Förderung Kindergartenerweiterung Niederaudorf; Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern hat uns mitgeteilt, dass die Budgetmittel für das begrenzte 4. Sonderinvestitionsprogramm 2021 für den Ausbau von Kindertagesstätten derzeit leider erschöpft sind. Wir befinden uns auf Platz 3 der Warteliste.
Auch durch ein Zuwarten ist nicht garantiert, dass wir bei dieser Sonderförderung berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in dieses Programm für das Jahr 2021 war ohnehin unwahrscheinlich.
Dagegen ist die übliche Förderung für die Erweiterung der Kindertagesstätte nach Art. 10 BayFAG weitgehend zugesichert und fest eingeplant.
Aufträge bei geförderten Maßnahmen dürfen erst vergeben werden, wenn die Genehmigungsbehörde den vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierzu erteilt hat. Da die Planungen für die Kindergartenerweiterung sehr gut vorankommen, wäre es jetzt notwendig, mit den Ausführungsarbeiten möglichst bald zu beginnen. Ein Zuwarten auf die sehr unwahrscheinliche Sonderförderung könnte den Ablauf der Gesamtmaßnahme nachhaltig ins Stocken bringen. Dadurch könnten zusätzlich Kosten entstehen (Containermiete, etc).
Die Regierung von Oberbayern hat uns zugesagt, dass wir bei Inanspruchnahme der normalen Förderung nach Art. 10 BayFAG rasch mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn rechnen könnten. Um eine zügige Umsetzung der Kindergartenerweiterung nicht zu gefährden, wird deshalb empfohlen, die Sonderförderung nicht mehr abzuwarten und stattdessen die normale Förderung nach Art. 10 BayFAG in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden dann bei der Förderstelle eingeplant.
Diskussionsverlauf
Das Gremium folgt der Argumentation der Verwaltung und bestätigt die Vorgehensweise, dass das Vorhaben zügig durchgeführt werden muss. Ein Zuwarten auf die Sonderförderung ist zu unsicher.
Der Beschluss soll insoweit ergänzt werden, dass bei Neuauflage des Sonderförderprogramms für das kommende Jahr umgehend ein Förderantrag gestellt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine evtl. Aufnahme in das 4. Sonderförderungsprogramm für Kindertagesstätten nicht mehr abzuwarten und die reguläre Förderung nach Art. 10 BayFAG in Anspruch zu nehmen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist zu beantragen.
Falls ein neues Sonderförderprogramm aufgelegt wird ist umgehend ein Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 09:00 Uhr