Vollzug des Kommunalrechts; Aufhebung des Beschlusses Nr. 291/2016 (Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf "Zu Unserer Lieben Frau" auf Gewährung eines Zuschusses zur geplanten Orgelreinigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 29.11.2016 beschloss der Gemeinderat Oberaudorf (Nr. 291/2016), dem Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf „Zu Unserer Lieben Frau“ zu entsprechen und einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € zur Orgelreinigung zu gewähren, sofern nicht anderweitig der Mittelbedarf gedeckt werden kann. Die Zuschussgewährung soll aus steuerlichen Gründen über die Gemeindewerke Oberaudorf erfolgen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 19.01.2017 sieht das Landratsamt Rosenheim eine Zuschussgewährung seitens der Gemeinde Oberaudorf zulässig. Zur Behandlung der Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Öffentlichkeit zur Recht ausgeschlossen wurde. Es empfiehlt daher, bei Zweifeln über den rechtmäßigen Ausschluss der Öffentlichkeit ggf. eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen.
Aus formaljuristischen Gründen wäre der bisherige Beschluss aufzuheben und unmittelbar im Anschluss daran erneut zu beraten und zu beschließen.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Beschluss Nr. 291/2016 vom 29.11.2016 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2017 07:53 Uhr