Bauantrag zu Umnutzung und Erweiterung einer bestehenden Garage in Wohnraum, In der Erlenau 5, Fl.Nr. 479/3, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 28.04.2022 wurde der genannte Bauantrag (TOP 12) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf das nördlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 401 notwendig, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Es handelt sich um eine Fläche mit einer Länge von 10,91 m und einer Tiefe von 2,93 m (im Mittel). Um dieses Grundstück nicht grundbuchmäßig zu belasten, wurde anstelle des Antrags auf Abstandsflächenübernahme ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt. Eine Zustimmung zur Abweichung wurde in der genannten Sitzung ebenfalls beschlossen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde teilte uns jedoch telefonisch und mit Mail vom 19.05.2022 mit, dass eine Abweichung hier nicht möglich ist, da für eine Abweichung von den Abstandsflächen vorher schon ein Aufenthaltsraum im umzunutzenden Gebäude vorhanden gewesen sein müsste (Werkstatt o.ä.). Das Landratsamt bezieht sich auch auf einen Vollzugshinweis, demnach es nicht möglich ist, eine legal an der Grundstücksgrenze nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 alt stehende Garage durch ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen zu ersetzen. Demnach kann hier nur unter der Voraussetzung entsprechendes Baurecht geschaffen werden, dass die Gemeinde dem vorliegenden Antrag auf Abstandsflächenübernahme zustimmt. Bei Fl.Nr. 401 handelt es sich um Fläche für die Landwirtschaft. Wie aus dem beiliegendem Luftbild zu ersehen ist, sind die zu Fl.Nr. 401 angrenzenden Gebäude größtenteils direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut, für zwei Grundstücke liegen entsprechende Abstandsflächenübernahmen der Gemeinde vor. Da die ersten Gebäude dieser Siedlung bereits 1936 errichtet wurden, ist nicht mehr nachvollziehbar, wie die Regelungen der weiteren grenzständigen bzw. grenznahen Wohngebäude bzw. die Grenzziehung zustande kamen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt das Bauvorhaben und die dafür notwendigen Abstandsflächen. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert, dass gemeindliche Grundstücke normalerweise nicht belastet werden sollten. In diesem Fall könnte man aufgrund der bereits vorhandenen grenzständigen Bebauung der Siedlung eine Ausnahme machen. Aus dem Gremium wird auf evtl. anfallende Kosten hingewiesen (Notar etc.), diese hat der Bauwerber zu übernehmen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück Fl.Nr. 401, Gemarkung Oberaudorf wird zugestimmt. Der Bauherr hat alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:53 Uhr