In der Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf, sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums auszuarbeiten. Damit ist der Erlass einer entsprechenden Parkgebührenordnung verbunden.
Im vorgelegten Entwurf werden die betreffenden Parkplätze in zwei Parkzonen eingeteilt. Die Parkplätze in der Ortsmitte sind der Parkzone I zugeordnet. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkstreifen entlang der Rosenheimer Straße
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Hier soll die Parkzeit- und Gebührenregelung wie folgt aussehen:
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Erste Stunde gebührenfrei
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 €
- Tagesticket 5,-- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Zur Handhabung der gebührenfreien Parkzeit von einer Stunde sind zwei Varianten möglich:
Variante 1 würde weiterhin das Verwenden einer Parkscheibe vorschreiben. Die Beschilderung würde hier leider größer ausfallen. Eine Verlängerung der Parkzeit ist eher unbequem.
Variante 2: Die Automaten werden mit einer sog. Semmeltaste ausgestattet. Bei Betätigung wird ein kostenloser Parkschein ausgegeben. Bei Bezahlung verlängert sich die Parkzeit um die bezahlte Zeit. Dadurch ist es möglich, die Parkzeit zu Verlängern und keine Überschreitung zu riskieren. Auch die Überwachung würde erleichtert, da nicht unterschie-den werden muss, ob keine Parkscheibe eingelegt wurde oder ob kein Parkschein gelöst wurde.
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Park-streifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstaße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
(Hier ist aber noch ein Pachtvertrag mit den Bayrischen Staatsforsten abzuschließen, was erst möglich ist, wenn die Parkraumbewirtschaftung geregelt ist.)
Die Parkzeit und Gebührenregelung ist folgendermaßen angedacht:
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen:
- Drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Durch diese Vorgaben soll die Benützung der betreffenden Parkplätze klar und unkompliziert möglich sein. Im Vordergrund steht ein gesicherter und geordneter Ablauf des ruhenden Verkehrs.
Die Parkgebühren werden mit Parkscheinautomaten erhoben. Die Standorte werden entsprechend der praktischen und technischen Tatsachen ausgewählt. Die Automaten sollen für Münz- und Kartenzahlung ausgestattet werden.
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 bereits angesprochen wurde, kann eine effektive Parkraumbewirtschaftung aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Eine Kontrolle des ruhendenden Verkehrs durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden findet weitgehend leider nicht statt.
Der Bürgermeister verweist daher auf den folgenden Tagesordnungspunkt. Hier wird die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über entsprechende Leistungen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs dargestellt.