Übertragung öffentliche Gemeinderatssitzungen im Internet; geheime Abstimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Vom Bürgermeister wurde angedacht, nicht nur zu Zeiten der Coronapandemie, die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats einem breiteren Publikum zu öffnen. Es könnte deshalb eine Liveübertragung der Sitzungen in das Internet erfolgen, sodass diese auch außerhalb des Sitzungsraums mitverfolgt werden können.

Für die Umsetzung dieses Dienstes sind aber zahlreiche Aspekte abzuwägen. Insbesondere der Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen muss zuverlässig garantiert werden.

Auf Nachfrage beim Bayerischen Gemeindetag verwies dieser besonders auf die Ausführungen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Neben zahlreichen Vorgaben weist dieser auf folgende besonders wichtigen Vorgaben hin:

  • Eine Übertragung der Sitzungsbeiträge von Gemeinderatsmitgliedern oder Redebeiträgen von Gemeindebediensteten im Internet ist nur zulässig, wenn diese der Übertragung zugestimmt haben und zwar sowohl was Bild, wie was Ton betrifft.

  • Die Entscheidung über die Zustimmung muss ohne psychischen Druck auf der Grundlage ausreichender Informationen über die besonderen Modalitäten einer Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist erfolgen können.

  • Die Verweigerung der Zustimmung darf nicht in diskriminierender Weise zur Kenntnis gebracht werden.

  • Der Zuschauerraum darf nicht so in die Übertragung einbezogen werden, dass einzelne Zuschauer erkannt werden können.

  • Soweit ersichtlich haben sich Rechtsprechung und Literatur mangels eines konkreten Anlasses bisher noch nicht zur Zulässigkeit von Liveübertragungen öffentlicher Gemeinderatssitzungen durch Kommunen im Internet geäußert.

Bevor nun weitere Schritte zur Umsetzung des Projekts „Übertragung öffentlicher Gemeinderatssitzungen im Internet“ eingeleitet werden, ist deshalb zunächst im Gremium abzufragen, ob die Zustimmung dazu von jedem Mitglied des Gemeinderats gegeben wird.

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass zunächst alle Mitglieder des Gemeinderats rechtzeitig vor der nächsten Gemeinderatssitzung schriftlich erklären, ob sie Liveübertragungen von Gemeinderatssitzungen im Internet zustimmen, bei denen sie in Wort und Bild dargestellt werden. Im Falle einer geschlossenen Zustimmung wird die Verwaltung weitere Schritte einleiten, um eine rechtlich einwandfreie Liveübertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet anzubieten.

Diskussionsverlauf

Nach Vortrag des Sachverhalts betont der Bürgermeister, dass die Übertragungen der öffentlichen Sitzungen nur dann Sinn machen, wenn sie vollständig erfolgen. Ein ständiges Ausblenden einzelner Redebeiträge entspricht nicht dem Ziel einer transparenten Übertragung.

An alle Gemeinderatsmitglieder wird eine vorbereitete Erklärung ausgeteilt, mit der Bitte, diese bei Zustimmung zur künftigen Liveübertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet, rechtzeitig vor dem nächsten ordentlichen Sitzungstermin am 30.03.2021, unterschrieben bei der Geschäftsleitung abzugeben.
Zudem erhält jedes Gemeinderatsmitglied die Ausführungen des Landesbeauftragten für Datenschutz zu diesem Thema.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass seine Mitglieder bis zur nächsten Gemeinderatssitzung schriftlich erklären, ob sie einer Liveübertragung von Sitzungen im Internet zustimmen. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung ohne Nennung von Namen bekanntgegeben. Ob weitere Schritte zur Vorbereitung eingeleitet werden, hängt vom Ergebnis der Zustimmungen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 09:24 Uhr