzeitige Praxis, auch wegen der darin gezeigten vorsichtigen Bewertung mit. Eine exakte Wertfeststellung über ein Wertgutachten sei auch deshalb problematisch, da die hierbei zu treffenden Annahmen wiederum Ansatzpunkte für eine neuerliche Debatte böten. Ihm erscheine der derzeitige Wert, insbesondere im Hinblick auf die vorgenommene degressive Abschreibung jedoch als mindestens realistisch. Auch die Frage nach einer möglichen Einstufung als Liebhaberei durch das Finanzamt sehe er nicht. Die Beteiligung sei gut begründet, führe zu Umsatzsteigerungen, ein strategischer Vorteil sei dargelegt und die Auswirkungen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb seien eher gering. Auch sei Ihm eine derartige Behandlung durch Finanzämter bisher nicht bekannt.
Beschluss
Der WA nimmt den Bericht des WP Butz vom 14.10.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis und beschließt, dem GR zu empfehlen,
nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung, den zum 31.12.2015 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 430.715,19 € in die bestehenden Rücklagen einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.01.2017 15:24 Uhr