Vollzug des Bauplanungsrechts; Flächennutzungsplan Oberaudorf - Aufhebung des letzten Feststellungsbeschlusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag der Gemeinde Oberaudorf vom 15.04.2014 auf Erteilung der Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für den gesamten Gemeindebereich der Gemeinde Oberaudorf in der Planfassung vom 28.01.2014 wurde auf Grund von inhaltlichen und formellen Gründen mit Bescheid vom Landratsamt Rosenheim, Datum 15.07.2014, abgelehnt. Zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit des neuen Flächennutzungsplanes ist das Aufstellungsverfahren mit einer Überarbeitung des Planes und einer nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wieder aufzugreifen. Hierzu erforderlich sind die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 25.02.2014 des Gemeinderates und ein neuer Beschluss über die geänderte Planfassung. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die neue geänderte Planfassung soll in der heutigen Sitzung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt gefasst werden.
Beschluss
Der am 25.02.2014 gefasste Feststellungsbeschluss wird hiermit vom Gemeinderat aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2018 13:10 Uhr