Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung; Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zeitraum zwischen 05.12.-12.12.2017 fand in den Räumen der Gemeindewerke Oberaudorf die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf statt. Der entsprechende Prüfbericht wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.01.2018 verabschiedet und liegt seit 11.01.2018 zur Einsichtnahme in den Gemeindewerken Oberaudorf, bzw. der Gemeindeverwaltung (Zi.-Nr. 15) aus.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat, wie die vorherige Prüfung, durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Butz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG (Bericht vom 22.08.2017, dem Werkausschuss am 03.11.2017 zur Kenntnis gegeben) zu keinen Beanstandungen geführt. Der Prüfbericht wird von den Prüfern nochmals kurz vorgetragen und erläutert.
Der Jahresabschluss für 2016 sollte festgestellt werden und der Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.642,21 € mit den bestehenden Rücklagen zu verrechnen. Die Entlastung des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber und des Werkleiters Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) sind als nächste Tagesordnungspunkte für die heutige Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt den Prüfbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf zur Kenntnis. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.642,21 € soll mit den bestehenden Rücklagen verrechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2018 11:43 Uhr