Nach Einleitung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber erteilt dieser Geschäftsleiter und Kämmerer Thomas König das Wort zur Erläuterung des 1. Entwurfs des Haushalts- und Finanzplans 2016-2020.
Ziel der 1. Sitzung des Finanzausschusses in 2017 ist die Vorberatung der Eckwerte der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (2016-2020). Die sich daraus ergebenden Änderungen werden voraussichtlich in der Sitzung des Finanzausschusses am 14.03.2017 endgültig beraten und die dann feststehende Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen (z. B. Haushalts- und Finanzplan, Stellenplan) dem Gemeinderat Oberaudorf am 28.03.2017 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Seit September 2016 laufen die Planungen des Haushalts 2017, nebst umfangreichen Gesprächen mit allen Fachbereichen. Deren Einzelmeldungen sind im vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 berücksichtigt. Wie in den Vorjahren auch, sind noch einzelne Angaben, z. b. zur Einkommensteuerbeteiligung, Zahlen aus den Gemeindewerken, ausständig. Diese werden aber für die nächsten Wochen erwartet.
Der Entwurf der kommunalen Haushalts- und Finanzplan (Stand: 03.02.2017) sieht – bei unveränderten Hebesätzen - im Wesentlichen Folgendes vor:
- Haushaltsvolumen 2017 12.596.000 € (15.290.200 €)
- Verwaltungshaushalt 9.757.000 € (11.113.600 €)
- Vermögenshaushalt 2.839.000 € ( 4.176.600 €)
- Zuführung zum Vermögenshaushalt 862.300 € ( 1.914.700 €)
- Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0 € ( 0 €)
- Entnahme aus allgemeiner Rücklage 1.429.600 € ( 845.800 €)
- Tilgung- und Sondertilgung 558.000 € ( 215.000 €)
- Investitionen in 2017 2.303.000 € ( 3.962.000 €)
- Investitionen in 2017-2020 12.607.000 €
Bei den Investitionen zu nennen wären insbesondere der Neubau der Kläranlage (6,5 Mio. €, Haushaltsstellen 7000.9XXX), sowie diverse Straßenbaumaßnahmen (s. Vermögenshaushalt, Haushaltsstellen 6300.95XX).
Nach aktuellem Planungsstand würde sich die allgemeine Rücklage wie folgt entwickeln:
Haushaltsjahr
|
Anfangsstand
in Tsd. €
|
+
in Tsd. €
|
-
in Tsd. €
|
Endstand
in Tsd. €
|
2016
|
4.695
|
0
|
|
3.813
|
2017
|
3.813
|
0
|
|
2.384
|
2018
|
2.384
|
0
|
|
443
|
2019
|
443
|
0
|
|
378
|
2020
|
378
|
3.746
|
0
|
4.124
|
Nach a
ktuellem Planungsstand würde sich die gemeindliche Verschuldung (ohne Gemeindewerke) wie folgt entwickeln:
Haushaltsjahr
|
Anfangsstand
in Tsd. €
|
+
in Tsd. €
|
-
in Tsd. €
|
Endstand
in Tsd. €
|
2016
|
2.644
|
750
|
|
2.721
|
2017
|
2.721
|
0
|
|
2.183
|
2018
|
2.183
|
0
|
|
1.971
|
2019
|
1.971
|
0
|
|
1.759
|
2020
|
1.759
|
0
|
-212
|
1.547
|
Vor allem hinzuweisen wäre noch, dass sich bei Eingang der noch ausständigen Meldungen ggf. Änderungen, vor allem im Bereich 9 (allgemeine Finanzwirtschaft) ergeben können, die unmittelbar Auswirkungen auf den internen Haushaltsausgleich (zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), bzw. auf den Stand der jeweiligen Rücklagen haben können.
Aus Sicht der Verwaltung sollte weiter versucht werden, bei konsequenter Ermittlung und Umsetzung von Einsparpotentialen und der gezielten Steuerung von Investitionen und deren Refinanzierung nach Möglichkeit keine neuen Fremdfinanzierungen einzugehen, bzw. die Rückzahlung von Darlehen zumindest planmäßig durchzuführen. Investitionen wären vor Beschlussfassung verbindlich auch auf etwaige Beteiligung Dritter (z. B. Förderungen, Zuschüsse, Beiträge) zu prüfen. Erneuerungen im Vermögensbestand (z. B. Gebäuden, Infrastruktur) sollten auch hinsichtlich der Reduzierung von Folgekosten (z. B. Energieverbrauch, Wartung) erfolgen. Der Aufwand bei der Verwaltung des Immobilienbestandes wäre zu verstärken. Der Entwurf des Stellenplans 2017 ist – soweit persönliche Belange betroffen werden – gem. Art. 52 Abs. 2 GO – nichtöffentlich zu beraten.