Vollzug der GO; Aufhebung der FES (Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf - Fäkalschlammentsorgungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2017 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 26.09.2017 stimmte der Gemeinderat Oberaudorf zu, künftig die Entsorgung des anfallenden Fäkalschlamms über die Kläranlage Rosenheim durchführen zu lassen und auf die Errichtung einer Fäkalschlamm-Annahme-Station im Zuge des Neubaus der Kläranlage Oberaudorf zu verzichten.
Bislang besorgte die Gemeinde Oberaudorf die Beseitigung und die Abfuhr des im Gemeindegebiet anfallenden Fäkalschlamms. Diese Besorgungen sind bislang mittels der FES (Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf) vom 02.11.1999 öffentlich-rechtlich geregelt.
Mit dem Wegfall der Aufgabe durch Entsorgung des Fäkalschlamms in der Kläranlage Rosenheim ist eine öffentlich-rechtliche Regelung auf örtlicher Ebene mittels Satzung nicht mehr notwendig; die FES sollte mit Wirkung zum 01.01.2018 ersatzlos aufgehoben werden.
Die Aufhebung der FES erfolgt durch gesonderte Satzung (Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf). Diese Aufhebungssatzung ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Diskussionsverlauf

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Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf die Satzung zur  Aufhebung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung zum 01.01.2018 gemäß Anlage zu dieser Beschluss- vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2017 13:01 Uhr