Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage, Am Fischbach 12, Fl.Nr. 1002/39, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu vorliegendem Bauantrag liegt bereits mit Datum 22.12.2020 eine Baugenehmigung zur Aufstockung des bestehenden Bungalows vor. Beim Beginn der Bauarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass aufgrund schwerwiegender Mängel des Bestandsgebäudes eine Aufstockung nicht mehr möglich ist. Der aktuelle Bauantrag sieht den Abbruch des Gebäudes und den Neubau eines Einfamilienhauses vor, entsprechend der ursprünglichen Planung zur Aufstockung.
Entstehen soll nach Abbruch des Bungalows:
- ein Einfamilienhaus mit den Abmessungen 7,07 m x 13,15 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,45 m
ein nordseitiger Technikraum
eine nordseitige Garage
Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Für Garage und Technikraum liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdaches vor mit folgender Begründung: Durch die Ausführung mit Flachdach wird das Volumen und somit das Erscheinungsbild erheblich reduziert und die untergeordneten Bauteile rücken im Vergleich zum Wohnhaus in den Hintergrund.
Die häufige Erteilung von Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf das Flachdach von Nebengebäuden (§ 5) kann sich in der Abwägung für andere Gebäude im Gemeindegebiet bei prominenter Situierung als problematisch erweisen. Es ist jedoch generell zu überlegen, ob in der Ortsgestaltungssatzung die Hinzunahme von Gründächern bei Flachdachausführung als Ausnahme mit aufgenommen werden soll.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Eingabeplans durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert der Bürgermeister die Problematik bezüglich des geplanten Flachdachs. Abweichungen sollten nur aus bautechnischen Gründen zugelassen werden, da sonst die Satzung nicht mehr hält.
Beschluss 1
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr