Antrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Austraghauses in eine Ferienwohnung, Riedleiten 9b, Fl.Nr. 791, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Austragshäuschen Riedleiten 9b soll zu einer Ferienwohnung umgenutzt werden. Die Erschließung ist gesichert. Ein notwendiger Stellplatz laut Garagen- und Stellplatzsatzung kann nachgewiesen werden. Die Nutzungsänderung wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beurteilt: Nutzungsänderung eines ursprünglich gemäß Abs. 1 Nr. 1 genehmigten privilegierten Vorhabens (Austragshaus) in eine neue Nutzung (hier: Ferienwohnung). Gemäß den aufgeführten Voraussetzungen (außer Punkt 1c) ist eine Verpflichtung gemäß Punkt 1 g notwendig, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass mit der beantragten Nutzungsänderung bzw. der evtl. Genehmigung in Zukunft keine weiteren Nutzungsänderungen für das Gebäude möglich sind. Folglich sind auch keine Um-, An- oder Erweiterungsbauten mehr möglich. Dies wurde der Bauherrin so mitgeteilt.  

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Bauausschuss-Mitglied Katharina Kern nach der Möglichkeit künftiger Bebauungen teilt der Bauamtsleiter mit, dass gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 g BauGB grundsätzlich keine Neubebauung (z.B. eines Austragshauses) mehr möglich ist, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2021 14:36 Uhr