Errichtung eines neuen Wasserwachtgebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 199/0, Gmkg. Oberaudorf; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses, Abschluss einer Investitions- und Betriebsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Seit Schaffung des Luegsteinsees in den 30-iger Jahren des letzten Jahrhunderts befindet sich eine Unterkunft der Wasserwacht Ortsgruppe Oberaudorf. Diese wurde zuletzt 1959 erneuert. Zwischenzeitlich ist eine weitere Erneuerung des Gebäudes auf dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 199/0, Gmkg. Oberaudorf, erforderlich.
Die Wasserwacht-Ortsgruppe übernimmt dort u. a. seit jeher im Rahmen der jeweiligen Dienstpläne die Aufsichtspflicht und ggf. Personenrettung. Darüber hinaus führt sie die Aus- und Fortbildung von Rettungskräften durch und bieten u. a. Schwimmkurse an.
In den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 16.02.2017, 20.06.2017 und 18.07.2017 wurde beschlossen, die notwendige Erneuerung des Wasserwachtgebäudes (Abbruch des Bestandes, Neubau) seitens der Gemeinde Oberaudorf maßgeblich zu unterstützen. Ebenso erteilte der Bau- und Umweltausschuss zu einem entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung (Bauherrin Gemeinde Oberaudorf) sein gemeindliches Einvernehmen. Für die Haushaltsplanung 2018 sollte ein Beteiligungsbetrag von max. 80.000 € vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung).
Im Haushaltsplan 2018 sind unter der Haushaltsstelle 1600.9400 80.000 € eingestellt und im Rahmen von 2 Finanzausschuss-Sitzungen dem Grunde nach so befürwortet.
Aus eigentumsrechtlichen und praktischen Gründen sollte die Gemeinde Oberaudorf das Vorhaben umsetzen, bzw. umsetzen lassen. Die, den gemeindlichen Beteiligungsbetrag übersteigenden Kosten sind vom BRK, bzw. der Wasserwacht Ortsgruppe auf Anforderung der Gemeinde Oberaudorf zu erstatten. Aus Sicht der Verwaltung wären noch 2 Vereinbarungen abzuschließen (Investitionskostenbeteiligung, künftige Nutzung und Betrieb). Die Vergabe der Bauleistungen sollte erst nach Abschluss der Vereinbarung zur Investitionskostenbeteiligung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Eingangs begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber den als Zuhörer anwesenden 1. Vorsitzenden der Wasserwacht Ortsgruppe Oberaudorf (WW OG Oberaudorf), Herrn Phillip Streifeneder. Nach umfassender Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber entwickelt sich eine angeregte Diskussion im Gemeinderat.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer befürwortet die Gewährung eines Zuschusses. Unabhängig davon regt er aber die Regulierung des Parkplatzbetriebes (Parkautomat, Gebühren) an. Diese könnte – in Abstimmung mit der Änderung der Beschilderung – probeweise erfolgen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer erkundigt sich, in wie weit eine generelle Aufsichtspflicht der Gemeinde Oberaudorf am Luegsteinsee bestehen würde. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber entgegnet Geschäftsleiter Herr Thomas König, dass der WW OG Oberaudorf – so lange sie besteht - im Rahmen von Dienstplänen und Anwesenheiten die Aufsichtspflicht obliegt. Ebenso würde sie eine Regulierung des Parkplatzbetriebs mittels Parkautomat und Gebühren begrüßen, spricht sich aber gegen sog. „Einheimischen-Rabatte“ aus.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller lobt die gute Jugendarbeit  der WW OG Oberaudorf, würde unabhängig davon aber die Errichtung geeigneter Einrichtungen zur Parkkontrolle (gegen Gebühren) unterstützen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber weist darauf hin, dass im Vergleich zu früheren, bzw. anderen Vereinsförderungen (z. B. Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden) keine Ungleichbehandlungen entstehen dürften.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher konstatiert, dass es sich bei der Zuschussgewährung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Oberaudorf handelt. Die Aufgabenzuständigkeit liegt seiner Meinung nach ausschließlich beim Freistaat Bayern. Unabhängig davon begrüßt er eine Deckelung des Zuschusses, regt aber unabhängig davon die Umgestaltung des Parkplatzes (z. B. Parkautomat, Gebühr) an. Darüber hinaus möchte er wissen, ob die öffentlichen Toiletten in das künftige Gebäude mit integriert werden sollen, bzw. ob künftig die Wasserwacht diese betreut.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn unterstützt sowohl die Gewährung eines Zuschusses, als auch die Neuregelung des Parkplatzbetriebes.
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier weist auf den administrativen Mehraufwand einer Parkplatzregulierung (Parkautomat, Gebühren, Überwachung) hin.
Die Regulierung des Parkplatz-Betriebs mittels Parkautomat, bzw. Gebührenerhebung soll lt. Wunsch des Gemeinderates Oberaudorf in der nächsten Gemeinderats-Sitzung beraten und beschlossen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf unterstützt maßgeblich das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Wasserwachtgebäudes (Ersatzbau) am Luegsteinsee. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Oberaudorf wird auf max. 80.000 € beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2018 08:09 Uhr