Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 23.09.2021 (TOP 4) wurde für o.g. Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und abgelehnt. Mit Schreiben vom 22.10.2021 teilte uns das Landratsamt mit, dass der Antrag vom Bauherrn zurückgenommen wurde. Nach einem Gespräch des Bauherrn mit dem Landratsamt wurde ihm mitgeteilt, dass der damals eingereichte Vorbescheid, der auch vom Gremium abgelehnt wurde, nicht genehmigungsfähig ist. Dem Bauherrn wurde im Rahmen seiner persönlichen Vorsprache mitgeteilt, dass der südliche Teil des Grundstücks Fl.Nr. 350/8 grundsätzlich bebaut werden kann, solange die Abstandsflächen eingehalten werden und sich das Vorhaben einfügt. Auch auf das Vorhandensein der gemeindlichen Satzungen wurde hingewiesen. Ob und in welchem Umfang das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet sich dann im Rahmen der Prüfung.
Auf dem Grundstück südlich des bestehenden Mehrfamilienhauses Heubergweg 1 soll ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit den Außenabmessungen 14 m x 9,25 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,78 m entstehen. Südseitig soll ein Quergiebel über OG und DG entstehen, westseitig ein Balkon; da dieser der Ortsgestaltungssatzung widerspricht, liegt hier ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung), die Bauweise (offen) sowie die Grundfläche, die überbaut werden soll (Baulinie) entsprechen der maßgeblichen Umgebungs-bebauung. Das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche sowie die Gebäudehöhe in Bezug auf Umgebungsbebauung wird von der Verwaltung als sehr kritisch gesehen. Es würden insgesamt 7 Wohneinheiten (3 Bestand, 4 geplant) auf dem Gesamtgrundstück entstehen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass das Bauvorhaben letztlich eine Verdichtung darstellt, dass sich das Gebäude jedoch in Bezug auf die Geigelsteinstraße als zu hoch darstellt. Aus dem Gremium kommen folgende Beiträge:
- Die Planungen des Gebäudes sind gefällig, passen aber nicht an dieser Stelle.
Die Bebauung soll auf den Betrachter wirken, eine Einfügung ist hier nicht gegeben.
Es sind zu viele Wohneinheiten geplant.
Frage nach den Stellplätzen für das bestehende Gebäude: der Neubau wird in Bezug auf die Stellplätze separat betrachtet. Der auf dem Eingabeplan vorhandene Stellplatznachweis wird separat erklärt.
Der geplante westseitige Balkon bedürfte einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.
Die Verhältniszahlen der Grundstücke in unmittelbarer Umgebung wurden nicht angegeben.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr