Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Allen Gemeinderats-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaus-haltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermäch-tigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2021 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden
dem Gemeinderat, auf Basis der bislang ausgedruckten Fassung vom 23.01.2018 nebst bis 13.03.2018 eingegangenen Änderungsvorschlägen, mit der Ladung vorab via RIS, zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2016 und 2017 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachaus-schüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2018 beläuft sich auf insgesamt 12.829.800 €, wovon 10.403.000 € auf den VWH und 2.426.800 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2018 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2018 – 2021 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 7.400.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbe-steuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 603.000 € erreicht, allerdings deutlich geringer als in den letzten Jahren! Ursächlich hierfür sind vor allem die stark gestiegene Kreisumlage (+ 450 Tsd. €) und die verringerte Schlüsselzuweisung (- 360 Tsd. €); die Ansätze, bzw. Erwartungen für die Gewerbesteuer liegt aktuell etwas unter dem Ist-Ergebnis des Vorjahres (1.551.300 € Ansatz 2018 zu 1.775.580,00 € Ergebnis 2017). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH nur ein Betrag von ca. 388.000 € für Investitionen. Ein Teil der für 2018 vorgesehenen Maßnahmen müssten – sofern sie so umgesetzt werden sollen – über Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2018 voraussichtlich 1,971 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.129 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 385 €. Die Rücklagen (allgemeine Rücklage und Sonder-rücklage) sollten sich zum Jahresende 2018 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 0,447 Mio. € auf einen Betrag von 3,974 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 103.553,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 bis auf 532.200 € abgeschmolzen sein dürfte.
Verwaltungshaushalt 2018 – Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
|
+ / - *1
|
Ansatz 2018*2
|
Anteil %
|
Einnahmen VWH
|
|
|
|
Grundsteuer A und B
|
-
|
675.900 €
|
6,50
|
Gewerbesteuer
|
- 0,172
|
1.551.300 €
|
14,91
|
Einkommensteuer
|
-
|
2.721.400 €
|
26,16
|
Schlüsselzuweisungen
|
-
|
1.013.700 €
|
9,74
|
Umsatzsteuer
|
+ 0,001
|
229.400 €
|
2,21
|
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
|
-
|
3.158.800 €
|
30,36
|
sonstige Einnahmen
|
+ 0,027
|
1.052.500 €
|
10,12
|
Gesamt
|
- 0,145
|
10.403.000 €
|
|
|
|
|
|
Ausgaben VWH
|
|
|
|
Personalausgaben (Gr. 4)
|
+ 0,050
|
3.030.100 €
|
29,13
|
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/66)
|
+ 0,023
|
2.286.900 €
|
21,98
|
Kreisumlage
|
-
|
2.690.500 €
|
25,86
|
Gewerbesteuerumlage
|
-
|
302.000 €
|
2,90
|
Zuführung an den VMH
|
- 0,217
|
603.000 €
|
5,80
|
sonstige Ausgaben
|
-
|
1.490.500 €
|
14,33
|
Gesamt
|
- 0,145
|
10.403.000 €
|
|
*1 Anmerkung: Veränderung zur letzten FA-Sitzung am 08.02.2018
*2 Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2018 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
|
+ / - *1
|
Ansatz 2018*2
|
Anteil %
|
Einnahmen VMH
|
|
|
|
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
|
-
|
920.000 €
|
37,91
|
Zuführung vom VWH
|
- 0,217
|
603.000 €
|
24,85
|
Entnahme aus Rücklagen
|
+ 0,190
|
447.400 €
|
18,44
|
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
|
- 0,015
|
200.000 €
|
8,24
|
Beiträge und ähnliche Entgelte
|
-
|
211.000 €
|
8,69
|
sonstige Einnahmen
|
-
|
45.400 €
|
|
Gesamt
|
- 0,043
|
2.426.800 €
|
|
|
|
|
|
Ausgaben VMH
|
|
|
|
Baumaßnahmen
|
- 0,043
|
1.938.400 €
|
79,87
|
Erwerb von
Grundstücken/Vermessung
|
-
|
55.000 €
|
2,27
|
Erwerb von beweglichen AV
|
-
|
148.000 €
|
6,10
|
Tilgung von Krediten
|
-
|
212.000 €
|
8,74
|
sonstige Ausgaben
|
-
|
73.400 €
|
3,02
|
Gesamt
|
- 0,043
|
2.426.800 €
|
|
*1 Anmerkung: Veränderung zur letzten FA-Sitzung am 08.02.2018
*2 Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
|
Bezeichnung
|
Ansätze
|
in %
|
1600
|
gemeindliche Beteiligung am Neubau Wasserwacht-Haus
|
80.000 €
|
3,30
|
4645
|
Neubau Kiga Ndf. – Planungskosten
|
50.000 €
|
2,06
|
5700
|
div. Maßnahmen Luegstein See, Sillei
|
130.000 €
|
5,36
|
6300
|
div. Straßenbaumaßnahmen, u. a. ST2089, Rosen-heimer Straße, Sanierung Bad-Trißl-Straße (Planungskosten)
|
1.093.500 €
|
45,06
|
7000
|
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
|
547.800 €
|
22,57
|
|
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
|
525.500 €
|
21,65
|
|
Gesamt
|
2.426.800 €
|
|
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter und Kämmerer Herrn Thomas König. Anhand einer gesonderten Haushaltspräsentation erläutert dieser ausführlich Aufbau, Zusammensetzung und Wirkungsweise des gemeindlichen Haushalts- und Finanzplans, stellt insbesondere die Entwicklung der Rücklagen und Schulden, sowie den Stellenplan und die Investitionen dar. Fragen aus dem Gemeinderat werden beantwortet.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber stellt die Frage, wann endlich bei der Gemeinde Oberaudorf gespart wird. Sparwille, -anstrengung und –ergebnisse können den Sitzungen, den jeweiligen Jahresrechnungen, Haushalts- und Finanzplänen entnommen werden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans-Georg Kloo regt an, im Haushalts- und Finanzplan mehr investive Mittel für die Bereiche „Schulen“, „Kultur“ vorzusehen. Herr Thomas König stellt die Ansätze in beiden Abschnitten auch für den Finanzplanungszeitraum im Detail vor. Insbesondere darin sind Mittel veranschlagt, die von den zuständigen Fachbereichen und Personen im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 explizit angefordert wurden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bemängelt, dass seiner Meinung nach aus den jeweiligen Haushalten zu wenig umgesetzt worden ist, bzw. wird. Konkrete Beispiele nennt er dabei nicht. Herr Thomas König entgegnet, dass sehr wohl viele Maßnahmen umgesetzt wurden, bzw. werden. Unabhängig von der Bereitstellung von Mitteln spielen bei der Umsetzung insbesondere aber auch personelle Kapazitäten (intern, extern) und weitere exogene Gründe eine erhebliche Rolle.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gem. Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 10.403.000 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben jeweils in Höhe von 2.426.800 € festsetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, bzw. Verpflichtungsermächtigungen sind weder im gemeindlichen Haushalt, noch im Vermögensplan der Gemeindewerke Oberaudorf vorgesehen.
Sowohl die Hebesätze, als auch die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben – im Vergleich zum Vorjahr – unverändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.04.2018 08:09 Uhr